Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz haben am 22. Januar gemeinsam ein Frauenhaus in Cottbus besucht. Häuser wie dieses bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine sichere Zuflucht.
Im Zuge ihres Besuchs stellten sie das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" vor. Von 2020 bis Ende 2024 fördert der Bund mit diesem Programm innovative Modellvorhaben wie den Neu- und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen mit jährlich 30 Millionen Euro.
Förderung hilft Lücken im Hilfesystem zu schließen
Mit dieser Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit für den Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verbesserung des Zugangs für bisher unterversorgte Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen.
Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit einer guten regionalen Verteilung über das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten bisher 25 Projekte abgeschlossen werden, bis zum Ende der Programmlaufzeit im Dezember 2024 sollen etwa neun weitere Projekte folgen.
Lisa Paus: "Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft – das darf unsere Gesellschaft nicht einfach hinnehmen. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie vor allem schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" bundesweit bereits Baumaßnahmen an 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen mit insgesamt rund 83 Mio. Euro finanziell fördern konnten. Durch das Programm konnten wir bereits 349 neue Frauenhausplätze schaffen und 418 bestehende Plätze barrierearm verbessern. Ich danke den Mitarbeiterinnen in Cottbus stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder leisten."
Auch nach Abschluss des Programms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" kann der Neu- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist im Rahmen der bestehenden Förderprogramme der Länder im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Städtebauförderung möglich. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.
Klara Geywitz: "Die Länder und Kommunen können auch Mittel aus der Städtebauförderung nutzen, um Frauenhäuser zu fördern. Das Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel dafür. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden. Der Ausbau und die Sanierung sozialer Infrastrukturen steht dabei im Mittelpunkt. Hier unterstützen wir als Bauministerium mit unserer Städtebauförderung gerne. Auch mit der sozialen Wohnraumförderung ist eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen möglich, soweit die Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen."
Bund fördert auch das Frauenhaus Cottbus
Das in einer ehemaligen Kindertagesstätte untergebrachte Frauenhaus Cottbus ist ein Beispiel dafür, wie vielfältig der Bund den Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und Kinder investiv unterstützt: Ab 2011 wurde es unter anderem mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundesbauministeriums in Höhe von rund 240.000 Euro baulich an die Bedürfnisse eines Frauenhauses angepasst.
In den Jahren 2023 und 2024 erhält die Stadt Cottbus eine Bundesförderung in Höhe von rund 330.000 Euro aus dem Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" des Bundesfrauenministeriums, um bauliche Barrieren zu reduzieren und die Sicherheit des Gebäudes und der Menschen darin zu erhöhen.
Bundesförderprogramm
"Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Mit diesem Programm fördert das Bundesfrauenministerium aus Bundesmitteln den Ausbau von Hilfeeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Darüber hinaus können Modellprojekte zur Qualifizierung von Fachkräften oder Weiterentwicklung von Beratungsangeboten gefördert werden. Das Bundesförderprogramm ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)" umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.