Anlässlich des zehnjährigen Besetehens des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 16. Mai die Arbeit des Ergänzenden Hilfesystems für Menschen, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt erfahren haben, gewürdigt. Der FSM wurde im Mai 2013 vom Bundesfamilienministerium in Umsetzung der Empfehlungen des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" errichtet. Seitdem bietet der Fond niedrigschwellige und bedarfsgerechte Unterstützung für Betroffene.
Lisa Paus: "Kinder und Jugendliche erleben leider immer wieder, dass Erwachsene ihr Vertrauen missbrauchen. Wer in jungen Jahren sexuelle Gewalt erfahren hat, leidet oft sein Leben lang an den Folgen. Das sind keine Einzelfälle. Unsere Verantwortung ist es, konsequent gegen sexuelle Gewalt vorzugehen, umfassende Prävention zu betreiben und vor allem den Betroffenen wirksam zu helfen. Dafür stellt der Bund seit 2013 mit dem Fonds ein einzigartiges Hilfesystem zur Verfügung. Der Fonds setzt die Hürden bewusst niedrig, erkennt Geschehenes an und bietet konkrete Hilfen. Das macht das Leid der Betroffenen nicht ungeschehen, aber die Hilfen unterstützen spürbar, zum Beispiel mit Therapien oder bei der Aufarbeitung. Mehr als 23.000 Menschen hat der Fonds Sexueller Missbrauch bereits geholfen, jeden Monat melden sich mehrere Hundert neu an. Das zeigt: Die Betroffenen brauchen weiterhin unsere Unterstützung. Sie können auch in Zukunft auf den Fonds zählen."
Betroffene von sexualisierter Gewalt unterstützen
Der FSM gewährt Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend. Betroffene können Sachleistungen im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Therapien, medizinische Hilfen, Bildungsmaßnahmen und Hilfen zur individuellen Aufarbeitung. Für behinderungsbedingte Mehraufwendungen wie beispielsweise Assistenzleistungen oder erhöhte Mobilitätskosten können zusätzlich bis zu 5000 Euro beantragt werden.
Antragsverfahren deutlich vereinfacht
Anders als bei gesetzlichen Hilfesystemen müssen Antragstellende beim FSM keine gerichtsfesten Tatnachweise vorlegen. Es genügt, die Taten und den daraus resultierenden Hilfebedarf plausibel darzulegen. Das Antragsverfahren ist dadurch für Betroffene besser zu bewältigen und birgt weniger Gefahren einer Retraumatisierung. Denn sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschieht in der Regel im Verborgenen. Die Betroffenen vertrauen sich aus Angst, Scham oder Schuldgefühlen oft niemandem an, so dass die Taten nur selten zur Anzeige gebracht werden. Dementsprechend fehlen den Betroffenen häufig Nachweise, um gesetzliche Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Diese Lücke wird vom FSM geschlossen.
160 geschulte Beratungsstellen bundesweit
Bei der Antragstellung können Betroffene kostenlos die Unterstützung eines Netzwerkes von bundesweit circa 160 speziell geschulten Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Bislang haben mehr als 23.000 Menschen einen Antrag auf Hilfe an den FSM gestellt. Jeden Monat kommen mehrere hundert Anträge neu hinzu. Der Bund hat für den FSM bis Ende 2023 insgesamt etwa 164 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.