Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 - 1990"
Der Fonds "Heimerziehung in der DDR" hilft ehemaligen Heimkindern, die zwischen 1949 und 1990 in der DDR in Heimen der Jugendhilfe untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute unter Folgeschäden leiden. Zur Abmilderung dieser Folgeschäden werden Sachleistungen sowie Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenansprüche gewährt. Die Anlaufstelle in Leipzig ist zuständig für ehemalige DDR-Heimkinder mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen.
Ansprüche bis zum 30. September anmelden
Betroffene, die Leistungen aus dem Fonds in Anspruch nehmen möchten und bislang noch nicht registriert sind, müssen sich bis zum 30. September 2014 bei der für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle in ihrem Bundesland anmelden. Dafür genügt eine formlose schriftliche Nachricht per E-Mail, Brief oder Postkarte. Man kann sich auch telefonisch oder persönlich in der Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.
Die Anmeldefrist bedeutet nicht, dass bis dahin auch schon sämtliche Leistungen beantragt sein müssen. Bis zum Ende der Fondslaufzeit am 31. Dezember 2018 bleibt Zeit für Beratungsgespräche, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.
Aufstockung des Fonds beschlossen
Am 9. Juli 2014 hatte das Bundeskabinett eine Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der DDR" beschlossen. Er war zum 1. Juli 2012 gestartet und ursprünglich mit 40 Millionen Euro ausgestattet, die jedoch aufgrund einer unerwartet hohen Inanspruchnahme der Fondsleistungen bereits nahezu ausgeschöpft sind. Ende August 2014 hat der Lenkungsausschuss überarbeitete Umsetzungsregeln in Kraft gesetzt, um die bestehenden Leistungsleitlinien beizubehalten und sicherzustellen, dass die Leistungen zielgenau dort helfen, wo sie gebraucht werden.
Die Höhe der Aufstockungssumme wird nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt, wenn die Zahl der potenziellen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bekannt ist. Die Hälfte der Aufstockungssumme trägt der Bund, die andere Hälfte die Länder gemeinsam.