Freiräume zur Selbstregulierung
Die Fachkonferenz stand unter dem Motto "Selbstregulierung oder staatliche Vorgaben – Chancen für mehr Freiheit?" und thematisierte das Gesetz für die Quote. Manuela Schwesig machte in ihrer Rede deutlich, dass das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowohl staatliche Vorgaben als auch Freiräume zur Selbstregulierung für die Wirtschaft enthält.
Lange habe die Politik die nur sehr langsam steigende Beteiligung von Frauen in Aufsichtsräten beobachtet und dabei festgestellt, dass es ohne staatliche Vorgaben nur im Schneckentempo weitergegangen wäre. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass die börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen ab dem 1. Januar 2016 freiwerdende Aufsichtsratsposten solange mit Frauen besetzen müssen, bis deren Anteil 30 Prozent beträgt.
30 Prozent bewirken Veränderung
Manuela Schwesig: "Die erste Frau, die in ein Männergremium kommt, ist immer eine Außenseiterin. Egal wie gut sie ist. Aber 30 Prozent sind etwas anderes. 30 Prozent verändern zwangsläufig die Art, wie man miteinander umgeht. Die Frauenquote ändert Strukturen und stößt dadurch einen Kulturwandel an – einen Kulturwandel für mehr Gleichberechtigung im ganzen Unternehmen."
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sieht auch Elemente der Selbstregulierung vor. Unternehmen, die entweder mitbestimmt oder börsennotiert sind, müssen sich selbst Ziele zur Frauenförderung setzen. Sie sind jetzt verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Die Politik werde sehr genau beobachten, ob und wie die Unternehmen die Chance zur Selbstregulierung nutzen oder ob weitere Vorgaben erforderlich sind. "Nutzen Sie also die Chance der Freiheit, die das Gesetz den Unternehmen durch die Elemente der Selbstregulierung lässt", so Manuela Schwesig.
Deutsche Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelte Regierungskommission DCGK formuliert diese Empfehlungen und Anregungen und überprüft jährlich, ob sie der Unternehmensführung entsprechen oder ob sie angepasst werden müssen.
Da der Kodex Ausdruck einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu guter Corporate Governance ist, findet die Überprüfung nicht nur innerhalb der Kommission statt, sondern im Dialog mit den Unternehmen und ihren Stakeholdern, der Politik und der Öffentlichkeit. Das öffentliche Konsultationsverfahren und die jährliche Konferenz sind dabei nur zwei Foren, die diese Einbindung gewährleisten.