Ab sofort sollen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen, die ihre Betreuungszeiten an die Lebensrealitäten der Eltern anpassen, gefördert werden. Dazu gehören solche Angebote, die Randzeiten außerhalb der Regelbetreuung zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr anbieten, zum Beispiel bis 18.00 Uhr. Darüber hinaus können Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende und an Feiertagen gefördert werden sowie Betreuungsangebote, die auch Schichtarbeit abdecken.
Bewährte Betreuung mit flexiblen Angeboten ergänzen
"Berufstätige Eltern brauchen flexiblere Betreuungsangebote. Dabei geht es nicht darum, dass die Kinder länger betreut werden. Sie sind lediglich zu anderen Zeiten in der Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Alleinerziehend zu sein oder in Schicht zu arbeiten, darf nicht heißen, dass man die Betreuung der Kinder jeden Tag neu organisieren oder ganz auf eine Berufstätigkeit verzichten muss. Denn die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern ist das beste Mittel gegen Kinderarmut. Deshalb unterstützen wir Kitas und Kindertagespflegepersonen dabei, ihre bewährte Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung mit flexiblen Angeboten zu ergänzen. Bis 2018 werden wir bis zu 100 Millionen Euro dafür in die Hand nehmen", erklärte die Bundesfamilienministerin bei ihrem Besuch einer Kita in Berlin Friedrichshain mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.
In der Kita der Juwo - Kita gGmbH auf dem Gelände des Vivantes Klinikums stehen bereits bedarfsgerechte Öffnungszeiten im Mittelpunkt, die sich zukünftig noch mehr an den Bedarfen der Eltern orientieren sollen. Damit leistet die Kita in Kooperation mit dem Vivantes Klinikum einen wichtigen Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Mitarbeitenden im Schichtdienst.
Förderung von Betreuungszeit und Sachmitteln
Kindertageseinrichtungen mit zielgerichteten Betreuungskonzepten können Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro jährlich erhalten. Für Tagespflegepersonen sind es jährlich bis zu 15.000 Euro. Damit können passende Betreuungsangebote am frühen Morgen, späten Abend, nachts, an Wochenenden und in der Ferienzeit entwickelt werden. Es können aber auch Investitionen, wie zum Beispiel die Ausstattung von Schlafräumen, Sachkosten und Ausgaben für Qualifizierungen, gefördert werden. Zurzeit liegen 561 Bewerbungen für Förderungen vor, vor allem aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Beratung für Betreuungspersonen
Projektberaterinnen und Projektberater unterstützen Kitas und Tagespflegestellen bei der Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für die optimale Umsetzung des erweiterten Angebotes. Um auch die Nachhaltigkeit eines solchen Betreuungsangebots sicherzustellen, geben die Projektberaterinnen und Projektberater zudem unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wichtige Hilfestellungen. Weiterer wichtiger Bestandteil des Programms ist die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Mehrwert auch für Arbeitgeber und Gesellschaft
Neben der Bundesagentur für Arbeit wird das Programm auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Städtetag unterstützt.