Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem von der Bundesregierung eingebrachten "Gesetz zur weiteren Entlastung der Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" zugestimmt. Damit kann das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es ermöglicht nicht nur die Schaffung von mehr Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige, sondern bringt auch qualitative Verbesserung in der Kindertagesbetreuung.
Erstmals auch Ausstattungsinvestitionen förderfähig
Mit den neuen Bundesmitteln können insbesondere Ausstattungsinvestitionen gefördert werden, die der gesundheitlichen Versorgung, den Maßnahmen der Inklusion und der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen. Damit können zum Beispiel Sport- und Bewegungsräume sowie die Einrichtung von Küchen finanziert werden. Auch die sprachliche Bildung ist ausdrücklich als Förderziel des Gesetzentwurfs genannt. "Jeder Euro für gute Kinderbetreuung ist gut investiertes Geld. Das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung ist also Ausdruck einer modernen Bildungs- und Haushaltspolitik", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Qualitätsdialog
"Nicht erst an der Schule, sondern bereits in der Kita werden die Weichen für den Bildungserfolg der Kinder gestellt. Deshalb müssen wir mehr über Qualität in Kindertagesstätten, Kindergärten und in der Kindertagespflege sprechen", erklärte die Bundesfamilienministerin.
Der Auftakt zu einem solchen Qualitätsdialog hat bereits am 6. November 2014 stattgefunden. Im Rahmen einer Konferenz zur frühen Bildung haben sich die Bundesfamilienministerin und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder auf einen Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung geeinigt. Hierzu wurde ein gemeinsames Communiqué unterzeichnet.
Eine Milliarde Euro für Kita-Ausbau
Mit dem geplanten dritten Investitionsprogramm werden den Ländern in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro für mehr Investitionen in den Betreuungsplatzausbau für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten um nochmals weitere 100 Millionen Euro. Zusammen mit den bereits laufenden Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ von 2008 bis 2014 wird sich der Bund mit insgesamt 5,95 Milliarden Euro und ab 2015 dauerhaft jährlich mit 845 Millionen Euro sowie in den Jahren 2017 bis 2018 mit 945 Millionen Euro an den Betriebskosten beteiligen.