Familienleistungen Neuer Kinderzuschlags-Check geht online

Ein Junge und ein Mädchen spielen mit einem Rechenschieber
Für Familien mit kleinen Einkommen steigt der Kinderzuschlag ab dem kommenden Jahr auf bis zu 205 Euro © Fotolia/Africa Studio

Mit dem neuen Kinderzuschlags-Check auf dem Familien-Wegweiser können sich Eltern ab sofort einen ersten Überblick über den Kinderzuschlag verschaffen und mit wenigen Eingaben ermitteln, ob ein Antrag bei der Familienkasse erfolgsversprechend sein kann. Der Online-Check fragt Daten zur persönlichen Situation, zum Einkommen und den Wohnkosten ab. Eltern erfahren außerdem, wo sie den Antrag stellen können und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag  unterstützt Elternpaare oder Alleinerziehende mit kleinem Einkommen. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Kinderzuschlag je Kind bis zu 170 Euro monatlich. Durch den Kinderzuschlag kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

  • für diese Kinder Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen wird,
  • das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt,
  • das Bruttoeinkommen die je nach Familie unterschiedlich hohe Obergrenze nicht überschreitet,
  • zusammen mit dem Kinderzuschlag das Einkommen so hoch ist, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.