Am 12. Mai hat das Bundeskabinett Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie beschlossen. Es soll den Staat in die Lage versetzen, die freiheitliche demokratische Grundordnung vor Angriffen von innen und außen zukünftig noch besser schützen zu können. Außerdem soll das Gesetz verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Fördertätigkeit des Bundes in diesem Bereich schaffen. Die beschlossenen Eckpunkte sind ein zentraler Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung damit ein Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus um. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium beabsichtigen, die Eckpunkte in einem Artikelgesetz zusammenhängend zu regeln. Zudem hat das Bundeskabinett am 12. Mai auch den Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen, der über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges informiert.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
"Zahlreiche Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland setzen sich schon heute für ein vielfältiges und gewaltfreies Miteinander ein. Dieses Engagement ist großartig und für unsere demokratische Ordnung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich. Die praktische Arbeit vor Ort ist das Fundament der Demokratieförderung und Extremismusprävention.
Wir können dieses so wichtige Engagement nicht erzwingen, wir können es aber zukünftig mit besseren Rahmenbedingungen stärker fördern und ermöglichen. Mit dem Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie werden wir sicherstellen, dass das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen Hass, Hetze, Gewalt und Extremismus verlässlich und nachhaltig finanziert werden kann. Der neu zu schaffende Förderauftrag für den Bund soll für die notwendige Planungssicherheit sorgen."
Verlässliche Finanzierung schafft Planungssicherheit
Durch das Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie soll die Zuständigkeit auf eine stabile rechtliche Grundlage gestellt werden. Erstmalig wird ein gesetzlicher Auftrag des Bundes festgeschrieben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erhalten und zu stärken - auf Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihrer Prinzipien. Dadurch werden eigene Maßnahmen des Bundes sowie die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements dauerhaft und sicher möglich. Um mehr Planungssicherheit für die potenziellen Zuwendungsempfänger zu erreichen, sollen mit dem Gesetz künftig auch längerfristig angelegte überregionale Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung grundsätzlich förderfähig sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die bereits aufgebauten und bewährten Strukturen vor Ort aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können
Engagement nachhaltig fördern
Derzeit unterstützt der Bund zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und Vielfalt sowie gegen jede Form von Extremismus mit unterschiedlichen Förderprogrammen. Die umfangreichste Unterstützung bietet das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Damit fördert das Bundesfamilienministerium auf allen Ebenen Projekte in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Für "Demokratie leben!" stehen im Jahr 2021 Bundesmittel in Höhe von 150,5 Millionen Euro bereit.
Um Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nachhaltig entgegenzuwirken und vorzubeugen braucht es dauerhafte und verlässliche Rahmenbedingen. Angesichts der deutlich gewachsenen gesellschaftlichen Herausforderungen durch Rechtsextremismus und Rassismus ist es daher notwendig, die Fördertätigkeit des Bundes auf gesetzlicher Grundlage zu regeln.
Bundesfreiwilligendienst stärken
Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind Teilhabemöglichkeiten, starkes bürgerschaftliches Engagements und politische Bildung. Der Bundesfreiwilligendienst ermöglicht all dies und ist daher ein wichtiger Baustein einer wehrhaften Demokratie. Zu seiner Stärkung soll ab dem 1. Januar 2023 ein Rechtsanspruch auf einen Bundesfreiwilligendienstplatz eingeführt werden. Zukünftig sollen alle Freiwillige, die eine passende Einsatzstelle gefunden haben und sich ehrenamtlich engagieren wollen, einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren können.