Reform des Kinderzuschlags

Das Bundesfamilienministerium hat einen Entwurf für einen deutlich verbesserten Kinderzuschlag erarbeitet. Damit sollen Eltern in Erwerbsarbeit gezielt unterstützt und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden. Mehr als doppelt so viele Kinder wie derzeit werden erreicht, ihre Armutsgefährdung wird vermindert. Ein entsprechend ausgearbeiteter Vorschlag des Bundesfamilienministeriums geht Mitte Februar in die Ressortabstimmung.

Mehrere Punkte an der derzeitigen Regelung sind nicht zufriedenstellend und machen deshalb eine Korrektur erforderlich: Der Einkommensbereich, in dem der Kinderzuschlag bislang gewährt wird, ist durch unterschiedliche Begrenzungen eng und kompliziert ausgestaltet. Daraus ergibt sich auch ein hoher Verwaltungsaufwand. Mit einer Mindesteinkommensgrenze werden Familien auf das Arbeitslosengeld II verwiesen, selbst wenn sie mit ihrem Einkommen nur wenige Euro unter dem jeweils individuell zu errechnenden Punkt landen. Und die Einkommensanrechnung mit einer Abschmelzrate von 70 Prozent bietet zu häufig keinen ausreichenden Arbeitsanreiz. Geplant ist, zukünftig die Prüfung des Anspruchs wesentlich zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Erwerbsanreize sollen weiter gestärkt, negative Erwerbsanreize vermieden werden.

Vorgesehen ist, den Berechtigtenkreis auszuweiten. Zwei Schritte werden zunächst getan:

  1. Die Mindesteinkommengrenze wird auf einen fixen Wert von 800 Euro bzw. 500 Euro für Paarhaushalte bzw. Alleinerziehende abgesenkt. Berücksichtigt werden grundsätzlich Nettoerwerbseinkommen und Transfereinkommen (z.B. ALG I, Kindergeld und Unterhalt). In Anbetracht der neuen Einkommensgrenze erhalten dann viele Familien die Familienleistung Kinderzuschlag und Wohngeld statt Arbeitslosengeld II. Zugleich werden Ablehnungen wegen Nichterreichens der Mindesteinkommensgrenze deutlich vermindert, der Verwaltungsaufwand nimmt ab.
  2. Darüber hinaus soll die Abschmelzrate bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf 50 Prozent abgesenkt werden, so dass der Kinderzuschlag bei steigendem Einkommen maßvoller abnimmt. Der Kinderzuschlag leistet einen wichtigen Beitrag, Kinderarmut zu verringern.

Mit einer Reform können mehr Familien, vor allem kinderreiche Familien, spürbar entlastet werden. Denn der Kinderzuschlag konzentriert die Leistung weiterhin zielgenau auf Familien im förderungswürdigen Einkommensbereich. Mit dem weiterentwickelten Kinderzuschlag helfen wir zukünftig zusätzlich etwa 150.000 Kindern und ihren Familien. Insgesamt werden dann mehr als eine Viertelmillion Kinder den Zuschlag erhalten.