Das Bundesfamilienministerium und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben am 15. Dezember ihren Abschlussbericht zum gemeinsamen Arbeitsprozess "Transparenz und Compliance in der Freien Wohlfahrtspflege" vorgelegt. Er enthält ein Regelwerk mit Transparenz- und Compliancestandards für die Förderung der Verbände durch das Bundesfamilienministerium. Seit dem Förderjahr 2021 sind diese bereits verbindliche Auflagen in den Zuwendungsbescheiden des Bundesfamilienministeriums. Nun sind sie öffentlich.
Die Freien Wohlfahrtsverbände übernehmen Dienste zur Betreuung, Begleitung, Beratung und Versorgung von Menschen und sind mit ihren haupt- und ehrenamtlich geprägten Strukturen eine maßgebliche Säule des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Dafür werden sie vom Bundesfamilienministerium unterstützt und gefördert. Die Verwendung der Mittel wird verwaltungsrechtlich geprüft. Außerdem besteht die Forderung nach öffentlicher Transparenz. Mit dem nun vorgelegten Regelwerk erhält die interessierte Öffentlichkeit Einblick in die Herkunft und Verwendung öffentlicher Mittel, aber auch in die geltenden Leitungs- und Aufsichtsstrukturen.
Austausch und Ergebnisse haben Vorbildcharakter
Das Bundesfamilienministerium hatte den Austausch über ein Regelwerk angeregt, der nun abgeschlossen ist. Anlass war eine öffentliche Debatte im Jahr 2019. Einzelne Kreis- und Landesverbände in der Freien Wohlfahrtspflege hatten Zuwendungsmittel nicht regelkonform verwendet. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verurteilten diese Fälle. Der gemeinsame Austausch hat hinsichtlich seiner Vorgehensweise und der Verbindlichkeit seiner Ergebnisse Vorbildcharakter.
Um die Verständlichkeit der Transparenz- und Compliancestandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zu erleichtern und eine einheitliche Anwendung zu unterstützen, wurde außerdem ein Katalog mit den häufigsten Fragen und Antworten erarbeitet. Er dient als Orientierung für die Anwendung der Standards in der Praxis sowie als Nachweisprüfung auf Bundesebene. Diese Standards können über den Bereich der Freien Wohlfahrtspflege hinaus auch in anderen Förderzusammenhängen angewendet werden.