Webanalyse / Datenerfassung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
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Unterhaltsvorschuss
Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss steigt
Aktuelle Meldung
Zahlt ein Elternteil nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt für das gemeinsame Kind, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. 2019 stieg die Zahl der Rückzahlungen.
Der Anstieg zeigt, dass sich die Unterhaltsvorschuss-Stellen intensiv darum kümmern, das Geld wieder zurückzubekommen. Die höchste Quote erreicht mit 26 Prozent Baden-Württemberg gefolgt von 23 Prozent in Bayern und 20 Prozent in Rheinland-Pfalz.
Mehr Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - kurz Unterhaltsvorschuss - wurden 2017 stark ausgebaut. In der Folge erhalten nun fast doppelt so viele Kinder von Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss. Im Jahr 2019 haben Bund und Länder insgesamt 2,18 Milliarden Euro an Alleinerziehende überwiesen, die keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind erhalten haben. Die Leistung sichert die Lebensgrundlage des Kindes. Das Geld muss vom unterhaltspflichtigen Elternteil jedoch zurückgezahlt werden, wenn der Unterhalt ganz oder teilweise geleistet werden kann.