Unterhaltsvorschuss Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss steigt

Eine Mutter verabschiedet ihr schulpflichtiges Kind
Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom früheren Partner oder von der früheren Partnerin bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten © BMFSFJ

Nach einer Trennung bekommen viele Alleinerziehende vom früheren Partner oder der früheren Partnerin keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für das gemeinsame Kind. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, hilft der Staat Alleinerziehenden und zahlt Unterhaltsvorschuss. Immer häufiger holt er sich dieses Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurück: Die Rückzahlung, die sogenannte Rückgriffsquote, lag 2019 bei rund 17 Prozent. Das entspricht 360 Millionen Euro. 2018 lag sie mit 270 Millionen zurückgezahlten Euro noch bei 13 Prozent.

Der Anstieg zeigt, dass sich die Unterhaltsvorschuss-Stellen intensiv darum kümmern, das Geld wieder zurückzubekommen. Die höchste Quote erreicht mit 26 Prozent Baden-Württemberg gefolgt von 23 Prozent in Bayern und 20 Prozent in Rheinland-Pfalz.

Mehr Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss 

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - kurz Unterhaltsvorschuss - wurden 2017 stark ausgebaut. In der Folge erhalten nun fast doppelt so viele Kinder von Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss. Im Jahr 2019 haben Bund und Länder insgesamt 2,18 Milliarden Euro an Alleinerziehende überwiesen, die keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind erhalten haben. Die Leistung sichert die Lebensgrundlage des Kindes. Das Geld muss vom unterhaltspflichtigen Elternteil jedoch zurückgezahlt werden, wenn der Unterhalt ganz oder teilweise geleistet werden kann.