Sachsen-Anhalt beteiligt sich am Bundesprogramm zur finanziellen Unterstützung von Paaren mit Kinderwunsch

Ein junges Paar mit ihrem wenige Monate alten Kind.
Kinderwunsch von Paaren unterstützen © iStock
Mit Wirkung vom 1. Februar 2014 profitieren nun auch ungewollt kinderlose Ehepaare in Sachsen-Anhalt von der Bundesinitiative zur Förderung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Verheiratete Paare können mit der neuen Regelung Unterstützung für den ersten bis dritten Versuch einer künstlichen Befruchtung beantragen. "Gerade für Paare mit kleinem und mittlerem Einkommen stellen die hohen Behandlungskosten von mehreren Tausend Euro oft ein großes Problem dar. Kinderwünsche dürfen keine Kostenfrage sein", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

"Familienpolitik beginnt bereits vor der Geburt eines Kindes. Ich freue mich sehr darüber, dass nun auch Sachsen-Anhalt seine finanzielle Förderung für Familien mit unerfülltem Kinderwunsch ausweitet", sagte Manuela Schwesig. Zusammen mit Sachsen-Anhalts Minister für Arbeit und Soziales, Norbert Bischoff, hat die Bundesfamilienministerin eine entsprechende Bund-Land-Vereinbarung unterzeichnet. Das Land Sachsen-Anhalt stellt in 2014 rund 300.000 Euro zur Verfügung, der Bund gibt noch einmal 200.000 Euro dazu.

Förderung der Kinderwunschbehandlung in Sachsen-Anhalt

Ab sofort können verheiratete Paare für den ersten bis dritten Behandlungszyklus einer künstlichen Befruchtung eine Unterstützung von bis zu 900 Euro je Versuch beantragen. Das Ehepaar muss dabei seinen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Das Alter der Frau muss zwischen 25 bis 40 Jahre, das des Mannes zwischen 25 bis 50 Jahre liegen. Zugleich sind ein Behandlungsplan sowie die ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorzulegen. Zudem muss die Behandlung in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum im Land durchgeführt werden und die Voraussetzungen des § 27a SGB V müssen erfüllt sein.

Im Ergebnis übernehmen der Bund und Sachsen-Anhalt  jeweils bis zu 25 Prozent des den Ehepaaren nach Abrechnung mit den Krankenkassen verbleibenden Eigenanteils. Der Bund beteiligt sich dabei allein an den Behandlungskosten für verheiratete Paare, die Förderung der Behandlung von nicht verheirateten Paaren erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Landes.

Die Bundesförderung setzt voraus, dass sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen. Mithilfe der gemeinsamen Bund-Länder-Kooperation hat Sachsen-Anhalt seine bisherige Landesförderung für ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion umgestellt und ausgeweitet. Bislang konnten der zweite bis vierte Versuch gefördert werden.

Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit

Damit Kinderwünsche nicht am fehlenden Geld scheitern, hat die Bundesregierung die finanziellen Rahmenbedingungen mit der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" im Jahr 2012 verbessert. Seitdem stellt der Bund finanzielle Hilfen bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr wurde für rund 230 Behandlungen eine staatliche Unterstützung gewährt, fast 35 Anträge kamen von nicht verheirateten Paaren. Im Jahr 2012 waren die Zahlen mit 347 Bewilligungen und 47 Anträgen von Paaren ohne Trauschein deutlich höher.

Ziele der Bundesinitiative sind neben der finanziellen Unterstützung auch die Verbesserung der individuellen Kinderwunschberatung, die Beseitigung von gesellschaftlichen Tabus sowie die frühzeitige präventive Aufklärung.

Weitere Informationen zur Bundesinitiative finden Sie auf dem Informationsportal Kinderwunsch.