Wie wollen wir in Zukunft zusammenleben? Wie können wir unser Zusammenleben noch besser organisieren? Wie meistern wir große gesellschaftliche Herausforderungen? Um diese Fragen beantworten zu lassen, haben sich neun Bundesministerien zusammengetan und - koordiniert vom Bundesbildungsministerium - ein gemeinsames Ressortkonzept zu Sozialen Innovationen erarbeitet.
Bundesministerin Christine Lambrecht:
"Mit dem Ressortkonzept zu Sozialen Innovationen leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung unserer Gesellschaft. Innovationen müssen dem Menschen dienen und seine Teilhabe an der Gesellschaft fördern. Als Bundesfamilienministerin möchte ich die Förderung Sozialer Innovationen daher weiter unterstützen. Durch sie können wir sozialer Isolation entgegenwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken."
Soziale Innovationen ressortübergreifend fördern
Beteiligt sind das Bundesarbeitsministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundesfamilienministerium, das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, das Bundesumweltministerium, das Bundesverkehrsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium.
Mit dem Konzept legen die neun Bundesministerien gemeinsam dar, mit welchem Verständnis, welchen Zielen und Instrumenten sie Soziale Innovationen in ihren Ressorts künftig fördern wollen. Dem gemeinsamen Konzept liegt ein sehr breites Verständnis von "Innovation" zugrunde. So kann jedes Bundesministerium seinen eigenen fachlichen Schwerpunkt legen, um Soziale Innovationen zu fördern. Allerdings gelten auch gemeinsame Grundsätze, etwa die Orientierung an gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie die Berücksichtigung von Diversität, Teilhabe und Nachhaltigkeit.
Gesellschaftliches Miteinander verbessern
Unter Sozialen Innovationen versteht man Neuerungen, die das menschliche Miteinander in vielen Bereichen verbessern: Wie Menschen arbeiten, ihre Freizeit gestalten, einkaufen, wohnen oder wie sie mobil sind. Soziale Innovationen tragen den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung. Zu solchen Innovationen zählen beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, Mikrokredite für Kleinstunternehmer, Car-Sharing oder Kleidertauschbörsen.
Zum Hintergrund
Die Bundesregierung greift mit diesem Ressortkonzept die Empfehlungen des Hightech-Forums zu einer ressortübergreifenden Koordination auf sowie die Empfehlung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), Soziale Innovationen stärker zu berücksichtigen. Sie kommt damit auch einem Beschluss des Deutschen Bundestages nach, mit dem sie auf Antrag der Koalition vom 26. Mai 2020 aufgefordert wurde, ein ressortübergreifendes Konzept für die Förderung von Sozialen Innovationen zu entwickeln. Das vorgelegte Konzept versteht sich auch als Beitrag für eine zukünftige Diskussion einer neuen Bundesregierung.