Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Thema "Intersexualität"

Caren Marks
Caren Marks © photothek/Thomas Imo

Die Bundesärztekammer hat am 27. März eine Stellungnahme "Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung" (DSD) veröffentlicht, die sich mit Menschen befasst, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den Kategorien "männlich" oder "weiblich" zuzuordnen ist. 

Damit wird allen, die sich in Klinik und Praxis mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschäftigen, eine Orientierung für die Beratung von Betroffenen und ihren Eltern auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft an die Hand gegeben.

"Die Stellungnahme der Bundesärztekammer deutet auf einen Bewusstseinswandel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung hin. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung," stellt die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, fest.

Recht auf Selbstbestimmung

In der Stellungnahme der Bundesärztekammer wird klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten. Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine offene Zukunft" des Kindes müsse Rechnung getragen werden. Irreversible chirurgische Eingriffe sollen in der Regel nicht mehr vor Einwilligungsfähigkeit des Kindes durchgeführt werden. Von diesem Grundsatz ausgenommen werden sollen nur Eingriffe, die zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung geboten sind.

In der Vergangenheit wurden entsprechende Operationen im Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig, häufig unumkehrbar waren und oft mit dem Verlust der Empfindungsfähigkeit einhergingen. Nicht immer entsprach das zugewiesene Geschlecht der Geschlechtsidentität des Kindes. Dies wurde in einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema "Intersexualität" von 2012 kritisiert.

Erste Fälle von Kindern, die intersexuell aufwachsen belegen, dass eine gute Entwicklung auch ohne Festlegung eines eindeutigen Geschlechts möglich ist. Zum Teil werden die Kinder - zunächst - als Junge oder Mädchen erzogen, zum Teil offen intergeschlechtlich. Sie können so ihre eigene Geschlechtsidentität entwickeln und sich gegebenenfalls selbst für Operationen entscheiden.

Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"

Um weitere Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (kurz Menschen mit DSD, difference of sex development) führen, wurde im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" eingerichtet. Diese interministerielle Arbeitsgruppe hat sich bereits mit der medizinischen Diagnostik, Behandlung und Versorgung beschäftigt und hierzu medizinische sowie psychologische Sachverständige befragt.

Noch in diesem Jahr wird die Anhörung intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Interessenverbände folgen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist federführend, weitere Bundesministerien sind beteiligt.