Die Schwulenberatung Berlin hat im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die Flyer "Ihr transgeschlechtliches Kind" und "Ihr intergeschlechtliches Kind" aktualisiert. Diese richten sich an Eltern, Angehörige und das Umfeld von Familien, die ein transgeschlechtliches oder ein intergeschlechtliches Kind bekommen haben. Sie sollen umfassend informiert und ermutigt werden, ihr Kind so zu begleiten, dass es sich frei und ohne Diskriminierung entwickeln kann. Denn inter- und transsexuelle Kinder brauchen ein unterstützendes und informiertes Umfeld.
"Ihr transgeschlechtliches Kind"
Der Flyer "Ihr transgeschlechtliches Kind" legt einen Fokus auf transgeschlechtliche Kinder. Die Eltern und Angehörigen sollen bestärkt werden, Kinder und Jugendliche in ihrer Identität zu akzeptieren und den Prozess der Geschlechtsfindung zu begleiten. Denn Transsexualität beziehungsweise Transgeschlechtlichkeit ist ein wesentliches und anzuerkennendes Merkmal der Persönlichkeit.
"Ihr intergeschlechtliches Kind"
Der Flyer "Ihr intergeschlechtliches Kind" informiert Eltern von intersexuellen beziehungsweise intergeschlechtlichen Kindern. Statt sich zu einer vorschnellen Entscheidung über eine irreversible Operation drängen zu lassen, sollen Eltern ermutigt werden, abzuwarten, bis ihr Kind alt genug ist, selbst über das eigene Geschlecht zu entscheiden. Denn viele Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale leiden lebenslang unter einem solchen Eingriff.
Schutz und Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt
Das Bundesfamilienministerium möchte dazu beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale zu erhöhen. Auch der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode schreibt fest, dass eine gesetzliche Regelung über geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern getroffen werden soll. Solche Operationen sollen nur noch zulässig sein, wenn es sich um unaufschiebbare Fälle handelt oder Lebensgefahr für das Kind droht.
Politisch und gesetzlich hat sich in den letzten Jahren bereits viel bewegt. So können intersexuelle Kinder aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts seit Dezember 2018 statt der Angabe "männlich" oder "weiblich" auch mit der Angabe "divers" in das Personenstandsregister eingetragen werden.