Die Bundesregierung hat am 4. April bei den Vereinten Nationen in Genf den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes offiziell eingereicht. Zugleich ist der Bericht zur sogenannten UN-Kinderrechtskonvention in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden - Anlass für Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey, die Berliner Grundschule an der Marie, eine Kinderrechteschule des Deutschen Kinderhilfswerks, zu besuchen.
In einer offenen Schulstunde diskutierte sie mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern der vierten bis sechsten Klasse über Kinderrechte und politische Beteiligung. Tenor: Kinder wollen mitreden, vor allem wenn es um ihre Zukunft geht.
Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey betonte:
"Ich möchte, dass wir Deutschland zu einem der kinderfreundlichsten Länder in ganz Europa machen. Der Staatenbericht zeigt anhand vieler Beispiele, dass wir auf einem guten Weg sind. Kinderrechte müssen aber auch im Alltag gelebt werden. Das setzt voraus, dass Kinder ihre Rechte kennen. Und dass Erwachsene die Meinung von Kindern berücksichtigen, wenn es um deren Interessen geht. Mit der kindgerechten Version des Staatenberichts sorgen wir dafür, dass Kinder und Jugendliche sich gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden. Sie erfahren darin zum Beispiel, dass wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht haben - im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Dafür arbeiten wir mit dem Bundesjustizministerium in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen. Es geht nicht mehr um das 'Ob', sondern um das 'Wie'. Spätestens bis Ende 2019 wird die Arbeitsgruppe einen Vorschlag vorlegen."
Fünfter und Sechster Staatenbericht
Der Staatenbericht, den das Bundeskabinett im Februar verabschiedet hat, informiert auf insgesamt mehr als 400 Seiten umfassend über die wichtigsten Schritte zur Stärkung der Rechte von Kindern in Deutschland seit 2014. Auf Grundlage des Fünften und Sechsten Staatenberichts macht sich der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, ein Bild über die Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung der Kinderrechte und gibt Deutschland Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
Projekt "Kinderrechteschule"
Das Projekt "Kinderrechteschule" des Deutschen Kinderhilfswerks wird vom
Bundesjugendministerium gefördert. In dem Projekt werden Schulen angeregt, die Vermittlung von Kinderrechten zu einem Leitgedanken zu machen. Dabei geht es vor allem darum, den Schülerinnen und Schülern einen konkreten Alltagsbezug zu den in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten zu vermitteln.
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
Das Menschenrechtsübereinkommen gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.
In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit dem 5. April 1992. Deutschland hat sich damit verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 der Kinderrechtskonvention regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst.