Bundesförderrichtlinie in Kraft getreten Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen auch für unverheiratete Paare

Zwei Eltern küssen ihr Baby
Kinderwunsch von Paaren unterstützen © Bildnachweis: fotolia/detailblick-foto

Am 7. Januar ist die geänderte Bundesförderrichtlinie in Kraft getreten - damit erhalten nun erstmals auch unverheiratete Paare für reproduktionsmedizinische Behandlungen eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium. Voraussetzung dafür ist allerdings weiterhin, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit eigenem Landesförderprogramm beteiligt. 

"Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern. Deshalb müssen wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Auch Paare ohne Trauschein unterstützen

Immer mehr Paare leben heute auch ohne Trauschein glücklich zusammen. Eine moderne Familienpolitik muss sich deshalb nach den gesellschaftlichen Veränderungen ausrichten. Die im Zusammenhang mit der Bundesinitiative zur besseren Unterstützung ungewollt kinderloser Paare durchgeführte sozialwissenschaftliche Milieuuntersuchung hat bestätigt, dass zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz auch unverheiratete Paare von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind: Der Anteil ist hier sogar doppelt so hoch (38 Prozent) wie der Anteil bei den Verheirateten mit unerfülltem Kinderwunsch (19 Prozent).

Manuela Schwesig betonte: "Es ist nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch weniger zu unterstützen und anders zu behandeln als Verheiratete. Die Zahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, steigt von Jahr zu Jahr. Jedes dritte Kind wird in einer Familie geboren, in denen die Eltern nicht verheiratet sind. Eine moderne Familienpolitik muss sich an den gesellschaftlichen Veränderungen und der tatsächlich anderen Lebenswirklichkeit von Familie ausrichten."

Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung

Mit der Öffnung der Bundesförderung zugunsten unverheirateter Paare orientiert sich das familienpolitische Unterstützungsangebot an der veränderten Lebenswirklichkeit von Familien. Nicht nur Ehepaare, sondern auch nichteheliche Lebensgemeinschaften von Mann und Frau können deshalb künftig eine finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten, wenn:

  • sich das Wohnsitzbundesland mit einem eigenen Landesförderprogramm in entsprechender Hinsicht finanziell beteiligt (zusätzliche Voraussetzungen können vom Land festgelegt werden),
  • sie im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben,
  • sie eine reproduktionsmedizinische Einrichtung im Wohnsitzbundesland nutzen,
  • sie eine IVF-Behandlung (In-Vitro-Fertilisation) oder ICSI-Behandlung (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) durchführen wollen,
  • und im Übrigen die weiteren Voraussetzungen nach § 27a SGB V erfüllt werden, wie insbesondere die Altersgrenzen: Das Alter der Frau muss zwischen 25 und 40 Jahren, das Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegen.

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gemäß der Richtlinienänderung eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet. Sie ist dann anzunehmen, wenn nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes die unverheiratete Frau mit dem unverheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und dieser die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennt. Bei der Förderung kommt es also auf eine gefestigte, intakte  Beziehung des Elternpaares an, die naturgemäß auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegeben sein kann.

Zuschüsse helfen, die Kosten zu senken

Paare, die in nichtehelicher heterosexueller Lebensgemeinschaft leben (siehe Definition oben), können künftig Zuwendungen für die erste bis dritte Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils erhalten,  wenn auch die Landesförderprogramme zugunsten unverheirateter Paare angepasst werden.

Die zusätzliche finanzielle Bundesunterstützung ist Teil einer umfassenden Gesamtkonzeption mit weiteren Handlungsbereichen. Hierzu gehören unter anderem die Stärkung einer begleitenden psychosozialen Kinderwunschberatung sowie eine frühzeitige, bessere Information über Ursachen, Gründe und Folgen von ungewollter Kinderlosigkeit.

Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es ein wichtiges Anliegen, die sehr belastende Situation von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch in unserer Gesellschaft deutlich sichtbar zu machen und das Thema künstliche Befruchtung zu enttabuisieren.