Der Bundesrat hat am 13. Juni dem 1. Änderungsgesetz des Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes und damit der Verdoppelung der Conterganrenten zum 1. Juli 2008 zugestimmt.
Anstelle der monatlichen Renten zwischen 121 und 545 Euro erhalten die Betroffenen ab dem 1. Juli Renten zwischen 242 und 1.090 Euro. Die Renten sind in voller Höhe steuerfrei und werden bei der Gewährung anderer Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet. Mit der Rentenverdoppelung sollen insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden gemildert werden.
Das Kabinett hatte zudem am 9. Januar 2008 der Veränderung des Zinssatzes für kapitalisierte Renten ab dem 1. Oktober 2008 zugestimmt.
Um darüber hinaus die Lebenssituation der Contergangeschädigten dauerhaft zu verbessern, hat sich die Firma Grünenthal GmbH freiwillig bereit erklärt, 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die zweckgebundene Auszahlung dieser Mittel an die Contergangeschädigten ist nur durch eine erneute Änderung des Conterganstiftungsgesetzes möglich. Dabei ist beabsichtigt, den Stiftungszweck zu ändern und die Struktur der Stiftung zu straffen, um deren Effizienz zu erhöhen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird derzeit vorbereitet.