- Kinderzuschlag künftig unbefristet
Der Bundestag hat beschlossen, dass Eltern mit geringen Einkommen zukünftig zeitlich unbegrenzt den Kinderzuschlag erhalten können. Bisher war die Bezugsdauer auf 36 Monate begrenzt.
- Bundesmittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung werden bereitgestellt
Mit der Zustimmung zum Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz hat der Bundesrat grünes Licht für die Einrichtung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" gegeben. Damit können die Länder und Kommunen ab dem 1. Januar 2008 beginnen, ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der unter Dreijährigen aufzubauen.
Bis 2013 soll ein qualitätsgerechtes und vielfältiges Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder dieser Altersgruppe vorhanden sein. Darüber hinaus soll ein Netzwerk qualifizierter Tagesmüttern das Angebot ergänzen.
- Unterhaltsvorschuss
Änderungen ab dem 01.Januar 2008
Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird für das gesamte Bundesgebiet vereinheitlicht. Das bedeutet:
Die Höhe der derzeitigen Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in den alten Bundesländern wird beibehalten; der Betrag in den neuen Bundesländern wird entsprechend angehoben.
- Unterhaltsrechtsreform
Kinder haben Vorrang bei Unterhaltszahlungen
Die Förderung des Kindeswohls ist der Kernpunkt des neuen Unterhaltsrechts. Der Unterhalt für die Kinder hat künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Nicht verheiratete Mütter und Väter, die Kinder betreuen werden besser gestellt. Zudem wurde der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit geschiedener Ehegatten gestärkt.
- BAföG
Neu: Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss
Neben der Erhöhung der Förderhöchstsätze zum Herbst 2008, ist ein Kernelement der Änderung, die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung durch die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlages zu fördern. Ebenso soll es BAföG- Berechtigten in Zukunft leichter fallen, eigenes Geld zur staatlichen Förderung hinzuzuverdienen.
Auch kann zukünftig ein Vollstudium in einem der EU- Staaten und der Schweiz gefördert werden.
- Zusätzliche Altersvorsorge
Neue Kinderzulage, Entgeltumwandlung bleibt abgabenfrei
Der Staat baut die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge weiter aus. Die Riester-Zulage wird für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren werden, von 185 auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus bleibt die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über das Jahr 2008 hinaus bestehen. Damit wird eine dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen.
- Persönliches Budget für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen.
- Senkung der Arbeitslosenbeiträge auf 3,3 Prozent
Der Bundestag hat beschlossen, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weiter sinken - ab 1. Januar 2008 auf 3,3 von bisher 4,2 Prozent.
- Keine Beitragspflicht auf steuerfreie Vergütungen von ehrenamtlich Tätigen
Rückwirkend für das Jahr 2007 können ehrenamtlich Tätige eine Vergütung von jährlich insgesamt 500 Euro im Jahr steuerfrei erhalten. Nunmehr zieht die Sozialversicherung nach. Die steuerfreie Vergütung ist ab dem 1. Januar 2008 auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie im Familien-Wegweiser.