Mit dem Onlinezugangsgesetz hat sich die Bundesregierung verpflichtet, bis Ende 2022 alle staatlichen Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Das Bundesfamilienministerium brachte mit ElterngeldDigital bereits eine seiner beliebtesten Familienleistungen erfolgreich ins Netz. Bisher machen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen papierlose Anträge für alle Familienleistungen unmöglich. Aus diesem Grund haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium am 18. November bei der Kabinettsklausur in Meseberg gemeinsam ein Eckpunktepapier und einen Zeitplan für das Digitale-Familienleistungen-Gesetz vorgelegt.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Eltern ärgern sich oft zu Recht, dass sie in unterschiedlichen Anträgen für Familienleistungen immer wieder die gleichen Angaben machen müssen und zum Beispiel mit der Geburtsurkunde 'von A nach B' laufen müssen. In Zukunft sollen Eltern alle wichtigen Leistungen bei der Geburt ihres Kindes gleichzeitig und per App beantragen können. Dafür ist es erforderlich, dass unsere bestehenden Gesetze das Digitale noch stärker berücksichtigen. Das wollen wir mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz erreichen und damit den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger reduzieren."
Bequemer Familienleistungen erhalten
Ziel des Digitale-Familienleistungen-Gesetzes ist es, dass Bürgerinnen und Bürger Anträge schneller, bequemer und leichter stellen können. Einzelne Papiernachweise sollen für sie entfallen. Stattdessen werden die Behörden in die Lage versetzt, notwendige Daten je nach Anlass und mit Zustimmung der Antragsstellenden untereinander auszutauschen. Gleichzeitig beschleunigt die Digitalisierung auch die Bearbeitung der Anträge.
Im Fokus des Eckpunktepapiers stehen zunächst folgende vier Leistungen, die für Geburten in einem Kombiantrag gebündelt werden:
- Geburtsanzeige
- Kindergeld
- Elterngeld
- Kinderzuschlag
Signalwirkung für weitere staatliche Leistungen
Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz ist das erste seiner Art. Die Erfahrungen können auch in anderen Bereichen Signalwirkung entfalten. Denn die Herausforderungen bei der Digitalisierung von staatlichen Leistungen ähneln sich oft. Im März 2020 soll der Gesetzentwurf vorgelegt werden.