Chancen und Teilhabe für Familien Zugewanderten Eltern den Besuch eines Integrationskurses erleichtern

Kinder spielen mit einer Fachkraft
Das Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" stärkt zugewanderte Familien. Während die Eltern einen Integrationskurs besuchen, werden ihre nicht schulpflichtigen Kinder beaufsichtigt © iStock/Rawpixel

Um zugewanderten Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu erleichtern, startet im Januar 2022 das neue Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft". Während die Erwachsenen den Kurs besuchen, werden ihre Kinder betreut - von qualifizierten Fachkräften aus der Kindertagespflege oder von angehenden Fachkräften, die ihre Qualifikation tätigkeitsbegleitend erwerben. Träger, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können ab 15. Oktober eine Förderung beantragen.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: "Integrationskurse helfen zugewanderten Familien dabei, gut in Deutschland anzukommen. Für Eltern stellt sich dabei oft die Frage der Kinderbetreuung. Genau hier setzt unser neues Bundesprogramm 'Integrationskurs mit Kind' an: Die Kinder werden während des Integrationskurses von qualifizierten Fachkräften in kindgerechten Räumen betreut. Dieses Angebot erleichtert es für Eltern enorm, an einem Kurs teilzunehmen. Außerdem kann die erste Erfahrung die Tür dafür öffnen, dass zugewanderte Eltern ihre Kinder auch langfristig betreuen lassen."

Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind"

Das Bundesfamilienministerium fördert das Programm in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium. Eine Förderung ist mit den folgenden Modellen möglich:

  • Modell 1 - Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson: Die Personalausgaben werden gefördert.
  • Modell 2 - Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte Person, die während des Programms zur Kindertagespflegeperson qualifiziert wird: Es werden sowohl die Ausgaben für die Kindertagespflegeperson als auch für die Qualifizierung gefördert.
  • Modell 3 - Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine selbständig tätige und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt: Die Förderung erfolgt pro Kind und Betreuungsstunde.
  • Einstiegsmodell - Die Beaufsichtigung erfolgt durch Honorarkräfte: Die Förderung erfolgt pro Kind und Unterrichtseinheit des Kurses. Dieses Modell soll den Wechsel in Modell 1, 2 oder 3 vorbereiten.

Beratung zum Bundesprogramm

Fragen rund um die Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren zum Bundesprogramm beantwortet die Servicestelle "Integrationskurs mit Kind" telefonisch unter 030 390 634 730 sowie per E-Mail unter service@integrations-kibe.de.

Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung weiterentwickeln

Das Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" läuft von Januar 2022 bis Ende 2023. Es löst die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung ab, die seit 2017 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert wird. Darüber konnten seitdem insgesamt rund 10.500 Kinder betreut werden. Die Zahl zeigt: Die Nachfrage nach integrationskursbegleitender Kinderbeaufsichtigung ist hoch. Seit 2017 steigt der Anteil an Kindern im Vorschulalter, die einen Antrag auf Asyl in Deutschland stellen. Während es 2017 laut UNICEF schon rund 40 Prozent waren, stellten 2020 bereits knapp 68 Prozent einen solchen Antrag. Das sind rund 27.000 Kinder unter sechs Jahren.