Am 1. Dezember wurde auf der dritten Sitzung des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch der Zwischenbericht verabschiedet. Unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesbildungsministerin Annette Schavan wurden die Ergebnisse der bisherigen Arbeit beraten und eine erste positive Bilanz gezogen. Mit dem Zwischenbericht liegt eine aktuelle Zusammenfassung der umfangreichen Arbeiten vor.
"Das Tabu, über sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen zu sprechen, wurde gebrochen - Prävention, Forschung und Gesetzgebung arbeiten gemeinsam an einer nachhaltigen Strategie zum Schutz gegen sexuellen Missbrauch. Ich werde zentrale Ergebnisse aus den Diskussionen der letzten Monate im Bundeskinderschutzgesetz aufgreifen. Damit wird es für die öffentlichen Träger in der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht, fachliche Standards zum Kinderschutz zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Qualifizierte Beratung und schnelle Hilfe im Verdachtsfall
"Um die Einführung von Standards voranzubringen, werden wir für Einrichtungen einen allgemeinen Anspruch auf fachliche Begleitung schaffen, aber auch auf Beratung im Einzelfall. Damit stellen wir sicher, dass immer dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall auftritt, qualifizierte Beratung und schnelle Hilfe möglich ist", so Kristina Schröder weiter.
Neben den fachlichen Standards wird es eine bundesweite Fortbildungsoffensive geben, die das Personal in der Kinder- und Jugendhilfe sensibilisiert und qualifiziert. Außerdem soll die Möglichkeit einer Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ausgeweitet und sollen Regelungen für Haupt- und Ehrenamtliche geschaffen werden. Zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Personal in der Kinder- und Jugendhilfe wird.
Die Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasste sich in erster Linie mit Fragen der Prävention und der Intervention. Zur Mitwirkung am Runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen - unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, bundesweiter Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages sowie aus Bund, Ländern und Kommunen.
Der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" wird Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Fragestellungen erarbeiten und im Herbst 2011 einen Abschlussbericht vorlegen.