Jetzt bereiten Bund und Länder gemeinsam den Vollzug des Gesetzes vor.
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Als neues Angebot ist ab Mitte November der Elterngeld-Rechner auf den Internet-Seiten des Bundesfamilienministeriums frei geschaltet. Dort kann jeder seinen persönlichen Elterngeldanspruch ermitteln.
"Das Elterngeld ist ein erster wichtiger Meilenstein einer zukunftsorientierten Familienpolitik. Das nächste große Etappenziel ist ein bedarfsgerechtes und vielfältiges Angebot an guter Kinderbetreuung. Deshalb müssen wir den Ausbau der Betreuungsangebote gemeinsam mit den zuständigen Ländern und Kommunen weiter energisch vorantreiben. Die Zwischenberichte zeigen, dass sehr viele Kommunen die Zeichen der Zeit erkannt haben, und bereits auf einem guten Weg sind", betont Ministerin von der Leyen. Heute hat im Bundesdurchschnitt fast jedes siebte Kind unter drei Jahren einen Platz, 2002 traf dies nur auf jedes zehnte Kind zu. Dennoch ist bei starken regionalen Unterschieden der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen noch lange nicht gedeckt. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: "Mein Ziel ist, dass bis 2010 rund 230.000 neue Plätze geschaffen werden, so haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart."