Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) beschlossen.
Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung von gesellschaftlicher Vielfalt, zur Extremismusprävention und zur politischen Bildung. So erhalten zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit. Der Bund erhält erstmals eine gesetzliche Grundlage, um eigene Maßnahmen durchzuführen und zivilgesellschaftliche Projekte im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu unterstützen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Demokratie ist nicht selbstverständlich in Deutschland. Populisten und Extremisten lehnen demokratische Werte ab und versuchen besonders in Krisenzeiten, unsere offene, plurale Gesellschaft zu spalten. Angesichts von Hass, Hetze und Gewalt müssen wir uns gegen Angriffe wappnen und unsere Demokratie widerstandsfähiger machen. Mit dem neuen Demokratiefördergesetz wollen wir den Bund zum Kampf gegen Rassismus, Extremismus und Menschenfeindlichkeit verpflichten. So können wir die Menschen, die sich in Initiativen und Projekten für ein vielfältiges Zusammenleben in Deutschland einsetzen, besser unterstützen. Auch in der Krise brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Demokratie.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wehren uns angesichts der heutigen Bedrohungen mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde. Und: Wir stärken unsere Demokratie von innen heraus. Unsere demokratische Zivilgesellschaft ist das stärkste Bollwerk gegen Extremismus. Deshalb ist unser zentrales Anliegen, mit dem Demokratiefördergesetz unsere demokratische Zivilgesellschaft langfristig und nachhaltig zu stärken. Bürgerinnen und Bürger, die gerade in Zeiten der Pandemie begonnen haben, an der Demokratie zu zweifeln, wollen wir wieder für die Demokratie gewinnen.
Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir das großartige demokratische Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch als Bund verlässlich und umfassend fördern können.
Unser Anspruch war, den Gesetzentwurf gemeinsam mit der demokratischen Zivilgesellschaft zu entwickeln. Für die sehr engagierte Beteiligung vieler Organisationen und von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bedanke ich mich deshalb sehr herzlich.“
Die wichtigsten Inhalte des Demokratiefördergesetzes:
- Schaffung eines gesetzlichen Auftrags für den Bund, um zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung in seiner Qualität zu erhalten und zu stärken. Damit soll der Bund sowohl zivilgesellschaftliche Maßnahmen fördern als auch eigene Maßnahmen durchführen können. Bislang gibt es kein Gesetz, das speziell für diese Arbeit einen rechtlichen und verbindlichen Rahmen vorgibt.
- Durch das Gesetz können Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden als bisher.
- Das Gesetz sichert die Finanzierung der Maßnahmen nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes ab.
- Die nach dem Demokratiefördergesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen sollen weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
- Um Transparenz zu erhöhen und qualitative Weiterentwicklung sicherzustellen, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal pro Wahlperiode einen Bericht über die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen vorlegen.