Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet in seine dritte Förderperiode. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. „Demokratie leben!“ hat sich zum größten Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention entwickelt.
„Demokratie leben!“ ist als lernendes Bundesprogramm konzipiert. Es reagiert auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Evaluierung der letzten zwei Förderperioden durch externe Institute zeigt, dass das Bundesprogramm insbesondere junge Menschen erreicht und durch Demokratieförderung gegen demokratiefeindliche Positionen stützt; Fachkräfte werden gestärkt im Umgang mit Vielfalt, radikalisierte Personen reflektieren ihr Weltbild.
Bundesministerin Lisa Paus: „Seit zehn Jahren wendet sich ‚Demokratie leben!‘ erfolgreich gegen jede Form von Extremismus und ist inzwischen fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Wir stärken zivilgesellschaftliches Engagement und die Arbeit gegen Radikalisierung, denn Demokratieförderung kann nicht allein auf Ehrenamtliche abgewälzt werden. Ehrenamt braucht Hauptamt, um sich entfalten zu können.
Die Evaluation zeigt: ‚Demokratie leben!‘ wirkt und wir erreichen insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie werden darin gestärkt, sich einzubringen, Extremismus zu erkennen und dagegen einzustehen.
Eine große Stärke von ‚Demokratie leben!‘ ist, flexibel auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Das tun wir auch jetzt. In der dritten Förderperiode setzen wir neue Schwerpunkte, etwa gegen Verschwörungsdenken und Hass im Netz, mit einem Fokus auf strukturschwache Regionen. Zudem verlängern wir die Förderperiode auf acht Jahre, um mehr Planungssicherheit zu bieten. Wir haben auch aufgestockt: so fördern wir mehr Projekte und einen bundesweiten Kooperationsverbund im Bereich Antisemitismus.
Unsere Demokratie steht unter Druck und es ist unser aller Pflicht, darauf zu reagieren. Darum ist ein Demokratiefördergesetz so wichtig. Der Bund bekäme damit den gesetzlichen Auftrag, Projekte zur Demokratieförderung zu unterstützen. Es wäre damit keine Kannleistung des Bundes wie zur Zeit, sondern eine Pflichtaufgabe mit hohen Transparenz- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Parlament.“
Das Programm in der dritten Förderperiode
Das Bundesprogramm unterteilt sich in fünf Programmbereiche. Insgesamt setzt die Projektförderung verstärkt auf Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung.
Im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ wird die weitere Professionalisierung und engere Kooperation von zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Themenfeldern des Bundesprogramms (z.B. Digitale Demokratie, Antisemitismus, Rassismus) angestrebt.
Die „Landes-Demokratiezentren“ stellen insbesondere ein Beratungsangebot der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bereit.
Über die „Partnerschaften für Demokratie“ werden zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt.
„Innovationsprojekte“ dienen der Entwicklung und Erprobung neuer inhaltlicher und methodischer Arbeitsansätze sowie neuer Wege der Zielgruppenerreichung. Sie orientieren sich an den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltsgestaltung“ und „Extremismusprävention.“
Die im Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ geförderten Projekte entwickeln die Beratung und Begleitung von radikalisierungsgefährdeten, ideologisierten oder wegen einschlägiger Straftaten Inhaftierten sowie Klient*innen der Bewährungshilfe weiter.
Die Arbeit in den fünf Programmbereichen wird durch Sondervorhaben wie Forschungsvorhaben, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen, die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung ergänzt.
Auswahl der Projekte
Im Sommer 2024 hatten Initiativen, Vereine und Kommunen die Gelegenheit, sich für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 zu bewerben. Rund 2.000 Interessenbekundungen wurden eingereicht. Es wurden für alle Programmbereiche umfangreiche und auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagierende Zielvorgaben entwickelt. Diese müssen von den geförderten Projekten erfüllt werden.
Anhand standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expert*innen wurden aus den eingereichten Interessenbekundungen eine Vielzahl von Projekten für eine Förderung in der 3. Förderperiode von „Demokratie leben!“ ausgewählt, u.a.:
- 333 Partnerschaften für Demokratie
- 16 Landes-Demokratiezentren
- 15 Projekte im Programmbereich Strafvollzug
- 125 Innovationsprojekte
- 14 Kooperationsverbünde und eine Fachorganisation im Programmbereich Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur
Weiterführende Informationen:
https://www.demokratie-leben.de/
Evaluation des Bundesprogramms: https://www.demokratie-leben.de/demokratie-leben/programm/evaluation
Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!") erarbeitet. In dieser sind die Grundlagen für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ festgeschrieben. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten: https://www.demokratie-leben.de/resource/blob/253710/c64c47db0a7da96df93d0fcc0e02994f/foerderrichtlinie-demokratie-leben--data.pdf