"Selbstbestimmt, sicher und geborgen zu leben - das wünschen sich ältere Menschen auch noch, wenn sie spüren, dass sie immer mehr auf Hilfe angewiesen sind, um den Alltag in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld zu bewältigen", sagt Bundesseniorenministerin Ursula von der Leyen. Einem Umzug aus ihrem privaten Umfeld in ein Heim sehen ältere Menschen häufig aus Sorgen um einen möglichen Verlust von Privatsphäre und Lebensqualität eher skeptisch entgegen. Der erstmals vom Bundesseniorenministerium erstellte Bericht über die Situation der Heime sowie die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner belegt, dass diese Befürchtungen angesichts der heutigen Konzepte stationärer Altenhilfe grundlos sind. "Die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen hat sich stetig verbessert", zieht von der Leyen Bilanz. "Die Lebenswelt im Heim umfasst nicht nur die Pflege im engeren Sinne, sondern betrifft vielmehr ganzheitlich die Frage menschenwürdigen Lebens und Wohnens im Alter. Damit meine ich Lebensqualität, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Verlässlichkeit, dass bei Bedarf auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Hilfe jederzeit abrufbar und verfügbar ist", erläutert Bundesministerin von der Leyen.
Der Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner belegt, dass sich die Bedingungen für ältere Menschen in Heimen erkennbar stetig verbessert haben.
- Der steigende Anteil an Einzelzimmern trägt dem Bedürfnis nach Privatheit Rechnung.
- Moderne und bewohnerfreundliche Standards werden beim Neubau und bei der Renovierung von Einrichtungen stationärer Altenhilfe zugrunde gelegt. Die so genannten neuen Wohnmodelle, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Alltag weitestgehend eigenständig, selbstorganisiert mit der notwendigen fachlichen Unterstützung und pflegerischen Versorgung gemeinschaftlich gestalten können, breiten sich mehr und mehr flächendeckend aus.
- Insbesondere in den Kernbereichen der Pflege und Betreuung wurde in den vergangenen Jahren mehr Personal eingesetzt. Die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraftquote wird in allen Bundesländern erfüllt.
- Bei den Einrichtungsträgern und ihren Verbänden haben Fragen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einen hohen Stellenwert, um erforderliche Änderungen in der Betriebsorganisation der Heime zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner umsetzen zu können.
Neben diesen beispielhaft genannten Verbesserungen im Bereich der Heimversorgung nimmt der Bericht auch künftige Herausforderungen und noch bestehende Defizite stationärer Heimbetreuung und Pflege in Deutschland in den Blick.
- So weisen empirische Studien auf eine hohe Personalfluktuation und starke Arbeitsbelastungen des Personals hin.
- Ausreichende Anteile aktivierender Pflege und auf bestimmte Bewohnergruppen, z. B. demenzerkrankte ältere Menschen, ausgerichtete Betreuungskonzepte sollten überall feste Bestandteile der Heimversorgung werden.
- Ansätze zur Verbesserung werden zudem hinsichtlich der Sterbebegleitung und palliativen Versorgung gesehen.
Der Bericht wurde mit Unterstützung der Länder, der Wohlfahrtsverbände, von Verbänden privater Leistungsanbieter sowie verschiedener weiterer Beiträge aus Wissenschaft und Praxis erarbeitet. Neben der differenzierten Analyse der Daten der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes werden auch gesetzliche Rahmenbedingungen stationärer Versorgung in Heimen dargestellt. Im Zuge der Föderalismusreform ist das Heimrecht im Rahmen des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. "Befürchtungen, dass mit dieser Verlagerung ein Qualitätsverlust verbunden sein könnte, teile ich nicht", sagte Bundesministerin von der Leyen. "Mehr Wettbewerb führt vielmehr zu Qualitätsgewinnen." Im Übrigen sei die Umsetzung des Heimgesetzes und damit die Auslegung der im Heimrecht verankerten Standards schon immer eigenverantwortliche Angelegenheit der Länder. Gleichwohl bleibt der auf aktueller Datengrundlage erstellte und mit allen Bundesministerien abgestimmte Bericht als Informationsquelle und als Planungsgrundlage für Verantwortliche in Politik, Praxis und Fachöffentlichkeit von Bedeutung.
Als vordringliche politische Ziele und Handlungsfelder werden im Bericht die Förderung des Qualitätswettbewerbs der Einrichtungen und die Stärkung der Verbraucherposition der Bewohnerinnen und Bewohner benannt. Zugleich sollten persönliche Lebensvorstellungen und individuelle Bedürfnisse berücksichtigende Wohn- und Betreuungsformen zielstrebig und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Immer wichtiger werden auch die Organisation von Zwischen- und Übergangsformen stationärer und ambulanter Versorgung. Mit Blick auf die vorgesehene Reform der Pflegeversicherung ist eine Diskussion über den künftigen Stellenwert stationärer Versorgung unverzichtbar. Eine wichtige Aufgabe bleibt die Entbürokratisierung in der Pflege, damit die Qualität der stationären Versorgung erhalten und auch bezahlbar bleibt.
"Ich wünsche mir, dass alle Verantwortlichen - Gesetzgeber, Kosten- und Leistungsträger, Personal, Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenkassen - aber auch Angehörige und freiwillig Engagierte konstruktiv zusammenarbeiten. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die stationäre Heimversorgung so zu gestalten, dass Lebensqualität, Würde und Selbstbestimmung auch vor den tief greifenden Veränderungen des demografischen Wandels garantiert bleiben", so von der Leyen.