Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat heute die von ihr erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die neuen Pflegeausbildungen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit in Kürze konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Erstmals gibt es bundesweite Rahmenpläne für die Ausbildung in der Pflege. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Pflegeberufereform erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Rahmenpläne helfen den Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung bei der Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte. Und das ist gut für die Qualität. Den Mitgliedern der Fachkommission danke ich sehr – sie haben innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichen Engagement die Rahmenpläne erarbeitet.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Voraussetzung für gute Pflege sind gute Fachkenntnisse. Deshalb haben wir die Pflegeausbildung umfassend modernisiert. In gut einem halben Jahr wird der erste Jahrgang nach den neuen Vorgaben unterrichtet. Die fristgerecht vorgelegten Rahmenpläne sind die Basis dafür, um die neue, bundesweit einheitliche Ausbildungsordnung inhaltlich mit Leben zu füllen“
Zum Hintergrund:
BMG und BMFSFJ haben die ehrenamtlichen Mitglieder der Fachkommission am 21. November 2018 für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Die Fachkommission hat die gesetzliche Aufgabe, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne (Rahmenpläne) für die neuen Pflegeausbildungen zu erarbeiten, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen.
Die Rahmenpläne sind laut Pflegeberufegesetz erstmals bis zum 1. Juli 2019 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz vorzulegen. Nach der heutigen Übergabe werden sie entsprechend geprüft, um danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt zu werden.
Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Ihre Auswahl erfolgte anhand zahlreicher Vorschläge der Länder und der Fachverbände im Benehmen mit den Ländern. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.
Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz können beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht.
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