Das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ wirkt. Dies ist Ergebnis einer Befragung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Schwangere Frauen in Notsituationen nehmen die Beratungsangebote an. Die Möglichkeit der vertraulichen, sicheren Geburt, senkt die Zahl anonymer Geburten ohne ärztliche Versorgung.
Das Gesetz jährt sich im Mai 2019 zum fünften Mal, zum 01. Mai 2014 war es in Kraft getreten. Bei einer Feier in der Berliner „Kalkscheune“ dankte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey denen, die in der täglichen Arbeit Schwangere in Notlagen beraten und ihnen Unterstützung geben.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Schwangere Frauen in Notlagen brauchen Hilfe, Beratung und Unterstützung. Das vor fünf Jahren verabschiedete Gesetz hat für viele Frauen Wege aus solchen Notlagen ermöglicht. Über 2200 Beratungen gab es in den vergangenen fünf Jahren. Etwa 20 Prozent der Frauen entschieden sich für eine vertrauliche, und damit eine sichere Geburt. Etwa 40 Prozent dafür, ihr Kind selbst groß zu ziehen oder es zur Adoption frei zu geben. Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ und die Beratungsangebote werden angenommen, das Gesetz wirkt. Dieser große Erfolg ist Ergebnis harter Arbeit. Darum möchte ich allen danken, die in der täglichen Beratung den Schwangeren Hilfe und Halt geben und damit Auswege und Perspektiven aufzuzeigen. Es geht in jedem einzelnen Fall um Frauen in Not, die Hilfe bekommen, egal wie sie sich entscheiden, und um Kinder, die sicher auf der Welt ankommen können.“
Die genauen Zahlen zu den Ergebnissen der Beratungen finden Sie in der Anlage.
Unter dem Titel „Hilfe, die ankommt“ sind heute fast 200 Fachleute aus allen Bereichen rund um die soziale und medizinische Schwangerenbetreuung in der Berliner „Kalkscheune“ zusammen gekommen. Ziel der Veranstaltung ist, auf die Erfolge der vergangenen Jahre zu blicken und sich über die künftige Arbeit auszutauschen. Fachimpulse und der gegenseitige Austausch tragen dazu bei, das Netzwerk weiter zu stärken und so die praktische Arbeit für die Schwangeren fortlaufend zu verbessern.
Das Gesetz bietet Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Identität nicht preisgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Über 570 Frauen haben in den letzten fünf Jahren diese Möglichkeit genutzt – ein Zeichen dafür, dass die Hilfe ankommt.
Und noch ein weiteres wichtiges Ziel wird erreicht: Seit Inkrafttreten des Gesetzes geht die Zahl der anonymen Kindsabgaben z.B. an Babyklappen zurück. Nur 4,5 % der zur vertraulichen Geburt beratenen Frauen entschieden sich für eine anonyme Kindsabgabe. Das heißt: Immer mehr Frauen, die vertraulich entbinden möchten, können dies medizinisch begleitet tun und sind nicht gezwungen, ihr Kind heimlich und allein zur Welt zu bringen.
Damit möglichst viele Frauen von dem Angebot erfahren, macht das Bundesfrauenministerium die Hilfen in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne weiter bekannt. Neben Mediaschaltungen setzt sich auch die Influencerin Lisa Sophie Laurent dafür ein, dass das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ und die Angebote der Beratungsstellen bei jungen Menschen ankommen.
Einen Überblick zu den Zahlen finden Sie in der Anlage. Die aktuelle Befragung selbst ist hier zu finden: www.bmfsfj.de/befragung-vertrauliche-geburt
Weiterführende Informationen
Hilfetelefon und Online-Beratung
Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon „Schwangere in Not“ (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf auch Beratung in 17 Fremdsprachen anbietet. So wird ratsuchenden Schwangeren, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, eine Brücke in das bestehende Hilfesystem gebaut. Das Hilfetelefon ist für die Frauen ein erster Anlaufpunkt und zeigt ihnen den Weg in die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort werden sie von qualifizierten Beraterinnen ebenfalls anonym und kostenlos beraten. Online-Angebot: Informationen gibt es auch online unter www.geburt-vertraulich.de. Die Online-Beratung ist ebenfalls anonym.
Vertrauliche Geburt als rechtssichere Alternative
Für die Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität garantiert. Die Beraterinnen begleiten die Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder werden geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen – ein Aspekt, der enorm wichtig für die eigene Identitätsfindung ist. Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt.
Fortsetzung der Informationskampagne
Die Bundesregierung setzt die erfolgreiche Informationskampagne für die Hilfen für Schwangere und insbesondere den Anspruch auf anonyme Beratung in den Schwangerschaftsberatungsstellen weiter fort. Zudem betreibt sie kontinuierlich Öffentlichkeitsarbeit, um das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ besser bekannt zu machen, durch das Schwangere an eine örtliche Beratungsstelle weitervermittelt werden.
Dazu gehört auch die bundesweite Apothekenaktion zur Bekanntmachung des Hilfetelefons „Schwangere in Not“. Ministerin Giffey hatte die Aktion am 09. Oktober 2018 in der Pfauen-Apotheke in Berlin-Neukölln gestartet. Mit Aufklebern in den Apotheken soll die Nummer des Hilfetelefons bekannter gemacht werden. Das Hilfetelefon für Schwangere in Not ist unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Die Anruferinnen werden an die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort vermittelt, wo über Hilfsangebote in der Schwangerschaft und auch über die vertrauliche Geburt informiert wird.
Ein Überblick zum Ablauf der Beratung und zum Verfahren einer vertraulichen Geburt finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/flussdiagramm-vertrauliche-geburt