Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie er heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz kommt – und das ist eine sehr gute Nachricht für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz einen weiteren strategischen Baustein für die professionelle Pflege. Im Wettbewerb um Fachkräfte können wir Menschen für das Berufsfeld Pflege nur mit attraktiven Ausbildungsbedingungen begeistern. Diese Voraussetzungen haben wir nun geschaffen. Statt bislang 27 unterschiedlichen Ausbildungen in 16 Bundesländern, wird es künftig eine bundeseinheitliche Ausbildung geben. So bauen wir bürokratische Hürden ab und machen Pflegeberufe attraktiver. Wir beschleunigen außerdem das Tempo und schaffen mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden. So dauert die Ausbildung grundsätzlich 18 Monate. Es gibt aber Verkürzungsmöglichkeiten, insbesondere für besonders berufserfahrene Menschen."
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Die Reform ergänzt eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, mit denen wir uns darauf einstellen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigen. Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen. Dafür sorgen wir."
Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor:
- Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
- Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
- Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
- Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
Attraktive Ausbildungsbedingungen
Mit der neuen, vergüteten Ausbildung wird die Attraktivität des Berufs gesteigert, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor – und perspektivisch auch auf Master-Niveau.
Effizientere Aufgabenverteilung in der Pflege
Durch die Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz können Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig besser verteilt werden. Denn Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet. Der Gesetzentwurf trägt damit maßgeblich zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei.
Einheitliche Finanzierung
Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Die Finanzierung erfolgt nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Damit wird für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht. Der Rückgriff auf die bewährten Verfahren des Pflegeberufegesetzes gewährleistet die schnelle Umsetzbarkeit.
Hintergrund:
Professionelle Pflege in Deutschland wird von ausgebildeten Fach- und Assistenzkräften sowie von angelernten Hilfskräften geleistet. Insgesamt arbeiten bei uns 1,7 Mio. Pflegekräfte. 62 Prozent bzw. 1,1 Mio. haben davon eine Pflegefachausbildung. 30 Prozent bzw. 515.000 Beschäftigte sind Pflegehilfskräfte, von denen heute rd. 343.000 Beschäftigte eine Ausbildung in einem Pflegehelfer- oder -assistenzberuf oder in einem anderen Beruf haben.
Für den Pflegehelfer- bzw. -assistenzberuf gibt es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die in den Ländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte erheblich. Problematisch ist das deshalb, weil damit die Qualifikationen nicht vergleichbar sind. Auf dieser Grundlage Assistenzkräften mehr Verantwortung zu übertragen und eine geeignete Personalquote für Assistenzkräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern festzulegen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Das große Potenzial der Assistenzkräfte in der Versorgung kann nicht hinreichend genutzt werden. Außerdem erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile die Anerkennung der ausländischen Pflegekräfte. Auch deshalb ist die Zahl der Anerkennungen für diese Pflegekräfte relativ gering. In den Jahren 2016 bis 2022 gab es nur 3.000 Neuanträge für landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- und -assistenzberufe. Zum Vergleich: Für Pflegefachkräfte wurden im selben Zeitraum 72.000 Neuanträge gestellt.
Ein einheitliches Berufsbild, das international anschlussfähig ist, und die in diesem Jahr in Kraft getretenen Vereinfachungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen das ändern. Zudem erleichtert das neue Fachassistenzgesetz Interessierten den Einstieg in den Pflegeberuf, da die generalistische Pflegefachkraftausbildung auf der nunmehr generalistischen Pflegefachassistenzausbildung aufbaut und die Fachkraftausbildung verkürzt werden kann, wenn bereits ein Abschluss als Fachassistenzkraft vorliegt. Umgekehrt können Menschen, die die Fachkraftausbildung abbrechen, erleichtert den Abschluss als Pflegefachassistenzkraft erhalten. Damit können mehr Pflegekräfte einen qualifizierten Berufsabschluss erhalten und bürokratische Verfahren beim Umstieg von einer zur anderen Ausbildung werden deutlich vereinfacht.