Das Bundeskabinett hat gestern Nachmittag im Umlaufverfahren den Entwurf für das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen - wie auch schon 2023 und 2024. Es sind damit insgesamt acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen. Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland. Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal. Und weil sich darauf aufbauend alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln lassen: zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung, stärkere Sprachförderung oder eine bessere Betreuungsrelation. Diese Investitionen in die frühe Bildung, auf dem Weg zu einem verlässlichen, hochwertigen System bundesweit, sind zentral für den Bildungserfolg der Kinder."
Sieben Handlungsfelder für mehr Qualität
Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
Drei der bisherigen Handlungsfelder - räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen sowie die Möglichkeit, Bundesmittel zur Entlastung bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung zu verwenden, entfallen künftig.
Für Maßnahmen in diesen drei Handlungsfeldern und solche zur Beitragsentlastungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Der Anteil der Bundesmittel, den die Länder für diese Beitragsentlastung nutzen, ist seit Jahren rückläufig. Aktuell werden dafür rund 15 Prozent verwendet. Es steht den Ländern frei, durch die zusätzlichen Bundesmittel auch umzuschichten. Von einer Erhöhung von Kita-Gebühren geht das BMFSFJ deshalb nicht aus.
Weiterer Schwerpunkt: Fachkräftegewinnung und -sicherung
Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb. Deshalb führt der Bund die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss. Das BMFSFJ setzt damit einen klaren Schwerpunkt bei diesem Handlungsfeld.
Hintergrund
Mit einer stärkeren Konzentration der Bundesmittel auf die Qualität in der frühkindlichen Bildung ist ein klares Ziel verbunden: in den kommenden zwei Jahren soll sich die Angleichung der Kita-Qualität in Deutschland weiter beschleunigen. Das Gesetz ist so ein Zwischenschritt für die Entwicklung bundesweite Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.
In einer gemeinsamen Erklärung vom 27. März 2024 hatten die Jugend- und Familienministerinnen und -minister von Bund und Ländern ihr Ziel bekräftigt, die Kita-Qualität gemeinsam weiter voranzubringen und den weiteren Qualitätsprozess skizziert.
Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern.
Der Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung kann auf der Website des Bundesfinanzministeriums eingesehen werden.