Im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpraxis sowie Betroffene in der Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ daran, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren für Kinder und Jugendliche kindgerecht und sensibel zu gestalten.
Heute stellten Mitglieder des Nationalen Rats den gemeinsam entwickelten „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, dem nordrhein-westfälischen Justizminister Peter Biesenbach, und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Justizministerkonferenz vor. Der Leitfaden wurde heute veröffentlicht.
Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesfamilien- und Bundesjustizministerin: „Immer wieder müssen wir erleben, dass Kindern durch sexualisierte Gewalt unermessliches Leid zugefügt wird. Die Strafverfahren gegen die Täter sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine große Belastung. Es ist sehr wichtig, dass diese Verfahren mit großer Sensibilität und besonderem Einfühlungsvermögen für die Opfer geführt werden. Es muss Raum geben, Kinder in einem altersgerechten und sensiblen Rahmen zu befragen. Ich bin dankbar, dass der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt mit dem dort versammelten interdisziplinären Wissen einen Praxisleitfaden mit kindgerechten Kriterien für das Strafverfahren entwickelt hat. Damit geben wir der Polizei und der Justiz wichtige praktische Empfehlungen für diese besonders schwierigen Verfahren an die Hand.“
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): „Ich freue mich sehr, dass sich die Justizministerkonferenz im Vorfeld ihrer 92. Konferenz mit Vertreterinnen und Vertretern des Nationalen Rats darüber austauscht, wie eine kindgerechte Justiz in der Praxis besser ausgestaltet werden kann. Strafrechtliche und familiengerichtliche Verfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oftmals sehr belastend und unter Umständen sogar retraumatisierend. Es ist deshalb wichtig, sie sensibel und altersentsprechend an den Verfahren zu beteiligen und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten zu ihrem Schutz bestmöglich umzusetzen. Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“, den die AG Kindgerechte Justiz im Nationalen Rat erarbeitet hat, ist eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Verfahren und sollte auch bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden.“
Erklärung des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
„Von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf eine gute psychosoziale sowie rechtliche Begleitung. Nur kind- und betroffenengerechte Verfahren führen zur Sicherstellung ihrer Informations- und Partizipationsrechte. Diese Opferrechte kommen viel zu selten in der Praxis bei den Betroffenen an. Das Kindeswohl muss in allen Verfahren im Mittelpunkt stehen. Belastungssituationen von Betroffenen sollten durch umfassende und proaktive Unterstützungsstrukturen vor, während und nach Verfahren so gut wie möglich minimiert werden. Dringend erforderlich sind dazu die Beschleunigung der Verfahren und die Gewährleistung von Fachlichkeit über spezialisierte Fachdezernate sowie Kompetenzzentren der Ermittlungsbehörden und Gerichte. Um Schutzlücken in der Praxis zu schließen sind dringend bundesweite und regelmäßige Bestandsanalysen und Verlaufsstudien zur systematischen Evaluation der Verfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten erforderlich. Betroffene brauchen Vertrauen in die Justiz. Solange die Gefahr einer Retraumatisierung größer ist als die Chance einer Verurteilung, werden Betroffene die erlebte Gewalt nicht zur Anzeige bringen.“
Der neue Praxisleitfaden richtet sich an Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter sowie Spruchrichterinnen und Spruchrichter. Der Leitfaden ist das Ergebnis mehrerer Anhörungen und Fachgespräche, an denen die Justiz mit Richterschaft und Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Anwaltschaft, der Betroffenenrat des UBSKM, Beratungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen, Kinderschutzorganisationen, Psychosoziale Prozessbegleitung, Wissenschaft und Justizverwaltung teilgenommen und ihre Beiträge eingebracht haben.
Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ ist hier abrufbar: www.nationaler-rat.de/ergebnisse
Dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Vorsitzende des Nationalen Rats sind Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Seit Dezember 2019 arbeitet der Nationale Rat mit insgesamt etwa 300 Mitwirkenden in fünf thematischen Arbeitsgruppen: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft.