Mehr Frauen in Leitungspositionen

Die Bundesregierung hat heute die Sechste Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes seit Inkrafttreten des Führungspositionengesetzes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die gesetzlichen Vorgaben haben dafür gesorgt, dass immer mehr Frauen in Führungspositionen arbeiten. Bis Frauen allerdings auch in allen Vorständen vertreten sind, muss noch einiges geschehen. Der Bund geht mit den eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung voran: 2020 lag der Frauenanteil bei den wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien des Bundes bei 48 Prozent. Um insgesamt Parität im öffentlichen Dienst des Bundes bis 2025 zu erreichen, müssen wir das Tempo aber noch erhöhen. Dasselbe erwarte ich von der Privatwirtschaft. Dort lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten vor drei Jahren bei 23,6 Prozent."

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Deutschland braucht mehr Frauen in Führungspositionen. Transparenz in Bezug auf die Wirkung der bereits getroffenen Maßnahmen ist dabei hilfreich, denn sie befördert den Kulturwandel in Unternehmen und Verwaltung. Deshalb veröffentlichen wir auch in diesem Jahr wieder Zahlen zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2019 zeigen: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der betrachteten Unternehmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Der Kulturwandel ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber wir sind auf einem guten Weg."

Die Zahlen:
Die Sechste Jährliche Information zeigt die Entwicklung des Frauenanteils

  • in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft bis zum Geschäftsjahr 2019
  • in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2020
  • im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2021 und im nachgeordneten Bereich bis 2019
  • in den Gremien des Bundes bis Ende 2020.

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in Führungspositionen im Geschäftsjahr 2019 für die etwa 2.300 betrachteten Unternehmen kontinuierlich gewachsen. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Gesellschaften stieg von 25 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 35 Prozent und lag damit über der für diese Unternehmen geltenden Mindestquote von 30 Prozent.

In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 23,6 Prozent im Geschäftsjahr 2019.

In den Unternehmensvorständen der untersuchten Unternehmen waren Frauen im selben Zeitraum allerdings weiterhin stark unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2019 bei 8,7 Prozent.

Im öffentlichen Dienst des Bundes strebt die Bundesregierung eine paritätische Besetzung der Führungspositionen bis 2025 an. Hier gab es eine positive Entwicklung: 2021 waren 39 Prozent der Führungskräfte in obersten Bundesbehörden Frauen, sechs Prozent mehr als beim Inkrafttreten des novellierten Bundesgleichstellungsgesetzes 2015. In den wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien des Bundes, die unter die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes fielen, lag der Frauenanteil mit 48,1 Prozent Ende 2020 nahe an der Parität.

Bei den 51 Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 43,2 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen waren zu 26,8 Prozent mit Frauen besetzt. Der Gesamtanteil von Frauen in Überwachungsgremien aller unmittelbarer Bundesbeteiligungen stieg auf 39,3 Prozent.

Über das Führungspositionen-Gesetz

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine feste Mindestquote von 30 Prozent vor, mit der Frauen und Männer jeweils in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Danach muss ein Vorstandsposten weiblich besetzt werden, wenn ein Unternehmensvorstand in einem börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen aus mehr als drei Personen besteht (Mindestbeteiligungsgebot; zu beachten für Bestellungen von Vorstandsmitgliedern seit dem 1. August 2022).

Den gesamten Bericht können Sie sich hier herunterladen:

www.bmfsfj.de/Sechste-jährliche-Info-FüPoG