Ministerin Paus beruft Neunte Altersberichtskommission


Mit dem Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“ wird sich die Neunte Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die am 6. Juli von Bundesseniorenministerin Lisa Paus berufen wurde.


Lisa Paus: „Es gibt unzählige Aspekte des Älterwerdens. Die Erfahrungen und Herausforderungen sind unterschiedlich: Ob es um die große Gruppe der Babyboomer geht, um Menschen mit Migrationsgeschichte oder die queere Community. Mit dieser Vielfalt des Älterwerdens und den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“


Vielfalt und Teilhabe

Alt werden in Deutschland ist geprägt von großer Vielfalt. Die Sachverständigenkommission soll in ihrem Bericht die Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen älterer Menschen aufzeigen. Bei der Beschreibung der Heterogenität des Alters und der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen sollen wesentliche Veränderungen der letzten Zeit sowie zu erwartende Entwicklungen in der nahen Zukunft aufgezeigt werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre soll außerdem auf die Generation der Baby-Boomer geschaut und herausgearbeitet werden, welche gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen und Chancen mit deren Älterwerden in Zukunft voraussichtlich entstehen werden.
 

Der Expertenbericht soll bis Ende März 2024 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).


Die Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission:

Prof. Dr. Martina Brandt (Vorsitzende), Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Antonio Brettschneider, Fachhochschule Köln

Prof. Dr. Eva-Marie Kessler, Medical School Berlin

Prof. Dr. Susanne Kümpers, Hochschule Fulda

Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen

Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal

Prof. Dr. Klaus Rothermund, Universität Jena

Prof. Dr. Liane Schenk, Charité Berlin

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Direktor des DZA

Prof. Dr. Andrea Teti, Universität Vechta

Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin, Alice Salomon Hochschule Berlin


Die Altersberichte

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.


Bislang erschienene Altersberichte:

  • 2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
  • 2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
  • 2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
  • 2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft - Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
  • 2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
  • 2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
  • 1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
  • 1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“


Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung