Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben einen weiteren Schritt zur Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe unternommen. Sie haben spezielle Ausbildungsmodule genehmigt, die die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung umfassen und die über die Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinausgehen. Hierbei handelt es sich um Ausbildungsinhalte für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für den Lernort Praxis.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die „Standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben“ heute veröffentlicht unter: https://www.bibb.de/module .
Ein Grundlagenmodul sowie fünf Wahlmodule in den Bereichen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz wurden von der Fachkommission, die nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) eingesetzt wurde, entwickelt. Zur Erleichterung der Integration in die Ausbildung wurden die Module nach den gleichen Prinzipien entwickelt wie die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Die Entwicklung und Genehmigung von weiteren drei standardisierten Modulen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Mit dem Abschluss der Entwicklung der Module wird eine entsprechende Vereinbarung aus der Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023) im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umgesetzt. Im Übrigen hatten sich die Vereinbarungspartner darauf verständigt, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände zeitnah Modellvorhaben zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vereinbaren oder durchführen. Zugleich wurde das in der Arbeitsgruppe 3 der KAP vereinbarte Ziel berücksichtigt, attraktive und innovative Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Pflegefachpersonen zu befördern sowie den Prozess der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit voranzubringen.
Um die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen zügiger erproben zu können, wurden mit dem vom Bundesrat am 25. Juni 2021 angenommenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) verpflichtende Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen nach § 64d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschaffen. Im Pflegeberufegesetz wurde klargestellt, dass die nach § 14 PflBG entwickelten Module zur Vermittlung erweiterter Kompetenzen auch im Rahmen der verpflichtenden Durchführung von Modellvorhaben nach § 64d SGB V verwendet werden können. Da die auf Freiwilligkeit basierende Regelung des § 63 Absatz 3c SGB V, die bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit der Erprobung der Substitution ärztlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen vorsieht, bisher kaum genutzt wurde, werden die Verbände der Kassen auf Landesebene nach § 64d SGB V verpflichtet, in jedem Bundesland mindestens ein entsprechendes Modellvorhaben durchzuführen. Vorrangig soll es dabei um Modellvorhaben gehen, zu denen die Fachkommission standardisierte Module entwickelt hat.
Das BIBB stellt unter https://www.bibb.de/module ein Grundlagenmodul und fünf Wahlmodule sowie einen theoretischen Begründungsrahmen, der auch Empfehlungen der Fachkommission beinhaltet, zur Verfügung. Rechtliche Grundlage für die Module war neben § 14 Absatz 4 PflBG die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V“.