Im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tagt heute (Montag) zum vierten Mal der Runde Tisch sexueller Kindesmissbrauch der Bundesregierung. Im Mittelpunkt stehen die Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Viele der dort genannten Handlungsoptionen gleichen sich mit den am Runden Tisch gefassten Beschlüssen und Vorhaben. Einige dieser Vorhaben werden bereits umgesetzt.
Alle sind sich darin einig: Auch nach Ende der Amtszeit der Unabhängigen Beauftragten Dr. Bergmann Ende Oktober dürfen die Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht alleine gelassen werden. Seit Veröffentlichung des Abschlussberichtes sind zahlreiche Briefe und Anrufe in der Geschäftsstelle eingegangen. Viele der Betroffenen suchen nach wie vor Ansprechpartner. Die am Runden Tisch beteiligten drei Ministerien - Bundesfamilienministerium, Bundesjustizministerium und Bundesbildungsministerium - werden sich daher dafür stark machen, dass die Arbeit einer unabhängigen Anlaufstelle für Betroffene und ihre Angehörigen zunächst weitergeführt wird.
Hinsichtlich der Hilfen für die Betroffenen sollte nach übereinstimmender Auffassung der drei Bundesministerien an einer Verbesserung der bestehenden Sozialsysteme gearbeitet werden. Diese decken die Bedürfnisse der Betroffenen nach Rehabilitation in weiten Bereichen zwar schon ab, können aber unter Umständen weiter optimiert werden. Auch dazu erarbeitet der Runde Tisch derzeit Empfehlungen.
Für ein darüber hinausgehendes gemeinsames Hilfesystem Rehabilitation hat die Unabhängige Beauftragte gute Vorschläge unterbreitet, die am Runden Tisch aufgegriffen und weiterverfolgt werden. Alle Institutionen, in denen Kinder sexuell missbraucht wurden, sind aufgerufen, sich an einem derartigen Hilfesystem zu beteiligen. Auch am Runden Tisch Heimerziehung haben sich die Verantwortungsträger dazu bereit erklärt, finanzielle Mittel für die Rehabilitation von Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch die Länder und Kommunen.
Auf welche Weise die Institutionen in ein solches gemeinsames Hilfesystem einbezogen werden und wie die Kosten von Rehabilitationsleistungen an Betroffene aus dem familiären Bereich finanziert werden können, wird der Runde Tisch in den kommenden Wochen diskutieren.
Die Bundesregierung hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" beschlossen, unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan. Ziel des Runden Tisches ist es, Prävention, Opferschutz, Aufklärung und Aufdeckung zu verbessern, eine rechtzeitige und effektive Strafverfolgung zu gewährleisten sowie Forschung und Evaluationen zum Thema "sexuelle Gewalt" voranzubringen.
Zur Mitwirkung am Runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen - unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, der Bundesinitiative der Betroffenen, bundesweiter Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages sowie aus Bund, Ländern und Kommunen.
Das Gremium wird bis Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorlegen. Erste Ergebnisse des Runden Tisches fanden bereits Eingang in die aktuellen Gesetzesentwürfe für ein neues Bundeskinderschutzgesetz sowie zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs.
Weitere Informationen zum Runden Tisch finden Sie unter www.rundertisch-kindesmissbrauch.de.