Mit dem Kinderförderungsgesetz setzt die Koalition den letzten zentralen Baustein zum Betreuungsausbau für Kinder unter drei Jahren. Im August 2007 hatten Bund und Länder den Grundstein für die Finanzierung gelegt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Kinderförderungsgesetz (KiföG), das noch bis zum Jahresende verkündet werden muss. "Das Kinderförderungsgesetz macht den Weg frei für den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland. Dieses Gesetz wird unser Land spürbar für Familien verändern. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Chancengleichheit für Kinder von Anfang an sind nun nicht mehr nur Wunsch, sondern werden nach und nach Wirklichkeit. Unser Ziel, im Jahr 2013 europäisches Niveau zu erreichen, indem wir für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz schaffen, rückt immer näher", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Die Bedeutung des Kinderförderungsgesetzes für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung wird auch durch die Ergebnisse des dritten TAG-Berichts bestätigt, den das Kabinett heute ebenfalls beschlossen hat. Der Bericht analysiert und bewertet die Entwicklungen seit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) im Januar 2005. Die Ergebnisse zeigen, dass viele deutsche Kommunen und Länder bereits Fortschritte bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren erzielt haben. So hat sich die Quote der Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Deutschland von 13,6 Prozent im Jahr 2006 auf 15,5 Prozent im Jahr 2007 erhöht. Die Zahl der betreuten Kinder ist von 287.000 auf 321.000 gestiegen.
"Es geht voran, aber wir müssen noch deutlich besser werden - und immer wieder Antworten darauf finden, was junge Familien in Deutschland brauchen", so Bundesfamilienministerin von der Leyen. "Bund, Länder und Kommunen müssen weiter an einem Strang ziehen und den Ausbau der Kinderbetreuung voranbringen. Vor allem kommt es aber auch auf alle diejenigen an, die sich im Bereich der Kinderbetreuung engagieren, ganz ausdrücklich auch Unternehmen, die Kitas schaffen wollen."
Das Kinderförderungsgesetz soll in erster Linie den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in Deutschland beschleunigen und den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen.
Folgende wichtige Regelungen enthält das Gesetz:
- Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum TAG erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und damit die Rahmenbedingungen für echte Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon diejenigen, die eine Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben.
- Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
- Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden.
- Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen, die die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das Engagement von Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und andere private Anbieter in den Ausbau einbezogen werden. Denn Ziel ist es, ein Angebot in großer Vielfalt zu schaffen, das Eltern echte Auswahlmöglichkeiten eröffnet.
- Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird auf eine seriöse Grundlage gestellt: Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro an den Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro: Die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereits verfügbar und werden von den Ländern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz werden auch die notwendigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase von 2009-2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich durch eine neue Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder auf den Weg gebracht.
- Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.