Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Verbesserung des Kinderzuschlags zum 1. Oktober 2008. Zugleich hat das Kabinett Verbesserungen zum Wohngeld zugestimmt, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen.
"Ich freue mich, dass die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nun kommt. Anderthalb Jahre habe ich dafür gekämpft, dass nach der Einführung des Elterngeldes und dem Ausbau der Kinderbetreuung nun auch eine wirksame Reform des Kinderzuschlags umgesetzt wird. Der verbesserte Kinderzuschlag bewahrt eine Viertelmillion Kinder vor Hartz IV und unterstützt ihre Eltern in Erwerbstätigkeit. Es profitieren rund 150.000 Kinder mehr als bisher", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Im Zusammenspiel mit dem geplanten Ausbau des Wohngeldes werden Kinder und ihre Eltern deutlich seltener auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein. Ab 2009 werden durch den Kinderzuschlag 106.000 Familien und damit 250.000 Kinder erreicht (bisher 100.000 Kinder).
"Gerade wenn die Einkommen klein sind, reicht es trotz der Erwerbstätigkeit der Eltern oft nicht für den täglichen Bedarf der Kinder. Der Kinderzuschlag kann diese Familien spürbar entlasten", sagt Ursula von der Leyen.
In Zukunft können Eltern bis zu 140 Euro Kinderzuschlag erhalten, wenn sie einen erheblichen Beitrag zur Deckung ihres Lebensunterhalts leisten und mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem Wohngeld den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft decken können.
Die Neuregelung schafft mehr Transparenz für die Antragsteller: Ab dem 1. Oktober sollen mit 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare einheitliche Grenzen für das Mindesteinkommen gelten, das Eltern erzielen müssen, um den Kinderzuschlag erhalten zu können. Vorher wurde diese Grenze individuell berechnet, was in der Praxis neben einem sehr hohen Verwaltungsaufwand zu einer Ablehnungsquote von mehr als 80 Prozent führte.
Die Neuregelung setzt starke Erwerbsanreize: Familien, die hinzuverdienen, können künftig mehr vom selbst erwirtschaften Einkommen behalten: Neben der Mindesteinkommensgrenze wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt. Auch in Zukunft hängt der Anspruch des Kinderzuschlags aber davon ab, dass Hilfebedürftigkeit im konkreten Fall vermieden wird.
"Eltern, die arbeiten statt sich allein auf staatliche Hilfen zu verlassen, sind langfristig die beste Vorsorge gegen Kinderarmut. Ihr Einsatz und ihr Vorbild durchbricht den fatalen Kreislauf der Abhängigkeit von Sozialtransfers über Generationen hinweg. Deswegen setzen wir mit dem Kinderzuschlag gezielt Erwerbsanreize für Familien mit Kindern", so von der Leyen.
Im Zusammenspiel der Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld entstehen für den Kinderzuschlag zusätzliche Ausgaben in Höhe von 252 Millionen Euro brutto ab dem Jahr 2009. Der Kinderzuschlag in seiner erweiterten Form wird wie das Elterngeld von Beginn an auf seine Wirkungen hin überprüft.