Vierter Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat heute den Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett vorgestellt. Das entsprechende Sachverständigengutachten nimmt die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende in den Blick. Damit sind die notwendigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, um den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an dessen Folgen anzupassen. Es zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Der Bericht enthält in mehreren Feldern eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die (Weiter-) Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation.

Lisa Paus, Bundesfrauenministerin: „Ich danke der Gleichstellungsberichtskommission unter Leitung von Prof. Dr. Silke Bothfeld für ihre wegweisende Arbeit. Der Bericht zeigt eindrücklich: Die ökologische Krise betrifft uns alle - doch nicht alle gleich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken. Geschlechtergerechtigkeit muss in die Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!"

Prof. Silke Bothfeld, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Die sozial-ökologische Transformation ist eine völlig neue Herausforderung für die Politik: Sie geschieht nicht einfach, sondern muss aktiv vorangetrieben werden. Die Politik hat dabei die große Chance - und zugleich die verfassungsrechtliche Pflicht - geschlechtergerecht zu handeln. Grundsätzliches Umdenken ist dafür notwendig. In unserem Gutachten zeigen wir für viele Handlungsfelder - etwa Wohnen, Ernährung, Arbeit - Ansätze für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation. Insofern freue ich mich, dass die Bundesregierung heute ihre Stellungnahme zum Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen hat und unsere Empfehlungen nun auch in die politischen Diskussionen einfließen können.“

Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation gestalten

Die Gleichstellungsberichtskommission betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Der Bericht macht deutlich: 

  • Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
  • Bestehende Ungleichheiten u.a. zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
  • Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
  • Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.

Gleichstellungsberichte der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beauftragt, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Der erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 vorgelegt. Die Gleichstellungsberichte setzen sich zusammen aus einem unabhängigen Sachverständigengutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens zum Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ wurde im März 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. 

Weitere Informationen finden Sie auf 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/berichte-der-bundesregierung/vierter-gleichstellungsbericht