Am 19. September hat das Bundeskabinett den Bericht des Bundesjugendministeriums zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen beschlossen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich über deren Situation.
Auch im Jahr 2018 lautet das Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme von den Ländern und Kommunen wird verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.
Der Bericht stellt Basisdaten zu unbegleiteten Minderjährigen zusammen und verdeutlicht, dass sich das durch das Gesetz eingeführte bundes- und landesweite Verteilverfahren zur Unterbringung der Minderjährigen bewährt hat.
Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger, die nach Deutschland geflüchtet sind, zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der Kinder und Jugendlichen dringend erforderlich war. Ein Höchststand war im Februar 2016 erreicht, seither sinken die Einreisen stetig.
Schutz und Hilfe von Anfang an
Kinder und Jugendliche werden durch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt. Von den Jugenämtern erhalten sie die nötige Unterstützung. Der Bericht hebt auch die Bedeutung des großen Engagements der vielen Ehrenamtlichen hervor, die sich in ihrer Freizeit für eine gelingende Integration der Kinder und Jugendlichen einsetzen.
Die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe schützen und stärken diese besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen von Anfang an. Die Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet auch bei jungen Volljährigen eine engmaschige Betreuung und Unterstützung. So werden von vornherein Gefahren und Risiken minimiert und durch eine wirkungsvolle Prävention ersetzt.
Die zentralen Aussagen des Berichts:
- Die im Regelsystem der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehenen Maßnahmen, Leistungen und Angebote schützen und stärken die besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen von Anfang an und wenden Gefahren und Risiken im Sinne einer wirkungsvollen Prävention ab.
- Die Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht, dass die notwendigen Schritte in ein selbstständiges Leben und eine Integration in die Gesellschaft gelingen können.
- Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und im Anschluss haben weiterhin vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine hohe Bedeutung.
- Eine zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung, Sicherung des Kindeswohls und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese Bestellung dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen.
- Die wachsende Anzahl junger Volljähriger, die ehemals als unbegleitete Minderjährige eingereist sind, stellt die Kinder- und Jugendhilfe vor neue Herausforderungen. Die schulische und berufliche Integration der jungen Menschen steht dabei im Fokus des Handelns.