Webanalyse / Datenerfassung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot www.bmfsfj.de zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend pseudonymisiert),
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 183.172.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die pseudonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters, der ]init[ AG, in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Frauen vor Gewalt schützen
Deutsches Mitglied in Expertengruppe GREVIO nimmt Arbeit auf
Aktuelle Meldung
Die GREVIO ist eine Expertengruppe des Europarats, die die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt überwacht. Am 1. September nehmen fünf neue Mitglieder ihre Arbeit auf, darunter erstmals auch eine deutsche Vertreterin: Sabine Kräuter-Stockton.
In Deutschland ist die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Damit ist Deutschland auf allen staatlichen Ebenen verpflichtet, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. In Folge der durch Deutschland erfolgten 25. Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 12. Oktober 2017 wurde GREVIO um fünf auf insgesamt fünfzehn Mitglieder erweitert
Runder Tisch und Aktionsprogramm
Ziel des Bundesfrauenministeriums ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen. Dazu wird auf Initiative von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey ein Runder Tisch von Bund, Ländern und Kommunen eingerichtet, der am 18. September 2018 seine Arbeit aufnehmen wird.
Dabei sollen auch Eckpunkte für ein Bundesinvestitions- und -Innovationsprogramm besprochen werden. Zur dauerhaften Umsetzung der Istanbul-Konvention plant das Bundesfrauenministerium darüber hinaus, gemeinsam mit anderen Bundesministerien ein umfassendes Aktionsprogramm aufzulegen.
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Angebote wie das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" leisten einen wichtigen Beitrag für die Beratung und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beratende helfen gewaltbetroffenen Frauen, Personen aus deren sozialen Umfeld und Fachkräften - kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.