Anne Spiegel
Anne Spiegel bekleidete das Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Dezember 2021 bis April 2022. In dieser Zeit gab sie den Anstoß für eine Kindergrundsicherung. Diese bündelt familienpolitische Leistungen und verbessert so die Chancen für alle Kinder. Als ersten Meilenstein brachte die Grünen-Politikerin einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind auf den Weg.
Ebenfalls in Anne Spiegels Amtszeit fiel die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch. Damit entfiel die strafrechtliche Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten, die dazu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. Denn Schwangere, die überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, brauchen individuelle Beratung und Unterstützung - und keine Verbote.
Mit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 setzte Anne Spiegel sich insbesondere für die gute Unterbringung von geflüchteten Heim- und Waisenkindern und den Schutz von geflüchteten Frauen ein.
Christine Lambrecht
Christine Lambrecht, SPD, wurde im Mai 2021 zur Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernannt. Sie übernahm diese Funktion zusätzlich zu ihrem Amt als Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Bund und Länder einigten sich unter der Leitung von Bundesfamilien- und -justizministerin Christine Lambrecht auf die schrittweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit bildete die Umsetzung des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder- und Jugendliche". Während ihrer gut halbjährigen Amtszeit trat darüber hinaus das Zweite Führungspositionen-Gesetz in Kraft, an dessen Erarbeitung sie als Bundesjustizministerin mitgewirkt hatte.
Franziska Giffey
"Damit es jedes Kind packt!" - mit diesem Ziel gestaltete Franziska Giffey ihre Arbeit für Kinder und Familien. Im Jahr 2018 übernahm die Sozialdemokratin das Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung brachte sie zunächst das "Gute-KiTa-Gesetz" auf den Weg. Damit unterstützte der Bund erstmals auch auf Basis einer gesetzlichen Grundlage die Länder dabei, die Kindertagesbetreuung überall in Deutschland zu verbessern.
Auf den Namen des Gesetzes angesprochen betonte Franziska Giffey: "Politik sollte klar und deutlich sagen, wofür ein Gesetz gut ist." Ihrem prägnanten Kommunikationsstil blieb die Sozialdemokratin auch mit dem zweiten großen Projekt ihrer Amtszeit treu, dem "Starke-Familien-Gesetz". Kern des Gesetzes bildeten die Neugestaltung des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen und die Verbesserung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche.
Mit dem Aktionsprogramm für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen rückte Franziska Giffey das Thema Gewalt gegen Frauen in den Fokus. Neben den Runden Tischen "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" und der Förderung des Ausbaus neuer Plätze in Frauenhäusern schaffte Franziska Giffey mit der Initiative "Stärker als Gewalt" ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen Gewalt, sensibilisierte die Öffentlichkeit für das Thema und machte bundesweite Hilfeangebote weithin bekannt.
Weitere wichtige Anliegen waren die Sicherung von Fachkräften in der Pflege, die Reform der Kinder- und Jugendhilfe, ein neuer Kinder- und Jugendmedienschutz und die Vorbereitung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Im Kampf gegen Extremismus gelang Franziska Giffey die Verstetigung des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Der Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 stellte Politik und Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Die Unterstützung von und für Kinder, Familien, Frauen und ältere Menschen in dieser schweren Zeit prägte auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode nachhaltig die Arbeit von Franziska Giffey.
Dr. Katarina Barley
Katarina Barley übernahm das Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachdem Manuela Schwesig im Juni 2017 zur Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurde.
In der kurzen Zeit bis zur Bundestagswahl vertrat sie Deutschland auf der internationalen Bühne: Auf der G7-Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister in Italien und der Women-20-Konferenz in Argentinien ging es um die weltweite Stärkung der Frauenrechte.
In ihre Amtszeit fiel auch der Beschluss des Bundestages zur "Ehe für alle" im Juni 2017. Seitdem steht die Ehe auch homosexuellen Paaren offen. Damit wurde eine zentrale gleichstellungspolitische Forderung des Bundesfamilienministeriums erfüllt.
Besonders engagierte sich Katarina Barley für die bessere Unterstützung von Trennungsfamilien. In mehreren "Zukunftsgesprächen" setzte sie einen Dialog über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Auch in ihrem neuen Amt als Bundesjustizministerin ab März 2018 verfolgte die Sozialdemokratin das Thema weiter.
Manuela Schwesig
Der Dreiklang aus Zeit, Geld und Infrastruktur war das Leitbild der Familienpolitik von Manuela Schwesig, die das Ministerium von Ende 2013 bis Juni 2017 führte.
Mehr Zeit für Familie und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden seit 2015 mit dem ElterngeldPlus ermöglicht. Es unterstützt Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch die neue Familienpflegezeit gestärkt. Damit können sich Beschäftigte für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
Eine bessere finanzielle Unterstützung von Familien erreichte die Sozialdemokratin Manuela Schwesig vor allem mit der Erhöhung des Kinderzuschlags auf bis zu 160 Euro. Insbesondere Alleinerziehende wurden durch Verbesserungen beim Entlastungsbetrag und einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses unterstützt.
Um gleiche Bildungschancen für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, trieb Manuela Schwesig den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter voran. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm wurde die Voraussetzung für 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Doch auch bei der Qualität der Kindertagesbetreuung wurden Fortschritte erzielt: In einer Arbeitsgruppe verständigten sich Bund und Länder 2016 erstmals auf gemeinsame Qualitätsziele.
Viel erreicht wurde auch für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Um den Anteil von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen, gilt seit 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 100 großen Unternehmen. Weitere große Unternehmen müssen sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils setzen.
Mit einem individuellen Auskunftsanspruch werden Frauen und Männer seit Januar 2018 dabei unterstützt, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Eine Aufwertung sozialer Berufe, in denen zu 80 Prozent Frauen tätig sind, wurde mit dem Pflegeberufegesetz erreicht, das unter anderem die Abschaffung des Schulgeldes für Pflegeberufe und eine angemessene Ausbildungsvergütung vorsieht.
Ein besonderes Anliegen war für Manuela Schwesig der Kampf gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit. Unter ihrer Leitung konnten die Mittel für das neue Bundesprogramm "Demokratie leben!" mehr als verdreifacht werden: 2017 standen über 100 Millionen Euro für Initiativen zur Verfügung, die sich für ein demokratisches und vielfältiges Miteinander einsetzen.
Dr. Kristina Schröder
"Wahlfreiheit für Familien" war das prägende Motiv der Amtszeit von Kristina Schröder. Hierfür trieb die Christdemokratin den Ausbau der Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ voran, um den Start des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz im Jahr 2013 sicherzustellen. In 4000 Kitas förderte sie mit dem Bundesprogramm "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" gezielt die Spracherziehung von Kindern.
Mit der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst wurde unter ihrer Ägide 2011 der Bundesfreiwilligendienst geschaffen - ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf oder Ausbildung für das Allgemeinwohl zu engagieren.
In Kristina Schröders Amtszeit wurden außerdem mit dem ersten Bundeskinderschutzgesetz die Frühen Hilfen für Familien ausgebaut und der Rahmen geschaffen, um Kinder wirksamer vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Besondere Anliegen waren für Kristina Schröder auch die bessere finanzielle Unterstützung für die medizinische Behandlung ungewollt kinderloser Paare und die sogenannte "Sternenkinderregelung", nach der Eltern auch totgeborenen Kindern unter 500 Gramm offiziell und urkundlich eingetragen einen Namen geben dürfen.
Dr. Ursula von der Leyen
In ihrer Amtszeit von 2005 bis 2009 hat Ursula von der Leyen, CDU, den familienpolitischen Umbau in Deutschland weitergeführt, die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Familienpolitik gesteigert und mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung wichtige Meilensteine gesetzt. "Wir brauchen mehr Kinder in den Familien und mehr Familie in der Gesellschaft" forderte sie und stellte drei familienpolitische Handlungsschwerpunkte in den Vordergrund.
Ursula von der Leyen führte das einkommensabhängige Elterngeld mit den Vätermonaten ein. Seitdem bekommen Eltern, die beruflich aussetzen und sich um den Nachwuchs kümmern, während der Elternzeit einen Großteil ihres vorherigen Einkommens ersetzt.
Im Jahr 2009 legte von der Leyen mit dem Kinderförderungsgesetz den Grundstein für einen massiven Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland. Ziel war es, bis zum Jahr 2013 jedem dritten Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung zu stellen.
Mit dem von Ursula von der Leyen initiierten Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser wird der Generationenzusammenhalt in der ganzen Gesellschaft gestärkt. In bundesweit über 450 Mehrgenerationenhäusern treffen sich Menschen aller Altersstufen, um sich gegenseitig zu unterstützen, zusammen aktiv zu sein oder einfach nur miteinander zu sprechen.
Renate Schmidt
In ihrer Amtszeit von 2002 bis 2005 hat die Sozialdemokratin Renate Schmidt das Konzept einer Nachhaltigen Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht. "Deutschland braucht mehr Kinder", lautete ihr Grundsatz, aus dem sie einen aufeinander abgestimmten Mix aus Zeitpolitik, Infrastrukturförderung und monetärer Unterstützung ableitete.
Infrastruktur ausbauen: Mit dem von Renate Schmidt initiierten Tagesbetreuungsausbaugesetz, das Anfang 2005 in Kraft trat, sollten bis zum Jahr 2010 in Deutschland 230.000 Plätze mehr für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen oder von Tagesmüttern und -vätern entstehen. Das Gesetz beschrieb erstmalig Standards für die Qualität der Betreuung in Einrichtung und in der Tagespflege.
Familienfreundliche Gesellschaft und Arbeitswelt fördern: Renate Schmidt ist es während ihrer Amtszeit gelungen, eine breite "Allianz für die Familie" mit namhaften Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, den Unternehmen, Gewerkschaften und der Wissenschaft zu schmieden. In der bundesweiten Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" engagieren sich seit Anfang 2004 Politik und Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften, Kirchen und soziale Einrichtungen für mehr Familienfreundlichkeit in Städten und Gemeinden.
Gezielte finanzielle Leistungen neu ausrichten: Beim Ausbau der finanziellen Leistungen setzte Renate Schmidt auf gezielte Maßnahmen, bei denen vor allem Familien in prekären Einkommensverhältnissen, Alleinerziehende und kinderreiche Familien im Zentrum stehen. Der Kinderzuschlag unterstützt seit 2005 gering verdienende Eltern. Seit Anfang 2004 sichert ein neuer steuerlicher Freibetrag eine dauerhafte Entlastung für Alleinerziehende. Er ersetzt den vom Bundesverfassungsgericht widersprochenen Haushaltsfreibetrag.
Dr. Christine Bergmann
Nach dem Regierungswechsel 1998 wurde die langjährige Berliner Arbeitssenatorin Christine Bergmann, SPD, Bundesministerin. Sie machte sich zum Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die materielle Situation von Familien zu verbessern. Das Kindergeld stieg in drei Stufen um gut 40 Euro auf 154 Euro für die ersten drei Kinder. Ein neuer Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2160 Euro pro Kind wurde eingeführt.
Aus dem Erziehungsurlaub wurde die Elternzeit, die beide Elternteile gleichzeitig nehmen und dabei bis zu 30 Wochenstunden pro Person arbeiten können. Das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung wurde gesetzlich verankert. Eine deutlich bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt.
Claudia Nolte
1994 wurde Claudia Nolte, CDU, Ministerin im neu geschaffenen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die ostdeutsche Politikerin war zuvor jüngste Abgeordnete im ersten gesamtdeutschen Bundestag gewesen.
Die finanzielle Unterstützung von Familien wurde auf andere Grundlagen gestellt: Statt eines dualen Familienlastenausgleichs - dem Nebeneinander von Kindergeld und Freibeträgen und gleichzeitigen Inanspruchnahme - kommt für Familien nun die für sie günstigere Lösung zum Tragen. 1996 wurde das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 200 DM, für das dritte Kind und weitere Kinder auf 300 DM angehoben; der steuerliche Kinderfreibetrag stieg auf 6264 DM pro Kind.
Das Recht der Frau in der Ehe wurde gestärkt. Seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Die Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 führte ein gemeinsames Elternrecht für verheiratete, geschiedene und unverheiratete Eltern ein. Seitdem ist die gemeinsame Sorge für das Kind für verheiratete und geschiedene Eltern der Regelfall und für unverheiratete Eltern kann die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung vereinbart werden.
Hannelore Rönsch
Nach der ersten gesamtdeutschen Wahl wurde das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit geteilt. Hannelore Rönsch, CDU, übernahm von 1991 bis 1994 das Ministerium für Familie und Senioren. Das Gesundheitsressort wurde von Gerda Hasselfeldt, CSU, übernommen; Bundesministerin für Frauen und Jugend wurde Angela Merkel, CDU.
Das Kindergeld wurde 1992 für das erste Kind auf 70 DM und der steuerliche Kinderfreibetrag pro Kind auf 4104 DM angehoben.
Nach langer Debatte billigte die Verfassungskommission am 27. Mai 1993 eine neue Formulierung von Art. 3 Abs. 2 GG, die in das Grundgesetz übernommen wird: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Nach der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl musste überdies ein einheitliches Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch geschaffen werden. Der letztendliche Kompromiss von Juni 1995 fand sich im grundsätzlichen Festhalten an der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs bei gleichzeitiger Festlegung von Regelungen für den Ausnahmefall. Im Zuge der Einigung um einen neuen § 218 wurde 1992 auch ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Drei- bis Sechsjährigen geschaffen, der seit 1996 gilt.
Dr. Angela Merkel
Die Amtszeit von Angela Merkel, CDU, als Bundesministerin für Frauen und Jugend von 1991 bis 1994 war vor allem durch die Reformen und Neuanfänge geprägt, die sich aus der Deutschen Einheit ergaben. Sie engagierte sich dafür, dass Frauen und Jugendliche an der Gestaltung des Einigungsprozesses teilhaben konnten und förderte die Entstehung entsprechender Verbandsstrukturen in den neuen Bundesländern.
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe lagen ihr der Aufbau der Jugendarbeit in Ostdeutschland und die Förderung freier Jugendverbands- und Jugendhilfestrukturen, die Bekämpfung rechtsextrem motivierter Jugendgewalt sowie die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz am Herzen. Ein wichtiger Impuls für die deutsch-polnische Verständigung wurde durch die Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks im Juni 1991 gegeben.
Die Verabschiedung des "Gleichberechtigungsgesetzes" und die Ergänzung von Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz waren die wichtigsten frauenpolitische Vorhaben während der Amtszeit von Angela Merkel. Die im Gleichberechtigungsgesetz verankerten Maßnahmen reichten von der Frauenförderung in der Bundesverwaltung über das erste Beschäftigtenschutzgesetz (vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz) bis hin zur Besetzung öffentlicher (Bundes-)Gremien durch Frauen und Männer. Das erfolgreiche Ringen um eine konsensfähige einheitliche Neuregelung des § 218 StGB, wie sie im Einigungsvertrag gefordert war, zählte auch zu Angela Merkels großen Errungenschaften. Ebenso setzte sie die anteilmäßige Berücksichtigung von Frauen bei Arbeitsförderungsmaßnahmen durch.
Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Lehr
Ursula Lehr, CDU, war von 1988 bis 1991 Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Psychologieprofessorin mit dem Schwerpunkt Alternsforschung baute vor allem den Bereich der Seniorenpolitik aus.
Sie geriet 1989 in harte Kontroversen mit ihrer CDU/CSU-Bundestagsfraktion, als sie Kinderbetreuung für unter Dreijährige forderte und vorschlug sogenannte Krabbelstuben zu eröffnen. Sie argumentierte vor dem Hintergrund der Zunahme von Einzelkindern, dass Kinder andere Kinder zum Aufwachsen bräuchten.
Prof. Dr. Rita Süssmuth
1985 bis 1988 folgte mit Rita Süssmuth, CDU, an der Spitze des Bundesministeriums eine politische Seiteneinsteigerin. Ihr Ministerium wurde um die Frauenpolitik erweitert. Für Frauen setzte sie sich als Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit besonders ein.
Selbst Hochschullehrerin und Mutter, warb sie für die bessere Vereinbarkeit der Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner. Familienpolitik solle nicht auf Verheiratete beschränkt werden; gleichzeitig wollte Süssmuth die Attraktivität der Familie erhöhen. In ihrer Amtszeit wurden erstmals drei Jahre für Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, die in der Rentenanwartschaft mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger bemessen werden.
Dr. Heiner Geißler
Heiner Geißler, CDU, der von 1982 bis 1985 im Amt war, veränderte den Familienlastenausgleich grundlegend, indem der steuerliche Kinderfreibetrag 1983 wieder eingeführt wurde. Das einheitliche Kindergeldsystem wurde durch ein duales System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag abgelöst.
In Geißlers Amtszeit wurde die Stiftung "Mutter und Kind" gegründet und die Möglichkeit des Erziehungsurlaubs geschaffen. Nach dem 1986 in Kraft getretenen Bundeserziehungsgeldgesetz konnten berufstätige Mütter oder auch Väter nach der Geburt eines Kindes zunächst 10 Monate, ab 1992 dann bis zu drei Jahre pausieren, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Außerdem hatten sie erstmals Anspruch auf ein einkommensabhängiges Erziehungsgeld des Bundes von 600 DM.
Anke Fuchs
Anke Fuchs übernahm bis zum Regierungswechsel Anfang Oktober 1982 das Amt als Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Zuvor war die SPD-Politikerin verbeamtete Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium gewesen. Als Familienministerin hatte sie während ihr rund halbjährigen Amtszeit nur wenig Zeit, Profil zu zeigen. Sie machte sich später unter anderem als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags einen Namen.
Antje Huber
Antje Huber leitete das Bundesministerium von 1976 bis 1982. Die sozialdemokratische Ministerin führte 1979 das Gesetz zum Mutterschaftsurlaub von sechsmonatiger Dauer mit Arbeitsplatzgarantie und Kündigungsschutz ein. Es war bereits unter Katharina Focke auf den Weg gebracht worden.
Seit 1980 gewährt der Staat denjenigen Eltern Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder, deren Unterhaltszahlungen durch den verpflichteten Elternteil ausbleiben.
Die Wirtschaftskrise Anfang der 80er Jahre führte zu Einsparungen, im Zuge derer das Kindergeld um rund 10 Mark je Kind gekürzt wird. Bundesministerin Antje Huber wollte dies nicht mittragen und trat nach sechsjähriger Amtszeit Anfang 1982 von ihrem Amt zurück.
Dr. Katharina Focke
Die engagierte Europäerin und Journalistin Katharina Focke, SPD, war von 1972 bis 1976 Bundesfamilienministerin. Die vorherige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeskanzleramt engagierte sich für die Rechte der Frau.
Das gesamte Familienrecht wurde 1976 komplett reformiert. Mann und Frau waren nun in der Familie gleichberechtigt. Neu geregelt wurde auch das Namensrecht für die Familien. Bei der Eheschließung konnten nun Mann und Frau einen der beiden Namen frei wählen. Gleichzeitig wurde die Schwelle gesenkt, ab der der Staat in den Familien und vor allem zu Gunsten der Kinder eingreifen darf. In der Erziehung wurde aus der "väterlichen Gewalt" die "elterliche Sorge", entwürdigende Erziehungsmethoden waren ab nun verboten. Familiengerichte wurden geschaffen. Vor allem für Frauen brachte auch die Reform des Scheidungsrechtes 1977 weit reichende Veränderungen: An die Stelle der Schuldfrage trat das Zerrüttungsprinzip. Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden seitdem im "Versorgungsausgleich" geteilt.
1975 wurde das Kindergeld auch für das erste Kind in Höhe von 50 DM eingeführt. Familien wurden unterstützt mit neuen Freibeträgen für schulpflichtige, sich in der Ausbildung befindende und studierende Kinder. Jugendliche im Westen Deutschlands sind seit 1975 ab 18 Jahren volljährig - in der DDR seit 1950 -, die Jugend hat sich mit den Protesten neue Rechte erkämpft.
Käte Strobel
Käte Strobel, SPD, ab Ende 1969 bis 1972 Bundesministerin, zog die Gültigkeit der tradierten Rollenbilder für beide Geschlechter in Zweifel. Sie setzte sich für ein modernes Rollenbild der Frau und für das Recht "auf personale und berufliche Entfaltung" von Ehefrauen ein und nannte die "Emanzipation der einzelnen" als Ziel ihrer Familienpolitik.
Der Kritik setzte sich die erste sozialdemokratische Familienministerin durch einen Modellversuch für Tagesmütter aus. Zwar waren Anfang der 70er Jahre mehr als 35 Prozent der Mütter mit Kindern unter 18 Jahren berufstätig, aber noch immer hatte es für viele Konservative den Beigeschmack von Verwahrlosung, wenn eine Mutter auch die Kinder von berufstätigen Müttern mitbetreute.
Aenne Brauksiepe
Als erste Ministerin in dieser Position übernahm Aenne Brauksiepe, CDU, für ein Jahr von 1968 bis 1969 das Amt, bevor die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP gebildet wurde.
Sie engagierte sich in ihrer kurzen Amtszeit für Teilzeitarbeit für Frauen und Ganztagsschulen.
Dr. Bruno Heck
Bruno Heck, CDU, von 1962 bis 1968 Familienminister, legte seinen Schwerpunkt auf die Jugendpolitik und den Aufbau des Deutsch-Französischen Jugendwerkes. Leise Kritik am Rollenmodell der Frauen in der Familie wurde im Ersten Familienbericht (1968) laut. Heck sprach sich für das "Dreiphasenmodell" im Leben von Frauen aus: Berufstätigkeit bis zur Geburt des ersten Kindes, Familienphase, danach Rückkehr zur Erwerbsarbeit. Mehr und mehr Mütter wurden erwerbstätig. Die Diskussion um "Rabenmütter" und "Schlüsselkinder" kündigte den sich anbahnenden Rollenwandel der Frauen in den Familien an. Heck blieb auch in der großen Koalition ab 1966 in diesem Amt, aber zur Vorbereitung der Bundestagswahl trat er zurück, um sich auf sein Amt als CDU-Generalsekretär konzentrieren zu können.
Dr. Franz-Josef Wuermeling
1953 hob die Regierung Adenauer die Familienpolitik in den Rang eines Ministeriums. Franz-Josef Wuermeling, CDU, wurde als erster Bundesminister für Familienfragen berufen und war bis 1962 im Amt. Er, selbst Vater von fünf Kindern, wurde bekannt für den nach ihm benannten "Wuermeling-Pass", mit dem Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien zum halben Preis Zugfahren konnten.
1952 wurden mit dem Mutterschutzgesetz erstmals einheitliche Schutzfristen für berufstätige werdende Mütter je sechs Wochen vor und nach der Geburt gesetzt; 1955 wurde mit dem Kindergeldgesetz erstmals ein Kindergeld in Höhe von 25 DM ab dem dritten Kind vorgesehen.
Der Familienlastenausgleich von 1949 sah ursprünglich nur eine Förderung der Familien durch steuerliche Kinderfreibeträge von anfänglich 600 DM vor. Wer nur ein geringes Einkommen hatte, profitierte von Steuerfreibeträgen kaum. Die Einführung des Kindergeldes zunächst ab dem dritten und ab 1961 auch für das zweite Kind sowie die schrittweise Erhöhung der Freibeträge in der Zeit von 1949 bis 1961 auf 1200 DM waren ein Fortschritt für die Familien.
In den 50er Jahren dominierte in der Bundesrepublik das Modell der Versorgerehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb vor, dass der Ehename automatisch der des Mannes war, dass jede gesetzliche Vertretung des Kindes dem Mann vorbehalten war und dass der Mann die berufliche Anstellung seiner Frau kündigen konnte. Das Bürgerliche Gesetzbuch stand im Gegensatz zum Grundgesetz, das seit 1949 vorschreibt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Die Berufstätigkeit der Frau war ständiger Kritik ausgesetzt, auch durch Bundesminister Franz-Josef Wuermeling: "Für Mutterwirken gibt es nun einmal keinen vollwertigen Ersatz." "Eine Mutter daheim ersetzt vielfach Autos, Musiktruhen und Auslandsreisen".