Anlässlich des dreijährigen Bestehens der Bundesinitiative zum "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 13. November eine zweitägige Bilanzveranstaltung unter dem Motto "Schutz, Würde und Perspektiven für Kinder in Flüchtlingsunterkünften" besucht. Thema des vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF veranstalten Treffens war die Frage, was die Bundesinitiative seit 2016 erreicht hat und welche Herausforderungen bevorstehen. Um die Sicherheit von Kindern, Frauen und anderen schutzbedürftigen Gruppen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten, hatte die Bundesinitiative in den letzten drei Jahren Mindeststandards entwickelt und diese kontinuierlich verbessert.
Dr. Franziska Giffey betonte, dass die Mindeststandards einen wichtigen Beitrag zum guten Aufwachsen von geflüchteten Kindern leisten:
"Jedes Kind hat die gleichen Rechte auf Schutz und faire Chancen - egal, woher es kommt und wer seine Eltern sind. Damit es jedes Kind packt, müssen wir allen ein gutes und sicheres Aufwachsen ermöglichen. Das gilt natürlich auch für geflüchtete Kinder. Im Rahmen der Bundesinitiative haben wir Leitlinien zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt und diese inzwischen in rund 100 Flüchtlingsunterkünften erprobt. Ich freue mich, dass sich diese Leitlinien bewährt haben und zum Vorbild für viele Einrichtungen und Träger geworden sind."
Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen
Die Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" wurde vom Bundesfamilienministerium und UNICEF ins Leben gerufen. Mittlerweile haben sich 37 national wie international tätige Verbände und Organisationen der Bundesinitiative angeschlossen. Sie alle eint das Ziel, den Gewaltschutz in den Unterkünften kontinuierlich zu verbessern und die Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in der Gesellschaft zu unterstützen.
Im Jahr 2017 wurde eine zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht. Die Leitlinien für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen wurden um Schutzkonzepte für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und homsexuelle, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete sowie für Menschen mit Traumafolgestörungen erweitert.
Noch bis Ende 2018 fördert das Bundesfamilienministerium in rund 100 Unterkünften die Stellen von Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, die von UNICEF geschult und beim Erstellen und Weiterentwickeln eigener, auf die jeweilige Unterkunft zugeschnittener Schutzkonzepte unterstützt werden.