Am 14. Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, in 2./3. Lesung beschlossen. Anschließend stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das Verfahren im Deutschen Bundestag und im Bundesrat nun abgeschlossen. 2019 tritt das Gute-KiTa-Gesetz in Kraft.
In ihrer Rede betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein gutes Gesetz. Denn der Bund bekennt sich mit dem Gesetz zu seiner Verantwortung für eine gute Qualität in der Kindertagesbetreuung. Gute Bildungschancen für alle Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern sind eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wir lassen Länder und Kommunen damit nicht alleine. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz sorgen wir dafür, dass jedes Kind von Anfang an gefördert wird. Damit es jedes Kind packt."
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz beteiligt sich der Bund erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Damit bekennt er sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.
Dr. Franziska Giffey:
"Der Bund wird seine Verantwortung auch über 2022 hinaus wahrnehmen. Dafür werde ich mich einsetzen."
Instrumentenkasten für die Länder
Das Gesetz sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird - je nach Ausgangslage und Bedarf. Dieser sogenannte Instrumentenkasten beinhaltet zehn Bausteine, zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung oder gute Sprachqualität.
Dr. Franziska Giffey:
"Wir haben eine vielfältige Kita-Landschaft: Es gibt Länder, die einen sehr guten Betreuungsschlüssel haben, aber kurze Öffnungszeiten - und umgekehrt. Einige Länder haben in den vergangenen Jahren in einem Qualitätsbereich investiert. Andere haben sich um andere Bereiche gekümmert. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz geht es überall mit der Qualität voran."
Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte, das heißt, die Länder erhalten einen höheren Anteil an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Das Bundesfamilienministerium schließt mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, in denen der Bund und das jeweilige Land vereinbaren, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.
Senkung der Kita-Gebühren
Zudem betonte die Bundesfamilienministerin, dass gute Kitas kein Privileg wohlhabender Familien sein dürfen. Das Gesetz sieht daher vor, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt wird.
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen haben schon heute den Anspruch, von den Kitagebühren befreit zu werden. Wer aber arbeitet und nur ein geringes Einkommen erzielt und deshalb Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht mit hohen Kitagebühren belastet werden. Künftig sollen überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein.