Istanbul-Konvention Konvention zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt in Kraft getreten

Ein Portrait von Frau Sabine Kräuter-Stockton
Sabine Kräuter-Stockton © Iris Maria Maurer

Am 1. Februar ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.

Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Diese betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Um die Istanbul-Konvention ratifizieren zu können, mussten die Regelungen der Konvention vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz "Nein heißt Nein" umsetzt, wurde die letzte noch fehlende Voraussetzung erfüllt.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley:

"Gewalt gegen Frauen ist leider trauriger Alltag, auch bei uns in Deutschland. Das passiert unabhängig von Alter, sozialer Herkunft und Nationalität. Wir müssen Frauen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen und ihnen Hilfe und Schutz bieten. Sie brauchen einen Weg aus der Gewalt. Die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Istanbul-Konvention bringt uns dabei weiter, doch müssen wir weitere Schritte gehen. Auch eine künftige Regierung muss den Schutz von Frauen vor Gewalt weiter verbessern."

Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention verpflichtet sich Deutschland, dem Europarat über die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig zu berichten. Eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, GREVIO) überprüft, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Vertragsstaaten eingehalten werden.

28 Mitgliedstaaten haben Konvention ratifiziert

Um einen starken und einheitlichen Schutz vor Gewalt in Europa zu erreichen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifizieren. Denn die Konvention leistet mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln. 28 Mitgliedstaaten haben die Konvention bereits ratifiziert.

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