Das Bundesfrauenministerium hat am 6. Juni 2016 seinen 30. Geburtstag gefeiert. Ein guter Grund, um auf Meilensteine der Gleichstellungspolitik und auf 30 Jahre Frauenministerium zu blicken.
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Am 19. März 1911 wurde in Deutschland der erste Internationale Frauentag gefeiert. Er geht aus einer Initiative von Clara Zetkin hervor (links im Bild). Ziel war es, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranzubringen und das Frauenwahlrecht einzuführen. Auch heute ist der Frauentag (inzwischen immer am 8. März) weiterhin ein sehr wichtiger Jahrestag, denn nach wie vor ist das Ziel brandaktuell, national und international Gleichberechtigung durchzusetzen.
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Was heute selbstverständlich ist, musste hart erkämpft werden: Im November 1918 räumte der Rat der Volksbeauftragten Frauen das aktive und passive Wahlrecht für die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung ein. Ein historischer Moment! Bei der Wahl am 19. Januar 1919 konnten mehr als 17 Millionen Frauen erstmals ihr neues Recht nutzen. Der Andrang war groß, wie das Foto zeigt. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen stimmten ab, 300 Frauen kandidierten und 37 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein.
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Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel gehörte Elisabeth Selbert zu den vier "Müttern des Grundgesetzes" im Parlamentarischen Rat. Sie hatte wesentlichen Anteil daran, dass der Grundsatz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3, Absatz 2 unseres Grundgesetzes aufgenommen wurde.
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Am 24. Januar 1952 wurde das "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Von da an galt, dass werdende Mütter sechs Wochen vor und sechs Woche nach der Entbindung zu Hause bleiben dürfen. Während der gesamten Schwangerschaft brauchten sie keine schwere körperliche Arbeit mehr zu verrichten. Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Kündigungen bis zu vier Monate nach der Geburt waren fortan ebenfalls verboten.
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"Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung." So lautete § 1354 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der als sogenannter "Gehorsamsparagraph" dem Mann in einer Ehe das Recht zur Entscheidung aller gemeinsamen Angelegenheiten zusprach. Da der Paragraph nicht mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz im Artikel 3 unseres Grundgesetzes vereinbar war, wurde er am 18. Juni 1957 ersatzlos gestrichen.
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Am 14. November 1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt als Bundesministerin für Gesundheitswesen in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen. Sie war damit die erste Frau an der Spitze eines Bundesministeriums in Deutschland.
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Jeder kennt den Namen des ersten Mannes im Weltraum. Aber kennen Sie auch den Namen der ersten Frau? Hier die Antwort: An Bord von Wostok 6 startete Walentina Tereschkowa am 16. Juni 1963 zu einer 3-tägigen Reise ins All und umkreiste die Erde 48-mal.
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Bundesfamilienministerin Antje Huber führte 1979 den Mutterschaftsurlaub mit Arbeitsplatzgarantie und Kündigungsschutz sowie das Mutterschaftsurlaubsgeld ein. Die Lohnersatzleistung in Höhe von maximal 750 DM wurde bis zu sechs Monate gezahlt.
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Per Erlass des Bundeskanzlers erhielt das damalige "Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit" am 6. Juni 1986 die neue Abteilung "Frauenpolitik". Seitdem gibt es in der Bundesregierung offiziell ein Ministerium, das für die Belange von Frauen zuständig ist. 1986 waren die Amtsbezeichnungen für Bundesministerinnen und Bundesminister noch rein männlich und das Schild, das an der Tür der ersten Frauenministerin, Prof. Dr. Rita Süssmuth, in Bonn hing, wies sie als "Bundesminister" aus.
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Am 19. Mai 1993 wurde Heide Simonis in das Amt der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein gewählt. Sie war damit die erste und bis 2009 auch die einzige Frau an der Spitze eines Bundeslandes. Heute werden drei Bundesländer von Frauen regiert: Hannelore Kraft in Nordrhein-Westfalen, Malu Dreyer in Rheinland-Pfalz und Annegret Kramp-Karrenbauer im Saarland.
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Seit 1949 war der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz die Basis für die rechtliche Gleichstellung in unserem Land. Trotz unbestreitbarer Fortschritte veränderte sich die soziale Wirklichkeit aber nur sehr langsam. Im November 1994 wurde der Artikel 3 deshalb um die Formulierung "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." erweitert.
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Ein weiterer Schritt der Gleichstellungspolitik: Am 01.4.1994 trat ein neues Familiennamensrechtsgesetz in Kraft. Es ermöglichte erstmals auch eine getrennte Namensführung für Eheleute. Außerdem wurde nicht mehr vorgeschrieben, dass der Nachname des Mannes automatisch zum Familiennamen wurde, wenn sie sich nicht auf einen gemeinsamen Namen einigen konnten.
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Nach 25 Jahren Protest beschloss der Deutsche Bundestag am 15.5.1997, namentlich und ohne Fraktionszwang, mit einer überwältigenden Mehrheit von 470 Stimmen (Nein-Stimmen 138, Enthaltungen 35), dass Vergewaltigung in der Ehe künftig strafbar ist. Mit dem Inkrafttreten des neu gefassten §177 Strafgesetzbuch 1998 gab es für vergewaltigende Ehemänner keine Sonderrechte mehr.
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Seit 2001 stehen alle militärischen Laufbahnen in der Bundeswehr auch Frauen offen. Inzwischen leisten 19.465 Soldatinnen ihren Dienst bei der Bundeswehr – Tendenz steigend. Mit Ursula von der Leyen leitet seit 2013 auch erstmals eine Frau das Bundesverteidigungsministerium.
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Nach acht Bundeskanzlern wird Angela Merkel am 22. November 2005 die erste Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.
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Am 1.1.2007 trat das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit in Kraft. Es ermöglichte Müttern und Vätern, bis zu 14 Monate aus dem Beruf auszusteigen und in dieser Zeit 67 Prozent des Einkommens als Elterngeld zu erhalten. Seit dem 1. Juli 2015 gilt das neue #ElterngeldPlus. Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten, können doppelt so lange ElterngeldPlus erhalten.
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Seit dem 1. Januar 2016 gilt die fixe Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 150 großen Unternehmen. Über 3500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, sich Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzen. Und auch für den öffentlichen Dienst gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, eine Quote von mindestens 30 Prozent für Neubesetzungen.
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