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Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung
Pressemitteilung
Bundesfrauenministerin Paus: "Ich sehe nun auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, Führungspositionen in Regierung und Verwaltung paritätisch zu besetzen."
44 Prozent der Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind von Frauen besetzt. Das ist ein Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr und um 11 Prozentpunkte seit Start des ersten Führungspositionen-Gesetzes. Das zeigen der heute veröffentlichte Gleichstellungsindex zum Stichtag 30.06.2024 und ergänzende Daten aus dem nachgeordneten Bereich, also von Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Ressorts unterstehen. Den nachgeordneten Bereich hinzugerechnet, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung jetzt bei 47 Prozent.
Lisa Paus, Bundesfrauenministerin:"In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Gleichstellung fordern, müssen wir als großer Arbeitgeber auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wir nehmen unsere gesetzliche Verpflichtung sehr ernst. Und es gilt auch für die breite Masse an Unternehmen, mehr Frauen in die oberen Etagen zu holen. Denn für viele Player in der Wirtschaft ist klar: Ein guter Mix bei den Führungskräften führt zu besseren Arbeitsergebnissen. Zeigen wir, dass es geht: Das bereits von einer schwarz-roten Regierung selbst gesteckte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist bis Ende 2025 zu schaffen. Wir konnten in dieser Legislatur viele Fortschritte erreichen - ich sehe nun auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, Führungspositionen in Regierung und Verwaltung paritätisch zu besetzen."
Das Ziel, die Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, wurde 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz verankert. Im Rahmen des Plan FüPo 2025 haben alle Ressorts seither kontinuierlich Maßnahmen ergriffen und Projekte vorangetrieben, um die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen.
Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Zentrale Ergebnisse des ergänzenden Monitorings zu den nachgeordneten Bereichen finden Sie hier. Weitere Zahlen zu Frauen in Führungspositionen aus allen Regelungsbereichen der Führungspositionen-Gesetze finden Sie unter www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen.
Vierter Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen
Pressemitteilung
Geschlechtergerechtigkeit im Kontext von Klimawandel und Klimapolitiken in Deutschland
Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat heute den Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett vorgestellt. Das entsprechende Sachverständigengutachten nimmt die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende in den Blick. Damit sind die notwendigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, um den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an dessen Folgen anzupassen. Es zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Der Bericht enthält in mehreren Feldern eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die (Weiter-) Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation.
Lisa Paus, Bundesfrauenministerin:„Ich danke der Gleichstellungsberichtskommission unter Leitung von Prof. Dr. Silke Bothfeld für ihre wegweisende Arbeit. Der Bericht zeigt eindrücklich: Die ökologische Krise betrifft uns alle - doch nicht alle gleich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken. Geschlechtergerechtigkeit muss in die Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!"
Prof. Silke Bothfeld, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Die sozial-ökologische Transformation ist eine völlig neue Herausforderung für die Politik: Sie geschieht nicht einfach, sondern muss aktiv vorangetrieben werden. Die Politik hat dabei die große Chance - und zugleich die verfassungsrechtliche Pflicht - geschlechtergerecht zu handeln. Grundsätzliches Umdenken ist dafür notwendig. In unserem Gutachten zeigen wir für viele Handlungsfelder - etwa Wohnen, Ernährung, Arbeit - Ansätze für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation. Insofern freue ich mich, dass die Bundesregierung heute ihre Stellungnahme zum Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen hat und unsere Empfehlungen nun auch in die politischen Diskussionen einfließen können.“
Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation gestalten
Die Gleichstellungsberichtskommission betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Der Bericht macht deutlich:
Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
Bestehende Ungleichheiten u.a. zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.
Gleichstellungsberichte der Bundesregierung
Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beauftragt, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Der erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 vorgelegt. Die Gleichstellungsberichte setzen sich zusammen aus einem unabhängigen Sachverständigengutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens zum Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ wurde im März 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt.
Start der 69. Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen
Die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, ist bis zum 13. März bei der 69. Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (FRK) in New York. Sie vertritt Bundesfrauenministerin Lisa Paus. Thema ist in diesem Jahr die Bestandsaufnahme 30 Jahre nach der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform. 1995 forderte die Weltgemeinschaft gleiche Macht für Frauen, ein Leben frei von Gewalt und mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Bei ihrem Besuch lenkt Ekin Deligöz den Fokus auf die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen und die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte. Eine zivilgesellschaftliche Delegation von Frauen- und Gleichstellungsorganisationen aus Deutschland begleitet sie beim offiziellen Sitzungsprogramm und den begleitenden Veranstaltungen.
Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ Ekin Deligöz: „Auf der Frauenrechtskommission bei den Vereinten Nationen in New York erlebe ich unzählige engagierte, tolle Menschen, die sich für Gleichstellung einsetzen. Das gibt ungemein Hoffnung! Wir leben in einer Zeit der geopolitischen Krisen, in der rechtskonservative Regierungen wiedererstarken. In diesen Zeiten weht allen, die sich für Gleichstellung einsetzen, ein harter Wind entgegen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auf einen gemeinsamen Wertekompass besinnen und Kurs halten. Ich danke Costa Rica und Kapverden, dass sie uns so zielorientiert durch schwierige Verhandlungsrunden zu einer gemeinsamen Politischen Erklärung geleitet haben. Gerade jetzt, gerade in diesen Zeiten ist der Schulterschluss mit unseren internationalen Partnern immens wichtig.
Im Jahr 1995 hat sich die Staatengemeinschaft in Peking zu vollständiger Gleichstellung verpflichtet. 30 Jahre später müssen wir feststellen: erreicht hat das bislang kein Land dieser Welt. In Deutschland können wir stolz sein auf unsere gleichstellungspolitischen Erfolge und dennoch haben auch wir noch eine weite Strecke vor uns. International und national gilt: Wir müssen und werden uns jedem Roll-Back-Versuch entschieden entgegenstellen. Eine internationale Führungsrolle Deutschlands beinhaltet auch die gesellschaftspolitischen Themen und findet entsprechende Resonanz.”
30 Jahre Pekinger Erklärung
Schwerpunktthema der FRK ist die Bestandsaufnahme der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform. Diese wurde bei der vierten und bisher letzten Weltfrauenkonferenz im Jahr 1995 von 189 UN-Mitgliedstaaten in Peking verabschiedet. Sie gilt bis heute als das umfassendste Konzept zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen und Mädchen. Zum dreißigjährigen Jubiläum haben die Unterzeichnerstaaten umfassende Berichte zur Umsetzung eingereicht. Diese beziehen sich auf die zwölf Aktionsfelder der Plattform, die von Armut, über Gewalt gegen Frauen bis zu Umweltthemen reicht. Die Überprüfung der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform findet alle fünf Jahre statt.
Side Event – „Mit Feminismus zum Erfolg“
Am Montag (10. März) lädt die Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz Regierungsvertreterinnen und -vertreter, NGOs und weitere internationale Gäste zu einem Side-Event zum Thema „Mit Feminismus zum Erfolg – Strategien gegen antifeministische Bewegungen“ ins Deutsche Haus ein. Aufkommender Antifeminismus gefährdet die Demokratie, ist ein Kernelement rechter und rechtsextremer Ideologien und dient als Brückenfunktion für extreme Gruppen in die politische Mitte. Über Strategien und Möglichkeiten, diesen antifeministischen Bewegungen zu begegnen, diskutiert Ekin Deligöz gemeinsam mit Katarzyna Kotula, Ministerin für Gleichstellung Polens, Naureen Shameen, Executive Director, Noor, Pakistan/US; Marta Lempart, Frauenrechtsaktivistin aus Polen; Prof. Natalia Gherardi, Executive Director, Latin American Justice and Gender Team in Argentinien; Prof. Carol Gilligan von New York University, USA; und Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. Ziel der Veranstaltung ist die Identifikation erfolgreicher Kampagnen zum Umgang mit Antifeminismus, Erfolge gegen antifeministische Erzählungen herauszustellen und für Allianzen unter Frauenrechtlerinnen zu werben. Moderiert wird die Veranstaltung von Caroline Ausserer vom Deutschen Frauenrat e. V.
Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige UN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen. Die 69. Frauenrechtskommission findet vom 10. bis 21. März statt. Die Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz nimmt vom 10. bis 13. März teil.
Betroffene und ihr Umfeld erhalten online und telefonisch eine vertrauliche Beratung
Heute startet die bundesweite Anlaufstelle „Beratungskompass Verschwörungsdenken“. Sie steht allen Betroffenen und Ratsuchenden offen. Die Beratungsstelle ist Teil eines gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) finanzierten und beauftragten Projekts, das seit März 2024 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ läuft. Durchgeführt wird das Projekt vom Violence Prevention Network, der Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus:„Verschwörungserzählungen sind nicht nur Gift für unsere Demokratie, sie belasten auch Familien, Freunde und Kollegen von Verschwörungsgläubigen enorm. Mit der neuen bundesweiten Verweisberatung bieten wir erstmals eine leicht zugängliche Anlaufstelle für wirklich alle, die Unterstützung suchen. Wer Rat sucht, erhält eine erste Orientierung und Hilfe, um passende Beratungsangebote in der Nähe zu finden. Nach einem vertraulichen Erstgespräch wird bei Bedarf an eine spezialisierte Stelle weitervermittelt. So unterstützen wir Betroffene und deren Umfeld sehr konkret und stärken gleichzeitig die Prävention, um unsere Gesellschaft vor den wachsenden Gefahren von Verschwörungsdenken zu schützen.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser:„Verschwörungserzählungen gehen einher mit Lügen und Desinformation. Sie werden gezielt verbreitet, um unsere Gesellschaft zu spalten und das Vertrauen in die unabhängige Wissenschaft, in freie Medien oder demokratische Institutionen zu zerstören. Verschwörungserzählungen können in extremistische Ideologien führen und Täter zu Straf- und Gewalttaten antreiben. Besonders oft werden antisemitische Verschwörungserzählungen verbreitet.
Meist fällt den Menschen im direkten Umfeld innerhalb der Familie, dem Freundeskreis oder in der Schule zuerst auf, wenn Verschwörungserzählungen verbreitet werden. Ein offener Dialog auf Augenhöhe scheint oft unmöglich, weil das Gegenüber für Argumente nicht zugänglich ist. Die Einrichtung der bundesweiten Beratungsstelle ist deshalb ein wichtiger Baustein in der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Desinformation.“
Verschwörungserzählungen speisen sich aus der Annahme, dass als mächtig wahrgenommene Einzelpersonen oder Gruppen wichtige Ereignisse in der Welt beeinflussen und dabei die Bevölkerung über ihre Ziele im Dunkeln lassen. Besondere Wirkungsmacht entfalten sie in gesellschaftlichen Krisenzeiten, so auch während der Covid-19-Pandemie und aktuell im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Verschwörungserzählungen prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Aber auch jenseits extremistischer Strukturen und Netzwerke können sie antidemokratische Haltungen hervorbringen und verfestigen.
Ziel des Projekts „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ ist daher, möglichst passgenaue Hilfs- und Beratungsangebote für Ratsuchende, Betroffene und deren Umfeld bereitzustellen. Die Beratungsstelle ist ab sofort online sowie telefonisch erreichbar. Der erste Termin dient der anonymen Erstberatung und -einschätzung des individuellen Bedarfs. Stellt sich im Erstgespräch ein längerfristiger Beratungsbedarf heraus, wird der anschließende Beratungsprozess an eine lokale Beratungsstelle weitergegeben. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Beratungsstellen wird laufend erweitert. Die Beratung erfolgt selbstverständlich vertraulich.
Die Telefonberatung ist zu erreichen unter: 030-62937479
Historischer Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen
Pressemitteilung
Bundesrat stimmt dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zugestimmt. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Es schafft damit den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Gesetz in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Bundesministerin Lisa Paus: „Heute erreichen wir einen historischen Moment: Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gewalthilfegesetz endlich in Kraft treten. Es ist ein Gesetz, mit dem bundesweit das Hilfesystem ausgebaut und Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden können – auch durch die zukünftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Jede Frau erhält durch dieses Gesetz einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung. Ein so wichtiger Schritt angesichts der fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen: 360 Frauen wurden 2023 in Deutschland getötet, weil sie Frauen sind. Fast 400 Frauen und Mädchen erleben jeden Tag Gewalt. Und jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt, denn geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Ich bin dankbar, dass das Gewalthilfegesetzheute zum Abschluss kommt.“
Das Gewalthilfegesetz:
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen.
Ziele:
Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
Intervention bei Gewalt
Milderung der Folgen von Gewalt
Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern
Vorgesehene Maßnahmen:
Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036
Gemeinsam bewegen, miteinander telefonieren: Zwei weitere Projekte gegen die Einsamkeit gestartet
Pressemitteilung
Im Rahmen der von Bundesfamilienministerin Lisa Paus initiierten Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit sind im Jahr 2025 zwei weitere Projekte gestartet, die direkt oder indirekt zum Ziel haben, Einsamkeit vorzubeugen und für Betroffene zu lindern. Hierbei geht es einerseits um Menschen aus migrantischen Communities, die ein Einsamkeitsempfinden verspüren, und andererseits um Menschen, die über 60 Jahre alt sind und sich jemanden zum Reden wünschen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Zwei spannende Projekte sind an den Start gegangen: Das neue DOSB-Projekt ‚Fit und verbunden gegen Einsamkeit‘ regt Sportvereine und andere Organisationen dazu an, Bewegungsangebote speziell für Menschen aus migrantischen Communities vor Ort zu schaffen. Die Teilnehmer*innen lernen sich über den Sport kennen und schließen Freundschaften. Das stärkt die körperliche Gesundheit und das Gefühl des Miteinanders. Aber auch viele ältere Menschen kennen das Gefühl von Einsamkeit. Angebote wie ‚Silbernetz‘, die bekannte Rede-Hotline für Ältere, sind gefragter denn je. Wir lassen die positiven Effekte von Silbernetz jetzt durch das Deutsche Zentrum für Altersfragen evaluieren. Die Erkenntnisse helfen, Angebote noch besser zu machen. Mit dem DOSB-Projekt ‚Fit und verbunden gegen Einsamkeit‘ und der DZA-Untersuchung zur Silbernetz-Hotline wächst die Strategie gegen Einsamkeit auch zu Beginn diesen Jahres ein Stück weiter. Das freut mich sehr, denn Einsamkeit ist eines der drängenden Themen unserer Zeit.“
Zum Projekt „Fit und verbunden gegen Einsamkeit“
Das am 1. Januar 2025 begonnene Projekt „Fit und verbunden gegen Einsamkeit“ (Laufzeit 1.1.2025 bis 31.12.2027) vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zielt auf die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit sowie die Stärkung von Gemeinschaft ab. Es wird mit insgesamt 922.196 Euro durch das Familienministerium (BMFSFJ) und das Gesundheitsministerium (BMG) gefördert. Die Idee dahinter: Durch niedrigschwellige Bewegungs- und Sportangebote sollen Menschen aller Altersgruppen mit erhöhtem Einsamkeitsrisiko, insbesondere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, gezielt angesprochen werden. Die Angebote sollen dazu beitragen, Gesundheit zu stärken, Einsamkeit zu lindern und Teilhabe zu fördern. In Teilprojekten werden deutschlandweit neue Angebote in Kooperation von Sportvereinen mit Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen entwickelt. Die partizipative Konzeption und Durchführung von Bewegungsangeboten sollen dazu beitragen, dass die verschiedenen migrantischen Zielgruppen bedürfnisorientiert angesprochen werden. So entstehen in den Regionen wirksame Arbeitsbündnisse, um nachhaltige Unterstützungsstrukturen gegen Einsamkeit zu etablieren.
Zum Projekt „Reichweite und Wirkung der Silbernetz-Hotline“
Das am 1. Februar 2025 gestartete Evaluationsprojekt zur Verbesserung der sozialen Teilhabe älterer Menschen ReWiSil (kurz für „Reichweite und Wirkung der Silbernetz-Hotline“) am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit insg. 126.000 Euro gefördert. Untersucht wird an einem konkreten Hilfsangebot, der Telefon-Hotline von Silbernetz, wie wirksam damit Einsamkeit im Alter bekämpft werden kann. Bei Silbernetz handelt es sich um eine Initiative gegen Einsamkeit. Das Netzwerk zielt darauf, Menschen ab 60 Jahren Wege aus der Isolation zu eröffnen. Das Angebot umfasst eine anonyme Kontaktaufnahme, fördert den Aufbau persönlicher Beziehungen und vermittelt passende Unterstützungsangebote in der Umgebung. Das Hauptangebot von Silbernetz ist eine Telefonhotline, die älteren, einsamen Menschen vertrauliche Gespräche ermöglicht. Die Forschenden wollen nun evaluieren, ob die Gespräche mit den Mitarbeiter*innen der Hotline das subjektive Einsamkeitserleben reduzieren.
Hintergrund:
2023 beschloss die Bundesregierung, unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Strategie gegen Einsamkeit. Bereits 2022 rief das BMFSFJ das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) ins Leben, das sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinandersetzt und die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention und Intervention fördert.
Bundestag beschließt Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Der Bundestag hat heute den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Bundesministerin Lisa Paus: „Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.Jede dritte Frau – das heißt, wir alle kennen jemanden. Geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Heute haben wir einen Meilenstein in diesem Kampf gegen Gewalt an Frauen erreicht: Mit dem heute beschlossenen Gesetz kann ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland entstehen. Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Mit der beharrlichen Unterstützung der Zivilgesellschaft haben wir es geschafft, das Thema Gewalt gegen Frauen sichtbarer zu machen. Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Vorhaben nun geeint haben und im Bundestag beschließen konnten.“
Das Gewalthilfegesetz:
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.
Ziele:
Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
Intervention bei Gewalt
Milderung der Folgen von Gewalt
Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern
Vorgesehene Maßnahmen:
Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036
Bundestag stärkt Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Pressemitteilung
Parlament beschließt Antimissbrauchsgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)
Der Deutsche Bundestag hat heute ein wichtiges Vorhaben beschlossen: mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin froh und erleichtert über die Einigung zum 'Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen'. Jeden Tag erleben über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch - eine unfassbare Zahl, die schockiert, wütend macht und tief berührt. Kein Kind sollte in seiner Familie, in der Schule oder im digitalen Raum dieses Leid durchmachen müssen. Mit dem UBSKM-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Über Missbrauch darf nicht hinweggesehen werden, Betroffene müssen Gehör finden. Deshalb schaffen wir starke Hilfestrukturen, verbessern die Möglichkeiten zur Aufarbeitung und stärken den Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission, die Betroffene anhört und Institutionen unterstützt. Prävention ist der Schlüssel, um Kinder besser zu schützen. Deshalb geben wir der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Auftrag, Eltern, Fachkräfte und auch Kinder selbst besser zu sensibilisieren - zum Beispiel in Schulen oder Sportvereinen. Verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe sorgen dafür, dass Kinder sicher aufwachsen können. Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an unsere Kinder: Ihr seid nicht allein. Ihr bekommt Hilfe, wenn Ihr Gewalt erfahrt. Und wir tun alles dafür, dass Missbrauch verhindert, aufgearbeitet und bekämpft wird.“
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Ich freue mich sehr, dass das UBSKM-Gesetz nun doch noch vor der Wahl im Bundestag beschlossen wurde, und danke dem Bundesfamilienministerium, das sich bis zuletzt dafür eingesetzt hat. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen, das zeigt der heutige Tag, hat auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität. Gerade für Betroffene ist dies - exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandal - ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Insbesondere die im Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat wird dazu beitragen, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren kann. Zudem wird die Bundesregierung verpflichtet, das UBSKM-Amt in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Mit dem Gesetz nimmt Deutschland auch international eine Vorreiterrolle ein - und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden.“
Mit dem heute beschlossenen Gesetz stärken wir:
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, einem dort eingerichteten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindern beziehungsweise Betroffenen bessere Hilfen ermöglichen sollen. Das UBSKM-Amt ist die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung engagieren. Zukünftig werden Amt und Unabhängige Aufarbeitungskommission dem Parlament regelmäßig berichten.
Betroffene: Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Der Betroffenenrat als politisch beratendes Gremium gewährleistet mit seiner Expertise und seinem Erfahrungswissen, dass die Anliegen von Betroffenen in die politischen Prozesse in Bund und Ländern einfließen können.
Aufarbeitung: Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.
Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysenzum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.
Lisa Paus zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz: „Gedenken ist mehr als Erinnerung – es ist der Aufruf zum Handeln“
Pressemitteilung
Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz zum 80. Mal. In Anerkennung der Schuld und in Gedenken der Opfer von Rassenverfolgung und Massenmord, begründete sich die Bundesrepublik mit dem Anspruch „Nie wieder Auschwitz.“ Angesichts wachsender rechtsextremer Tendenzen und zunehmendem Antisemitismus in unserer Gesellschaft fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Programme wie „Jugend erinnert“ und „Demokratie leben!“, die unter anderem gegen Antisemitismus und Rassismus wirken und zur Förderung eines respektvollen, demokratischen Miteinanders beitragen.
Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Das Todeslager Auschwitz steht für Entmenschlichung und Vernichtung – für das Unvorstellbare, das Unbegreifliche, dessen dunkles Erbe nachwirkt. Weltweit, bis heute. Es ist an uns, jedes Relativieren zu unterbinden und jeder Art von Gleichgültigkeit entgegenzutreten. Darum danke ich denen, die die Erinnerung an Auschwitz wachhalten. Sie alle füllen den Wunsch von Margot Friedländer mit Leben, die als Überlebende des Holocaust bis heute mit jungen Menschen über Auschwitz spricht. Ihr Wunsch: Seid Menschen.
Es gibt nur noch wenige, die aus eigener Erfahrung berichten können. Umso wichtiger ist es, die Erinnerung weiterzugeben. Wenn immer mehr junge Menschen mit den Begriffen Holocaust oder Shoah nichts mehr anfangen können, ist das zutiefst beunruhigend. Ich möchte über das Programm „Jugend erinnert“ auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende ermutigen, sich an authentischen Orten der NS-Vernichtungslager mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen.
Gedenken ist mehr als bloßes Erinnern – es ist der Aufruf zum Handeln. Lassen Sie uns Vorbilder für die Jüngeren sein: ‚We remember‘ und ‚Nie wieder ist jetzt‘ dürfen keine leeren Worte sein. Es ist unsere Überzeugung und historische Verantwortung, jeden Tag für Demokratie und gegen Hass einzutreten. Für Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Muslime, queere Menschen – für alle, die aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Ethnie oder sexuellen Identität diskriminiert und bedroht werden.“
Jugend erinnert
Mit dem Programm „Jugend erinnert“ werden außerschulische Gedenkstättenfahrten als politische Bildungsreisen an die Orte der ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager gefördert. Dabei soll die Erinnerung an den Holocaust bei nachfolgenden Generationen wachgehalten und ein Beitrag dafür geleistet werden, Jugendlichen und jungen Erwachsenen historisches Wissen, Empathie für die Opfer sowie demokratische Werte zu vermitteln.
Das BMFSFJ fördert seit 2019 Gedenkstättenfahrten als Projekte der politischen Bildung, die gemeinsam mit dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks (IBB) umgesetzt werden. Im Jahr 2024 unterstützte das BMFSFJ das Programm mit 1,75 Millionen Euro und ermöglicht damit rund 200 außerschulische Fahrten für über 6.000 Jugendliche.
Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Seit vielen Jahren setzt das BMFSFJ mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gezielt Akzente in der Demokratie- und Präventionsarbeit. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger werden dabei unterstützt, sich für ein vielfältiges, friedliches und demokratisches Miteinander einzusetzen. In der neuen Förderperiode 2025 bis 2032 ist der Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit weiterhin zentrales Ziel. Für viele Projekte ist die Erinnerung an die Schoah ein zentraler Ausgangspunkt, um sich mit modernen Formen des Antisemitismus auseinanderzusetzen. Seit Anfang 2025 werden neben einem, aus sechs erfahrenen Trägern bestehenden Kooperationsverbund im Themenfeld Antisemitismus auch mehrere Innovationsprojekte gefördert, die sich dezidiert mit Antisemitismusprävention bzw. der Stärkung jüdischen Lebens in Deutschland befassen.
Kinder und Jugendliche
Bestnoten für Mental Health Coaches
Pressemitteilung
Evaluation zeigt große Akzeptanz und Relevanz des Schulprogrammes für mentale Gesundheit – Breite Mehrheit wünscht Fortsetzung
Seit Herbst 2023 stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Modellprogramm „Mental Health Coaches“ die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Parallel zur Umsetzung wurde das Programm von der Universität Leipzig evaluiert. Die Evaluation bestätigt nun den Erfolg des Programms und zeigt: die Mental Health Coaches treffen auf hohe Akzeptanz und bringen dringend benötigte Unterstützung direkt an die Schulen. Neunzig Prozent alle Beteiligten wünschen sich eine Fortsetzung des Programms.
Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Unsere Schülerinnen und Schüler stehen heute vor enormen Herausforderungen - die Belastungen wachsen, ihre psychische Gesundheit ist stark gefordert. Die Mental Health Coaches geben ihnen nicht nur Unterstützung, sondern auch den Raum, den sie brauchen: Sie hören zu, geben Halt und zeigen Wege, wenn alles zu viel wird. Schulleitungen, Träger, die Coaches, sowie die Schülerinnen und Schüler selbst schätzen das Programm als enorm wichtig ein. Etwa 90 Prozent aller Beteiligten sprechen sich für eine Fortsetzung und Ausweitung des Programms aus. Daher ist es mehr als nur ein Appell an die nächste Regierung - es ist eine dringende Verantwortung, dieses Programm fortzusetzen und auszubauen. Die Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen braucht Priorität in unserem Land.“
Das BMFSFJ hatte zu Beginn des Schuljahres 2023/24 als Antwort auf gestiegene psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen das Programm Mental Health Coaches ins Leben gerufen. In zahlreichen Studien hatte sich gezeigt, dass der bereits zuvor feststellbare Trend zu mehr psychischen Belastungen und Erkrankungen in der jungen Generation nach dem Ende der Corona-Pandemie deutlich zugenommen hatte. Die Nachwirkungen der Pandemie, der Krieg in Europa, die Klimakrise und weitere Faktoren wirkten und wirken bis heute verstärkend. Gleichzeitig müssen Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten.
Umso wichtiger sind präventive Angebote, die leicht erreichbar sind und alle ansprechen. Dementsprechend wurden die Mental Health Coaches als lebensweltorientiertes, präventives Angebot an Schulen konzipiert.
Hohe Relevanz und breite Zustimmung
Die Evaluation liefert nun fundierte Erkenntnisse über die Etablierung des Programmes, die Qualität der Angebote, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachkräfte und die wahrgenommene Relevanz.
Dafür wurden Schulleitungen der an dem Programm beteiligten Schulen, die Mental Health Coaches als Umsetzende, Vertreterinnen und Vertreter der Trägerstrukturen (Arbeiterwohlfahrt, Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit und Internationaler Bund/freie Trägergruppe) sowie in einer Pilotstichprobe, Schülerinnen und Schülern befragt.
Wesentliche Ergebnisse der einzelnen Befragtengruppen sind:
Die Mehrheit der Schulleitungen (80%) schätzte die Akzeptanz der Mental Health Coaches bei den Schülerinnen und Schülern als hoch ein. Über 80 Prozent lobten die Qualifikation der Coaches, rund 90 Prozent waren mit der Zusammenarbeit zufrieden. Mehr als 80 Prozent wünschten sich eine Fortsetzung des Programmes an ihrer Schule, über 90 Prozent sprachen sich für eine flächendeckende Einführung von Mental Health Coaches an Schulen aus. In einer repräsentativen Befragung von Schulleitungen ohne Mental Health Coaches gaben über 80 Prozent an, dass sie dafür Bedarf an ihrer Schule hätten.
Die Mental Health Coaches nahmen mehrheitlich (knapp 80 Prozent) eine hohe Offenheit der Schülerinnen und Schüler gegenüber den von ihnen angebotenen Themen wahr. Ihre eigene Akzeptanz bei der Zielgruppe schätzten die allermeisten (90 Prozent) als hoch bis sehr hoch ein. Zwei Drittel gaben an, die Nachfrage nach ihren Angeboten sei hoch bis zu hoch. Genauso viele waren mit ihrer Arbeit ziemlich oder sehr zufrieden. Kritik gab es überwiegend an der zu kurzen Projektlaufzeit, viele Coaches äußerten dementsprechend den Bedarf an einer Ausweitung und festen Verankerung des Programms.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Träger hoben insbesondere die hohe Relevanz des Programmes und seine gute Wirksamkeit positiv hervor. Der Schulkontext wurde als niedrigschwelliger und breiter Zugang zur Prävention und Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen gelobt. Verbesserungsvorschläge betrafen insbesondere eine Verlängerung der Projektlaufzeit, verbunden mit mehr Planungssicherheit und einer Ausweitung der Angebote in der Fläche.
Die befragten Schülerinnen und Schüler bewerteten die Angebote der Mental Health Coaches als eher gut bis sehr gut. Neun von zehn Schülerinnen und Schülern, die bereits ein Angebot wahrgenommen hatten, würden dies auch ein weiteres Mal tun.
Langfristige Perspektiven gefordert: 90% wünschen sich Fortsetzung
Aktuell sind die Mental Health Coaches bundesweit an rund 80 Standorten in etwa 125 allgemein- und berufsbildenden Schulen ab der Sekundarstufe 1 im Einsatz. Im Schuljahr 2023/24 wurden mehr als 1.000 Angebote umgesetzt, an denen knapp 40.000 Schülerinnen und Schüler teilnahmen.
Geleitet wurde die Evaluation von Prof. Dr. Julian Schmitz, der auch Mitglied im von Ministerin Paus initiierten Bündnis für die junge Generation ist. Die Förderung der psychischen Gesundheit ist ein wichtiges Thema für das Bündnis.
Prof. Dr. Julian Schmitz: „Mentale Gesundheit ist derzeit ein zentrales Thema für Schulen und Schüler:innen, doch häufig fehlen wichtige niedrigschwellige Unterstützungs- und Präventionsangebote. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass das Modellvorhaben Mental Health Coaches erfolgreich an den teilnehmenden Schulen gestartet ist und eine hohe Akzeptanz erfährt. Besonders positiv bewertet werden die zusätzlichen Personalstellen sowie die hohe Flexibilität der Mental Health Coaches. Die Mehrheit der befragten Gruppen - darunter auch Schüler:innen - spricht sich deutlich für eine Fortsetzung und Ausweitung des Modellvorhabens aus. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass das Programm mit einer längerfristigen und verlässlichen Perspektive fortgeführt wird.“
Die Finanzierung der Mental Health Coaches ist bis Ende des Schuljahres 2024/25 gesichert. Das BMFSFJ setzt sich für eine Verstetigung und Ausweitung ein, um Kinder und Jugendliche in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.
Forum für die Entwicklung ländlicher Räume
Land.kann.Vielfalt: 18. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung gestartet
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Bundesministerin Paus und Bundesminister Özdemir eröffnen größtes nationales Forum für die Entwicklung ländlicher Räume
"Land.kann.Vielfalt. – Mach mit!" lautet der Aufruf und das Motto des 18. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung, das heute von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, eröffnet wurde.
Beim größten nationalen Forum für die Entwicklung ländlicher Räume diskutieren über 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen derGrünen Woche zwei Tage lang, wie Teilhabe, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in ländlichen Regionen gestärkt werden können. Ein besonderer Fokus des Forums liegt auf den Themen Frauen und Jugend in ländlichen Räumen. Expertinnen und Experten aus verschiedensten Organisationen, aus Bund, Ländern und Kommunen diskutieren in 30 Fachforen über Lösungsansätze, wie beispielsweise die Repräsentanz von Frauen in kommunalen und wirtschaftlichen Gremien gestärkt werden kann oder wie Jugendliche in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, um ländliche Räume für sie als Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu gestalten.
Bundesministerin Lisa Paus: „Um die Zukunft unserer Gemeinden und Landkreise anzupacken, brauchen wir alle Stimmen. Noch immer reden zu wenige Frauen in der Kommunalpolitik mit, bleiben Frauen bei Entscheidungen für die Gemeinschaft außen vor. Das wollen wir ändern. Mit dem Programm „Frauen. Vielfalt. Politik.“ holen wir mehr Frauen in die Sitzungsräume und Ratssäle, wo über kommunale Projekte und Finanzen entschieden wird. Und wir sorgen dafür, dass auch junge Menschen mitreden: Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung zeigen wir Gemeinden und Landkreisen Wege, wie sich Bedarfe und Ideen der nächsten Generationen stärker berücksichtigen lassen. An diesem Plan haben Kinder und Jugendliche über mehrere Jahre mitgearbeitet. Denn nur wer beteiligt ist, gestaltet mit. Unser Land lebt von Vielfalt, vom Mut zur Veränderung und von Menschen, die anpacken. Gerade im ländlichen Raum ist das Engagement junger Menschen und Frauen deshalb unverzichtbar.“
Bundesminister Özdemir: „Unsere ländlichen Regionen sind für mich Sinnbild für Vielfalt und Tatkraft. Hier packen überdurchschnittlich viele Menschen mit großem Engagement an. Ob als Mitglied im Gemeinderat oder als Bürgermeister, im kulturellen Bereich, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder auch bei Hilfsangeboten für Senioren oder Geflüchtete – Ehrenamt kennt viele Gesichter, ist aber immer nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge und trägt entscheidend dazu bei, Miteinander zu erhalten und Lebensqualität zu steigern. Wo Menschen unmittelbar an lokalen Entscheidungsprozessen teilhaben, wo sie mitgestalten und Verantwortung übernehmen können, werden demokratische Grundwerte jeden Tag mit Leben gefüllt. Wie wir Teilhabe und ländliche Gemeinden als Keimzellen von Vielfalt und Demokratie erhalten – darum geht es bei unserem diesjährigen Zukunftsforum. Das gilt besonders mit Blick auf das Engagement von Frauen und jungen Menschen.“
Hintergrund
Ländliche Räume zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen, gehört zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen, in denen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung lebt, zu stärken.
Mit dem Zukunftsforum als größte nationale Plattform für ländliche Räume bietet das BMEL Akteurinnen und Akteuren der Ländlichen Entwicklung seit 2008 jährlich während der Grünen Woche eine zentrale Plattform für Vernetzung, Wissenstransfer, Diskussion und Austausch zu praktischen Lösungen
Informationen zu BMEL-Projekten und zum Thema „Ländliche Entwicklung“ finden Sie hier.
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Bundesministerin Paus stellt dritte Förderperiode vor
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Neue Schwerpunkte auf Verschwörungsdenken und Hass im Netz
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet in seine dritte Förderperiode. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. „Demokratie leben!“ hat sich zum größten Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention entwickelt.
„Demokratie leben!“ ist als lernendes Bundesprogramm konzipiert. Es reagiert auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Evaluierung der letzten zwei Förderperioden durch externe Institute zeigt, dass das Bundesprogramm insbesondere junge Menschen erreicht und durch Demokratieförderung gegen demokratiefeindliche Positionen stützt; Fachkräfte werden gestärkt im Umgang mit Vielfalt, radikalisierte Personen reflektieren ihr Weltbild.
Bundesministerin Lisa Paus: „Seit zehn Jahren wendet sich ‚Demokratie leben!‘ erfolgreich gegen jede Form von Extremismus und ist inzwischen fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Wir stärken zivilgesellschaftliches Engagement und die Arbeit gegen Radikalisierung, denn Demokratieförderung kann nicht allein auf Ehrenamtliche abgewälzt werden. Ehrenamt braucht Hauptamt, um sich entfalten zu können. Die Evaluation zeigt: ‚Demokratie leben!‘ wirkt und wir erreichen insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie werden darin gestärkt, sich einzubringen, Extremismus zu erkennen und dagegen einzustehen. Eine große Stärke von ‚Demokratie leben!‘ ist, flexibel auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Das tun wir auch jetzt. In der dritten Förderperiode setzen wir neue Schwerpunkte, etwa gegen Verschwörungsdenken und Hass im Netz, mit einem Fokus auf strukturschwache Regionen. Zudem verlängern wir die Förderperiode auf acht Jahre, um mehr Planungssicherheit zu bieten. Wir haben auch aufgestockt: so fördern wir mehr Projekte und einen bundesweiten Kooperationsverbund im Bereich Antisemitismus. Unsere Demokratie steht unter Druck und es ist unser aller Pflicht, darauf zu reagieren. Darum ist ein Demokratiefördergesetz so wichtig. Der Bund bekäme damit den gesetzlichen Auftrag, Projekte zur Demokratieförderung zu unterstützen. Es wäre damit keine Kannleistung des Bundes wie zur Zeit, sondern eine Pflichtaufgabe mit hohen Transparenz- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Parlament.“
Das Programm in der dritten Förderperiode
Das Bundesprogramm unterteilt sich in fünf Programmbereiche. Insgesamt setzt die Projektförderung verstärkt auf Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung.
Im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ wird die weitere Professionalisierung und engere Kooperation von zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Themenfeldern des Bundesprogramms (z.B. Digitale Demokratie, Antisemitismus, Rassismus) angestrebt.
Die „Landes-Demokratiezentren“ stellen insbesondere ein Beratungsangebot der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bereit.
Über die „Partnerschaften für Demokratie“ werden zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt.
„Innovationsprojekte“ dienen der Entwicklung und Erprobung neuer inhaltlicher und methodischer Arbeitsansätze sowie neuer Wege der Zielgruppenerreichung. Sie orientieren sich an den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltsgestaltung“ und „Extremismusprävention.“
Die im Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ geförderten Projekte entwickeln die Beratung und Begleitung von radikalisierungsgefährdeten, ideologisierten oder wegen einschlägiger Straftaten Inhaftierten sowie Klient*innen der Bewährungshilfe weiter.
Die Arbeit in den fünf Programmbereichen wird durch Sondervorhaben wie Forschungsvorhaben, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen, die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung ergänzt.
Auswahl der Projekte
Im Sommer 2024 hatten Initiativen, Vereine und Kommunen die Gelegenheit, sich für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 zu bewerben. Rund 2.000 Interessenbekundungen wurden eingereicht. Es wurden für alle Programmbereiche umfangreiche und auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagierende Zielvorgaben entwickelt. Diese müssen von den geförderten Projekten erfüllt werden.
Anhand standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expert*innen wurden aus den eingereichten Interessenbekundungen eine Vielzahl von Projekten für eine Förderung in der 3. Förderperiode von „Demokratie leben!“ ausgewählt, u.a.:
333 Partnerschaften für Demokratie
16 Landes-Demokratiezentren
15 Projekte im Programmbereich Strafvollzug
125 Innovationsprojekte
14 Kooperationsverbünde und eine Fachorganisation im Programmbereich Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur
Familienbericht: Jede fünfte Familie allein- oder getrennterziehend
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Der Zehnte Familienbericht untersucht die Lebenslagen Allein- und Getrennterziehender und nimmt dabei die Dynamiken im Lebensverlauf in den Blick.
In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus heute im Kabinett vorgestellt hat.
Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich danke der Familienberichtskommission unter Leitung von Prof. Michaela Kreyenfeld für ihre hervorragende Arbeit. Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht. So macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das zeigt sich auch in der größten Kindergelderhöhung seit 1996, von der insbesondere auch Alleinerziehende profitieren.
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Seit 2021 wurde er mehrfach erhöht von maximal 205 Euro auf aktuell maximal 297 Euro pro Monat und Kind. Wir haben das Kindergeld deutlich aufgestockt - zuletzt im Januar dieses Jahres noch einmal auf 255 Euro im Monat. Ich halte nach wie vor eine gezielte Unterstützung für Alleinerziehende für notwendig, etwa durch eine Steuergutschrift. Das sollte auch Ziel einer kommenden Bundesregierung sein.
Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro – für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute. Die Mittel für das KiTa-Qualitätsgesetz sollten verstetigt werden, denn das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Bildungsstandards anzugleichen. Es ist ein wichtiges gemeinsames Ziel von Bund und Ländern gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, um die Frühkindliche Bildung zu stärken.“
Prof. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der Familienberichtskommission: „Die Vielfalt von Familie nach Trennung und Scheidung hat zugenommen. Auch wenn das Wechselmodell mit 5–10 Prozent in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig verbreitet ist, übernehmen die meisten Eltern Erziehungs-, Betreuungs- und Sorgeverantwortung. Es ist an der Zeit, Recht, Politik und Statistik an diese veränderten Bedingungen anzupassen, um mit den Lebensrealitäten von Familien Schritt zu halten und alle gut zu unterstützen. Der Familienbericht liefert hierzu wichtige Ansatzpunkte.“
Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:
Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern
die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
die Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und
die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.
Zentrale Handlungsempfehlungen:
Ökonomische Eigenständigkeit stärken: Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission u.a. eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.
Gemeinsame Elternverantwortung fördern: Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
Vulnerabilitäten beachten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
Familienvielfalt anerkennen und geteilte Betreuung berücksichtigen: Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Der 10. Familienbericht – Hintergrund Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden.
Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).
Ältere Menschen in Deutschland so unterschiedlich wie nie
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BM’in Paus stellt 9. Altersbericht der Bundesregierung vor
Ältere Menschen in Deutschland leben so vielfältig wie nie zuvor, sie bringen sich ein und sind aktiv bis ins hohe Alter. Allerdings müssen ältere Menschen mehr Hürden überwinden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können - das zeigt der Neunte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesseniorenministerin Lisa Paus heute im Kabinett und im Anschluss gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Martina Brandt der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Dr. Regina Görner, kommentierte die Erkenntnisse aus Sicht der Zivilgesellschaft.
Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Der Altersbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sind. Diese Vielfalt gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern. Alle älteren Menschen müssen die gleichen Chancen auf Teilhabe haben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialer Lage. Besonders benachteiligt sind nach wie vor viele Frauen, insbesondere solche mit Migrationshintergrund. Als Bundesseniorenministerium stärken wir den sozialen Zusammenhalt unter anderem mit der Strategie gegen Einsamkeit. Mit der Engagementstrategie geben wir einen verlässlichen Rahmen für die Menschen, die sich in ihrer freien Zeit für andere engagieren - das sind gerade die Älteren. Der Digitalpakt Alter ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Alt werden in Deutschland sollte bedeuten, das Leben so lange wie möglich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Deshalb ist wichtig, dass wir das Erreichte in den kommenden Jahren weiter ausbauen.“
Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund), Vorsitzende der Berichtskommission: „Das Älterwerden der Gesellschaft birgt viele Chancen - wir müssen jedoch die Vielfalt des Alters wertschätzen, Diskriminierung bekämpfen und Ungleichheiten abbauen. Um in Zeiten von Herausforderungen und Krisen die selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe aller älteren Menschen sicherzustellen und zu verbessern, müssen wir gemeinsam eine integrierte Politik für ein gutes Leben im Alter entwickeln.“
Der Altersbericht nimmt auch die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick: Bei älteren Menschen können z.B. Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen eingeschränkt sein. Besonders Ältere aus den Gruppen Migrant*innen, LSBTIQ* und Frauen sind benachteiligt sind.
Ein weiterer Berichtspunkt ist Altersdiskriminierung. Der sog. Ageismus tritt dann auf, wenn Menschen aufgrund ihres Alters auf bestimmte Weise bewertet oder behandelt werden, obwohl die entsprechende Beurteilung oder Behandlung nicht gerechtfertigt ist. Ausdrucksformen hiervon sind gefühlsmäßige Bewertungen älterer Menschen. Ein Beispiel für Ageismus ist, wenn angenommen wird, dass ältere Menschen nicht gut hören, nicht schnell begreifen und deshalb in Interaktionen mit ihnen ähnlich wie mit Kleinkindern gesprochen wird: laut und langsam und in sehr einfachen Sätzen („Secondary Baby Talk“).
In 31 Empfehlungen richtet sich die Sachverständigenkommission an Politik und Zivilgesellschaft. Sie regt u.a. an, die materielle Lage im Alter besser zu sichern, eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung vorzuhalten und Diskriminierung wegen Alters entgegenzuwirken.
Hintergrund Seit 1993 wird je Legislaturperiode ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema erarbeitet. Der jetzt vorgelegte 9. Altersbericht hat als Schwerpunkt die Vielfalt der Lebenssituationen und die Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen in Deutschland. Der Bericht beleuchtet die Lebensbereiche materielle Sicherheit, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Gesundheit, Wohnen, Engagement, politische Beteiligung und soziale Beziehungen.
Vorstand der Conterganstiftung für weitere fünf Jahre bestellt
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Beginn der Amtszeit am 1. Januar 2025
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat Dieter Hackler, Margit Hudelmaier und Heinz-Günter Dickel für eine weitere Amtszeit als Vorstand der Conterganstiftung bestellt.
Lisa Paus, Bundesfamilienministerin: „Die Arbeit im ehrenamtlichen Vorstand der Conterganstiftung erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft sowohl in zeitlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Ich danke den drei Mitgliedern des Vorstands für ihr bisheriges Engagement und freue mich, dass sie erneut bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und sich auch zukünftig mit ihrer Erfahrung für die Belange der Menschen mit Conterganschädigungen einzusetzen. Die Vorstandsmitglieder stehen auch künftig für die Weiterentwicklung der Stiftung zu einer modernen und betroffenenorientierten Dienstleisterin. Ich bin überzeugt, dass der Vorstand weiterhin zur positiven Entwicklung der Conterganstiftung beitragen wird.“
Dieter Hackler war von 2006 bis 2014 Leiter der Abteilung „Älterer Menschen“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von 2008 bis 2014 Stiftungsratsvorsitzender der Conterganstiftung. Sein großes Engagement zugunsten der Betroffenen in dieser Zeit hat dazu geführt, dass von 2009 bis 2022 jährliche Sonderzahlungen an die Betroffenen geleistet wurden und es 2013 zu einer deutlichen Erhöhung der Conterganrenten sowie zur Einführung zusätzlicher Leistungen für spezifische Bedarfe gekommen ist. Seit 2019 ist er Vorstandsvorsitzender der Conterganstiftung.
Margit Hudelmaier setzt sich als Betroffene seit vielen Jahren für Menschen mit Conterganschädigungen ein. Sie war von 1992 bis 2014 als Betroffenenvertreterin im Stiftungsrat tätig. Von 1992 bis 2014 war sie zudem Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. und ist seit 2015 Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung.
Heinz-Günter Dickel war bis zum Ende seiner Erwerbstätigkeit 2021 als Leiter der Abteilung 4 „Europäischer Sozialfonds und Nationale Zuwendungen“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben tätig. Seit 2021 ist er Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung.
Die öffentlich-rechtliche Conterganstiftung ist 1972 mit Mitteln des Bundes und der Firma Grünenthal GmbH gegründet worden. Anlass hierfür war die unter der Bezeichnung „Contergan-Katastrophe“ in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getretene Schädigung ungeborener Kinder infolge der Einnahme des Arzneimittels Contergan durch die Mutter während der Schwangerschaft. Die Geschädigten erhalten je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung eine einmalige Kapitalentschädigung, eine monatliche Rente sowie jährliche Pauschalen für spezifische Bedarfe über die Stiftung. Außerdem fördert die Stiftung Projekte, die den Betroffenen zugutekommen. Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und betreut rund 2.450 Betroffene.
Neue Impulse für Familien, Pflege und Demokratie: Das ändert sich im neuen Jahr
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2025 treten Neuerungen in Kraft, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Zudem steigen das Kindergeld und der Sofortzuschlag um je 5 Euro sowie der Mindestunterhalt für Kinder. Das Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht. Pflegefachpersonen erhalten mehr Kompetenzen, das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, in dem wir bereits einiges für Familien erreichen konnten. Gleichzeitig macht der Blick auf das neue Jahr Mut, denn der Einsatz für Familien, Pflege und Demokratie lohnt sich. Neben der Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag wird auch das KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt. Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt. Damit unterstützen wir die Länder dabei, in den kommenden zwei Jahren noch mehr für verlässliche Kitas und eine gute Betreuungsqualität zu investieren. Der Mindestunterhalt wird im neuen Jahr steigen, zusätzlich werden wir das Beantragen von Elterngeld vereinfachen – das ist ein gutes Zeichen für alle Familien.”
Verbesserung der Kinderbetreuung Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:
ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen. Kita-Leitungen zu unterstützen.
in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind.
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.
Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je 5 Euro dann 297 Euro pro Monat.
Steigerung des Mindestunterhaltes Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.
Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:
482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024),
554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr)
649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr).
Bürokratieentlastungen beim Elterngeld Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.
Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (z. B. per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.
Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen ab dem 1. Januar 2025 weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu gehören: die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.
Mit den Änderungen wird das Pflegestudium aufgewertet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.
Förderung der Demokratie Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet.
Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.
Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.
Diese Neuerungen wurden in 2024 bereits umgesetzt:
Freiwilligen-Teilzeitgesetz (seit Mai 2024 in Kraft) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwillige in der gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten BFD, FSJ, FÖJ, u.a. durch Anhebung der Taschengeld-Obergrenze, Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten für unter 27-jährige Freiwillige und weitere gesetzliche Klarstellungen.
Selbstbestimmungsgesetz (seit November 2024 in Kraft) Ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung ist an die Stelle des veralteten und zum Teil verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes getreten.
Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen (seit November 2024 in Kraft) Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um Schwangere vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen, damit sie den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen können.
Positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie gegen Einsamkeit
Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Die Strategie umfasst mittlerweile 132 konkrete Maßnahmen – 21 mehr als bei ihrer Einführung vor einem Jahr. Das geht aus dem ersten Monitoring-Bericht zur Strategie gegen Einsamkeit hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute veröffentlichte.
Bundesministerin Lisa Paus:„Millionen Menschen in Deutschland sind von Einsamkeit betroffen, und auch die jüngere Generation leidet zunehmend darunter. Mit der Strategie haben wir das Thema aus der Tabu-Ecke geholt und damit eine wichtige Etappe genommen. Der Monitoringbericht zeigt: Bei Hilfe- und Beratungsangeboten wie der TelefonSeelsorge oder der Nummer gegen Kummer wird das Thema Einsamkeit verstärkt angesprochen. Gerade an Feiertagen kann das Gefühl von Einsamkeit besonders schmerzvoll sein. Es ist mir daher wichtig, dass wir die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter machen, zum Beispiel mit der Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit. Gemeinsam mit den vielen Partnern im Netzwerk gegen Einsamkeit entwickeln wir die Strategie kontinuierlich weiter.“
Die ressortübergreifende Strategie basiert auf fünf strategischen Zielen und wurde in einem breiten Beteiligungsprozess federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit entwickelt, das bereits 2022 von Ministerin Paus initiiert wurde.
Status der Maßnahmen
Von den 132 Maßnahmen befinden sich 110 in der Umsetzung, acht wurden abgeschlossen, zwei sind in Planung und 12 befinden sich noch in Klärung. Zu den Maßnahmen zählen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate, Forschung wie das Einsamkeitsbarometer, Sensibilisierungsaktivitäten und konkrete Modellprojekte sowie Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die Mental Health Coaches, ein Projekt des Deutschen Olympischen Sportbundes oder das Malteser-Modellprojekt gegen Einsamkeit Hochaltriger.
Die Strategie verfolgt ein systematisches und vernetztes Vorgehen, um das Thema Einsamkeit langfristig in Maßnahmen zur sozialen Teilhabe einzubetten. Für ein erfolgreiches bereichsübergreifendes Agieren wurden dafür ein Bund-Länder-Austausch und eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu Einsamkeit eingerichtet.
Internationaler Austausch und Ausblick
Das Thema Einsamkeit hat auch international an Bedeutung gewonnen. Deutschland verfolgt den globalen Diskurs aktiv, wie z. B. die Arbeit der „Commission on Social Connection“ der World Health Organization (WHO) und die der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei Einsamkeit als globale Herausforderung anzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden. Das nächste Monitoring zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie erfolgt 2025.
Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
Mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird das Thema Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Einsamkeit hat viele Gesichter und Gründe und ist keine Frage des Alters. Ziel der Strategie ist es, das gesellschaftliche Mit-einander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet.
Das Kompetenznetz Einsamkeit
Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt setzt sich zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (https://www.iss-ffm.de/) führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.
Bundesregierung stärkt queeres Leben in Deutschland
Pressemitteilung
Bericht: Rund zwei Drittel der Maßnahmen aus dem „Aktionsplan Queer leben“ umgesetzt oder in Umsetzung
Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ beschlossen. Der Bericht zeigt: Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. So wurde das Strafgesetzbuch geändert, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden. Außerdem hat die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet. Zudem trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und das Transsexuellengesetz wurde damit abgeschafft.
Bundesministerin Lisa Paus:"Der Aktionsplan "Queer leben" ist mehr als eine Agenda - er ist ein Versprechen, Queerfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten und die Lebensrealität queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Der Bericht zum Umsetzungsstand zeigt eindrucksvoll, wie viel wir in den letzten zwei Jahren gemeinsam erreicht haben. Zwei Drittel der Maßnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz und Schutz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft. Unser Ziel bleibt klar: ein Deutschland, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann, unabhängig von seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität."
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann: "Der Aktionsplan „Queer leben“ dokumentiert den queerpolitischen Aufbruch in dieser Legislatur nach Jahren des Stillstandes. Er ist der erste seiner Art auf Bundesebene. Seit heute gibt es eine erste Bilanz darüber, was für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* in den letzten zwei Jahren erreicht wurde und diese ist sehr erfreulich. Der Bericht hält zudem fest, dass in zwei Jahren erneut berichtet wird und schafft damit Transparenz über queerpolitische Vorhaben auf Bundesebene. Denn eins ist klar: Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!"
Die Bundesregierung hat den Aktionsplan „Queer leben“ im November 2022 beschlossen und damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst insgesamt 134 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales.
Im Aktionsplan „Queer leben“ ist festgehalten, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2024 über die Umsetzung des Aktionsplans informieren wird. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ zeigt, dass mit 83 Maßnahmen rund zwei Drittel der 134 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden.
Der heute beschlossene Bericht geht zudem auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans „Queer leben“ soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann, hat die Erstellung des Aktionsplans und den Umsetzungsprozess koordiniert.
Frauen mit 120 Maßnahmen wirksam vor Gewalt schützen
Pressemitteilung
Bundeskabinett beschließt Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle
Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 (kurz: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention beschlossen.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild 'Geschlechtsspezifische Gewalt' von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.“
Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Gemeinsam tragen Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei. Neben Maßnahmen des BMFSFJ wie dem Gewalthilfegesetz, dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) oder der Umsetzung des Aktionsplans „Queer Leben“ enthält die Strategie auch Maßnahmen anderer Ressorts, wie die Reform des Gewaltschutzgesetzes und ein Gesetz gegen Digitale Gewalt (BMJ) oder den Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von sexueller Gewalt (BMG). Alle Ziele sind mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und die Ziele zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.
Die Koordinierungsstelle wird die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt künftig koordinieren und damit die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein ambitionierter und langfristiger Prozess, an dem die gesamte Bundesregierung beteiligt ist. Mit der Koordinierungsstelle wird ermöglicht, dass sich Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sinnvoll und zweckgerichtet ineinanderfügen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen.
Bundesregierung beschließt Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung und zum Schutz von Betroffenen
Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Deshalb hat die Bundesregierung heute den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir müssen Menschenhandel wirksam bekämpfen. Dafür setzt die Bundesregierung sich mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel gemeinsam ein. An erster Stelle steht der Schutz von denen, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden: Frauen, Minderjährige und Geflüchtete. Der Aktionsplan wird mit 126 Maßnahmen die Prävention stärken, die Strafverfolgung verbessern und den Betroffenen umfassende Unterstützung bieten. Und, nur wenn wir als Gesellschaft geschlossen handeln, können wir diejenigen schützen, die am stärksten gefährdet sind!“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser:„Menschenhandel macht Menschen zur Ware und setzt Leben brutal aufs Spiel. Diese besonders menschenverachtende Form der Kriminalität bedeutet für die Opfer unermessliches Leid. Deshalb stellen sich die deutschen Polizeibehörden Menschenhandel so konsequent entgegen. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen. Die Bundespolizei bekämpft erfolgreich Schleuserbanden, die mit der Not von Menschen ihre skrupellosen Geschäfte treiben. Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz bündeln wir jetzt im neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel.“
Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing:„Menschenhandel gehört zu den massivsten Verletzungen der Menschenrechte überhaupt. Opfer von Menschenhändlern tragen oft schwer an der erlittenen Missachtung ihrer Würde, Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Die Bekämpfung dieser Form der Ausbeutung ist eine dringliche staatliche Pflicht. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben die Regierungsparteien deshalb einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels verabredet. Ich begrüße es sehr, dass dieses wichtige Vorhaben noch zu einem Abschluss gelangt ist. Es setzt den Rahmen für das weitere staatliche Vorgehen gegen den Menschenhandel. Dabei wird es maßgeblich auch auf eine effektive Strafverfolgung ankommen - und auf eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans hier weitere Fortschritte sehen werden."
Der Nationale Aktionsplan sieht vor:
Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
Verbesserte Datenlage: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systematisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen.
Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
Straftatbestände anpassen: Der NAP sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.
Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können.
Den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen finden Sie hier.