Lisa Paus: Wir stärken Kinder und Familien

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rd. 14,44 Mrd. Euro vor. Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.“

Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:

Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.

  • Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rd. 3,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rd. 1,15 Mrd. Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
  • Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um 5 Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
  • Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des EP 17 jeweils 1,993 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rd. 4 Mrd. Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.
     

Weitere Schwerpunkte im Haushalt 2025 des BMFSFJ:
 

  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Mio. Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
  • Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des BMFSFJ im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. KJP) zur Verfügung. Das sind rund 27 % mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das BMFSFJ in 2025 erneut 200 Mio. Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm „Demokratie leben!“ weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
  • Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Mio. Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Mio. € eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.
  • Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Mrd. Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des BMFSFJ dar.

Frauenanteil an Führungspositionen steigt kontinuierlich

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Ich freue mich sehr darüber, dass es immer mehr Frauen in Führungspositionen gibt: ob in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst des Bundes, bei Bundesunternehmen oder in den Gremien des Bundes. Diese Entwicklung zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben wirken. Der Bund geht mit seinen eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voran: derzeit liegt der Anteil der Frauen in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 45 Prozent – bis 2025 will der Bund bei sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führung erreichen. Das erwarte ich ebenso von der Privatwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Gleichberechtigung auf Führungsebenen den wirtschaftlichen Erfolg stärkt."

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg."

Die Zahlen der 8. Jährlichen Information im Überblick:

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021 für die 2.109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht haben wir bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Die bisherigen Anstrengungen zeigen Wirkung. Ein Hebel ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Dazu hat das BMFSFJ einen Handlungsleitfaden vorgelegt.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass dies nach wie vor erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Der Frauenanteil an den Führungspositionen hat sich binnen eines Jahres bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern um zwei bzw. vier Prozentpunkte erhöht. Davon ausgehend, dass in diesem Bereich der Frauenanteil an den Beschäftigten bei über 70 Prozent liegt, könnten die Bemühungen zur Steigerung des Frauenanteils an den Führungspositionen intensiviert werden.

Über das Führungspositionen-Gesetz

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Kinderchancen-Tour: Perspektiven schaffen für ein eigenständiges Leben – Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz besucht OTEGAU in Gera

Am dritten Tag ihrer Kinderchancen-Tour war die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, zu Gast in Gera beim OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH. Gemeinsam mit Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales der Stadt Gera, besichtigte Deligöz die Werkstatt und Räumlichkeiten des Projektes „Jugendliche unterstützen, Kompetenzen ausbauen“ („JuKa“) bei der OTEGAU. Dort informierte sie sich über die vielfältigen Angebote und erörterte mit jungen Erwachsenen und Fachkräften die aktuellen Herausforderungen für den Einstieg ins Berufsleben. Außerdem gewann Deligöz Einblicke in die Arbeit des JUGENDHAUS Gera.

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin, Ekin Deligöz: „Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erreichen konnten, sind hier in Gera sehr gut aufgehoben. Eine praxisnahe Ausbildung ebnet Jugendlichen den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen allen die bestmögliche Grundlage für einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera sind hierfür gute Beispiele, denn sie ebnen jungen Menschen den Weg in ein eigenständiges Leben. Die persönlichen Geschichten der jungen Menschen haben mich inspiriert und bestärken mich, bei den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommune und Zivilgesellschaft nicht nachzulassen, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu unterstützen.“

Über die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera

Die OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera ist ein arbeitsmarktpolitisches Dienstleistungsunternehmen. Sie kooperiert erfolgreich mit zahlreichen Partnern der Ostthüringer Wirtschaft, mit der IHK, der Handwerks- und der Landwirtschaftskammer. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera und dem Jobcenter Gera schafft die OTEGAU optimale Integrationsmöglichkeiten für Arbeitssuchende aller Altersgruppen.

Das Jugendhaus Gera ist eine Anlaufstelle speziell für Menschen bis zum Alter von 27 Jahren, die vor der Herausforderung stehen, den für sich geeigneten beruflichen Weg zu finden. Im Jugendhaus werden die Angebote der Agentur für Arbeit Thüringen Ost, des Jobcenters Gera sowie einer Beratungsstelle des Jugendamtes gebündelt. Das erspart den Jugendlichen und jungen Erwachsenen lange Wege und fördert die Abstimmungsprozesse der beteiligten Einrichtungen.

Über den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de 

Kinderchancen-Tour: Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz zu Besuch in Halle und Naumburg

Auf ihrer Kinderchancen-Tour hat die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, das Familienzentrum „Schöpf-Kelle“ in Halle (Sachsen-Anhalt) besucht. Bei dem Besuch standen Kinder im Grundschulalter im Mittelpunkt. Gemeinsam mit Katharina Brederlow, der Beigeordneten für Bildung und Soziales der Stadt Halle (Saale), tauschte sich Deligöz mit Fachkräften und Kindern über ihre Bedarfe aus und Wege, wie Politik die Menschen vor Ort wirkungsvoll unterstützen kann. Um junge Heranwachsende in prekären Lebenssituationen ging es bei einer weiteren Station der Kinderchancen-Tour, die Deligöz gemeinsam mit dem stellvertretenden Bürgermeister von Naumburg, Lars-Peter Maier, besuchte. Jugendliche und junge Erwachsene ohne sichere Unterkunft und mit wenigen sozialen oder beruflichen Perspektiven finden in der Jugendberatungsstelle „Junges Wohnen“ sowie beim Wohnprojekt „Stark für deine Zukunft" vom Internationalen Bund in Naumburg Halt und verlässliche Ansprechpartner. In vielfältigen Begegnungen gewann Deligöz wichtige Einblicke in die Arbeit dieser Projekte, die durch das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ junge Menschen auf ihrem Weg zu einer eigenständigen Lebensführung gefördert werden.

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Ekin Deligöz: „Mit welchem großartigen Engagement Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene hier bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung und auf ihrem Weg hin zu einer eigenständigen Lebensführung vor Ort unterstützt werden, hat bei mir nachhaltig Eindruck hinterlassen. Um Familien zu unterstützen oder Jugendlichen in prekären Situationen wieder ein Zuhause zu geben, bedarf es neben finanziellen Leistungen oder einer vernetzten Infrastruktur auch vieler engagierter Mitstreiter. Sowohl Halle als auch Naumburg zeigen, wie eine Zusammenarbeit aus lokalen Akteuren mit verschiedenen Ämtern und mit Unterstützung durch Bund und Land funktioniert. Das stärkt die Kinder und Jugendlichen individuell vor Ort und gibt ihnen Zuversicht für ihre Zukunft. Mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ setze ich mich dafür ein, dass Armutsprävention als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gefördert wird.“

Über Hort und Familienzentrum „Schöpf-Kelle“ in Halle (Saale)

Der Hort „Bäumchen“ ist Teil des Zentrums „Schöpf-Kelle“ in Halle-Silberhöhe. Der Hort hat sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern. Den Kindern stehen thematisch konzipierte Räume, sowie ein großes Außengelände zur Verfügung. Kinder können aktiv an der Gestaltung ihres Hortalltages teilnehmen. Ein besonderer Höhepunkt ist die jährlich stattfindende Hortfahrt. Der Hort befindet sich im sozio-kulturellen Zentrum „Schöpf-Kelle“ das außerdem eine Begegnungsstätte für generationsübergreifende Arbeit, einen Jugendfreizeitbereich und den Silberhöher Mittagstisch umfasst. Die Besucherinnen und Besucher, die Familien und Kinder können schöpferisch tätig werden, Kontakte finden, Beratung erfahren, essen, Kultur und Kunst genießen. Neben einer Vielzahl von Veranstaltungen gehören zu den Traditionen des Zentrums wechselnde Ausstellungen, ein Ferienprogramm, politische Diskussionsforen vor Wahlen und Jahreszeitenfeste.

Über das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“

Mit dem ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) unterstützt das Bundesfamilienministerium junge Menschen in prekären Lebenslagen. Die Projektteilnehmenden erhalten längerfristige sozialpädagogische Begleitung, um Lebensbereiche wie Wohnen, Finanzen, soziale Beziehungen und Bildung in ihrem Sinne zu regeln und zu gestalten. Auch die Erprobung von innovativen Ansätzen im Rahmen von Wohnprojekten ist möglich. „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird bundesweit in 73 Kommunen umgesetzt. Dafür stellt das BMFSFJ Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) von bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Burgenlandkreis werden drei Anlaufstellen „Jugendberatung Junges Wohnen“ gefördert. Parallel dazu wurden zwei Wohngruppen „Stark für deine Zukunft“ in Naumburg aufgebaut. Alle Projekte werden vom Internationalen Bund (IB) umgesetzt. Eine Koordinierungsstelle ist beim Landkreis angesiedelt. Ziel der Projekte ist es, für junge Heranwachsende, die von den bestehenden Angeboten nicht erreicht werden, eine Brücke zum Unterstützungssystem aufzubauen. In den Wohnprojekten werden neue, jugendgerechte und sozialpädagogisch begleitete Wohnformen erprobt, um für junge Menschen an der Schwelle zur Selbstständigkeit gesicherte Wohnverhältnisse zu schaffen.

Über den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de

Kinderchancen-Tour: Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz besucht starke Angebote für mehr Bildungschancen

Anlässlich ihrer Kinderchancen-Tour hat die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, in Sachsen den Schwimmkurs des Deutschen Roten Kreuz Riesa und ein mobiles Elterncafé beim Kinderschutzbund in Freiberg besucht. Gemeinsam mit Heiko Zscheile, 2. Stellvertretender Bürgermeister von Strehla und Susanne Rütherich, Kinder- und Jugendbeauftrage der Sächsischen Staatsregierung, kam Deligöz mit Jugendlichen ins Gespräch, die Kindern das Schwimmen beibringen und dafür Unterstützung aus dem "Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" erhalten.

Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Ekin Deligöz: "Es beeindruckt mich, wie sich Jugendliche mit ihrem freiwilligen Engagement für mehr Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe anderer einsetzen. In Strehla bringen junge Menschen den Kindern in ihrer Region das Schwimmen bei. Das ist ein tolles Beispiel dafür, was sich mit dem 'Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit' konkret in Gang setzen lässt. Kinder und Jugendliche können so unsere Gesellschaft mitgestalten und mitentwickeln"

Von Strehla reiste Deligöz weiter nach Freiberg, wo sie gemeinsam mit dem Stellvertreter des Oberbürgermeisters von Freiberg, Martin Seltmann und dem Bundestagsabgeordneten Philipp Hartewig das mobile Elterncafé "Kekse auf Rädern" besuchte. Hier hat sie sich mit Eltern und Fachkräften zu den Bedarfen an Unterstützung im ländlichen Raum ausgetauscht.

Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Ekin Deligöz: "Als Kinderchancen-Koordinatorin setze ich mich für starke Netzwerke und gerechte Bildungschancen von allen Kindern und Jugendlichen ein. Mit dem ESF Plus-Programm ElternChanceN fördern wir die Familienbildung beispielsweise in Freiberg und unterstützen dadurch Eltern. Das Café bietet einen Treffpunkt, wo Eltern ungezwungen miteinander über ihre Erfahrungen ins Gespräch kommen können. Die Mitarbeitenden unterstützen bei Bedarf in besonders herausfordernden Lebenslagen und sind Ansprechpartner bei Fragen und Sorgen von Eltern. Dafür danke ich allen Beteiligten ganz herzlich."

Über das Zukunftspaket und die Umsetzung in Riesa

Mit dem Bundesprogramm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen. Seit Mitte Februar 2024 haben sich interessierte Kinder- und Jugendgruppen über das Zukunftspaket informiert und beraten lassen. Knapp 250 Projekte wurden bereits bewilligt, darunter das Projekt der Jugendgruppe der Wasserwacht vom DRK Riesa. 11 junge Projektmacherinnen und Projektmacher bringen Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien das Schwimmen bei. Im Herbst soll es auch Erste-Hilfe-Kurse und Tauchkurse geben. Das Projekt zeigt junges Engagement und soziales Bewusstsein – die Jugendlichen wenden sich ganz bewusst mit ihrem Angebot an Kinder und Jugendliche aus herausfordernden Umfeldern und möchten diese unterstützen.

Über das ESF Plus-Programm "ElternChanceN" und die Elternbegleitung im Landkreis Mittelsachsen.

Mit dem ESF Plus-Programm "ElternChanceN - Mit Elternbegleitung Familien stärken" wird Elternbegleitung derzeit an 64 Modellprojekten kommunal eingebunden. Bis 2028 sollen mit 45 Mio. Euro ESF- und Bundesmitteln bundesweit lokale Netzwerke der Elternbegleitung im Sinne kommunaler Präventionsketten entstehen, die unter Einbezug von qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern niedrigschwellige Beratungs- und Begleitungsangebote für Familien in besonderen Lebenslagen entwickeln und umsetzen. Elternbegleitung unterstützt Familien bei Erziehungsfragen und bei der Bildung ihrer Kinder. Als frühpädagogische Fachkräfte sind sie in Kitas, Familienbildungsstätten oder Kommunen tätig. Im Landkreis Mittelsachsen arbeitet das Landratsamt gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Freiberg und dem AWO Familienzentrum in Döbeln. Hier werden die Erziehungs- und Bildungskompetenzen in Familien gestärkt und Netzwerke gebildet, um mit niedrigschwelligen Angeboten bessere Bildungschancen für Kinder zu schaffen.

Über den Nationalen Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de.


Kinderchancen-Tour: Deligöz im Austausch mit jungen Familien und Fachkräften zu Frühen Hilfen

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, startet ihre diesjährige Kinderchancen-Tour mit einem Besuch in Doberlug-Kirchhain, Brandenburg. Zum Auftakt besuchte Deligöz die Eltern-Kind-Gruppe und die kommunale Netzwerkkoordination Frühe Hilfen beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Lausitz. Gemeinsam mit Christian Jaschinski, Landrat des Landkreises Elbe-Elster und Bodo Broszinski, Bürgermeister der Stadt Doberlug-Kirchhain, tauschte sie sich mit jungen Eltern und Fachkräften zuden täglichen Herausforderungen für Familien und den Angeboten der Frühen Hilfen aus.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ und Nationale Kinderchancen-Koordinatorin: "Als Kinderchancen-Koordinatorin ist es mir besonders wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund zu stärken. Hier im Netzwerk Elbe-Elster zeigt sich, dass Familien am besten unterstützt werden können, wenn sich alle föderalen Ebenen gemeinsam für bedarfsgerechte Angebote einsetzen. Die Chancen für sorgenfreies Aufwachsen von Kindern sind in Deutschland ungleich verteilt. Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind sehr wichtig für die Entwicklung, daher ist Unterstützung in dieser Zeit besonders gefragt. Hier setzen die Frühen Hilfen an. Solche Angebote zeigen, wie der Nationale Aktionsplan Chancen für Kinder und Jugendliche schafft, die von Armut und Ausgrenzung betroffenen sind."

Im Rahmen der Kinderchancen-Tour besucht die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin Initiativen und Einrichtungen, die dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Sie stehen exemplarisch für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland". Mit dem Nationalen Aktionsplan soll allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum ermöglicht werden.

Über die Frühen Hilfen

Frühe Hilfen sind niedrigschwellige und freiwillige Angebote für Familien. Sie richten sich insbesondere an (werdende) Eltern und Familien, die aufgrund von unterschiedlichen psychosozialen Belastungen einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, aber häufig nur schwer einen Zugang zu Unterstützungsangeboten finden. Sie unterstützen Eltern in den ersten drei Lebensjahren dabei eine stabile Eltern-Kind-Bindung aufzubauen. Frühe Hilfen nehmen ein gesundes Aufwachsen sowie auch den Schutz vor Gewalt in den Focus und verbessern Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig. Das Bundesfamilienministerium fördert die Frühen Hilfen jährlich mit mindestens 51 Millionen Euro über die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Über den Nationalen Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de.


Zehn Jahre Unterstützung für Schwangere in Notlagen

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) feiert 10-jähriges Jubiläum. Es stellte 2014 einen Meilenstein für die Situation von hilfesuchenden Schwangeren dar. Seither werden Frauen, die in einer Notlage sind oder ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, durch das Angebot der vertraulichen Geburt unterstützt. Ergänzend hat der Bund das Hilfetelefon "Schwangere in Not" eingerichtet. Seit nunmehr zehn Jahren bietet es unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr und in 19 Sprachen einen niederschwelligen Zugang zum Beratungssystem an.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Eine schwangere Frau in Not muss überall schnell und niedrigschwellig Hilfe und Unterstützung finden. Möchte oder muss sie die Schwangerschaft geheim halten, eröffnet das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt seit nunmehr zehn Jahren einen Weg aus der vermeintlichen Ausweglosigkeit. Das ist nur möglich durch starkes Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure: Die Beraterinnen des Hilfetelefons, Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstellen, Hebammen, Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Adoptionsvermittlungsstellen, Jugendämtern, Standesämtern und Familiengerichten. Bei Ihnen allen möchte ich mich herzlich bedanken. Nur durch Ihr Engagement ist es möglich, Schwangere in einer psychosozialen Notlage zu unterstützen und ihre Kinder zu schützen. Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist eine wichtige erste Anlaufstelle für einfach zugängliche, kompetente und vertrauliche Hilfe. Zum zehnjährigen Bestehen gratuliere ich ganz herzlich!"

Anlässlich des Jubiläums hat das BMFSFJ eine Publikation und einen Film veröffentlicht, in dem Betroffene und Multiplikator*innen zu Wort kommen. Hier finden Sie auch die Ergebnisse der Gesetzesevaluation: https://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-multiplikatoren 

Weiterführende Informationen:

Vertrauliche Geburt als rechtssichere Alternative

Für die Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet
das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität garantiert. Die Beraterinnen begleiten die Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder werden geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen - ein Aspekt, der enorm wichtig für die eigene Identitätsfindung ist.

Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt. Gründe für die Entscheidung zu einer vertraulichen Geburt sind vielfältig. Seit Einführung der Regelung zur vertraulichen Geburt wurde diese bis Mai 2024 mehr als 1.200 Mal in Anspruch genommen.

Hilfetelefon "Schwangere in Not"

Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" wurde am 1. Mai 2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingerichtet. Es bietet rund um die Uhr anonyme und kostenfreie Hilfe und Unterstützung für Schwangere und deren Umfeld, die sich in Konfliktlagen befinden. Ausgebildete Beraterinnen stehen jederzeit als Vertrauensperson zur Verfügung, um psychosoziale Unterstützung zu bieten. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Chat oder E-Mail über die eingerichtete Webseite hilfetelefon-schwangere.de. Seit der Gründung des Hilfetelefons fanden 139.117 Kontakte statt. Davon wurden insgesamt 52.400 Beratungsgespräche verzeichnet. Neben einer Erstberatung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt wird bei Bedarf an eine Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstelle vor Ort weitervermittelt. In diesem Rahmen kann auch eine vertrauliche Geburt in die Wege geleitet werden.


Frauen vor Gewalt schützen - Bundesministerin Paus und Landesministerin Touré besuchen Frauenhaus in Kiel

Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus die schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré besuchte Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden 2. Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystem schaffen. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäuser und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Mio. Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken.“

Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“. Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)" umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Gesellschaftstag: Bundesfamilienministerin Lisa Paus besucht die Landeshauptstadt Kiel

Wie Ansätze moderner Gesellschaftspolitik im Alltag wirken, davon macht sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus heute in Kiel ein Bild. Für einen weiteren Gesellschaftstag ist die Ministerin in die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt gereist. Sie besucht dort eine Kindertageseinrichtung, ein modernisiertes Frauenhaus und die Jubiläumsveranstaltung des Deutschen LandFrauenverbands.

Die KiTa Lessingplatz für 80 Kinder im Alter von 12 Monaten bis drei Jahren legt einen Schwerpunkt auf sprachliche Bildung. Sie fördert das aktive Miteinander für die frühkindliche Bildung durch engen Austausch mit den Eltern-Vertretungen und setzt sich besonders für Nachhaltigkeit ein.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wenn Kinder in Kitas gut betreut und gefördert sind, gewinnen alle Seiten: Für die Kleinsten schafft hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung die Basis für späteren Lernerfolg und Chancengerechtigkeit. Eltern können sich so auf bestmögliche Betreuung verlassen. Deshalb haben wir für 2023 und 2024 mit dem KiTa-Qualitätsgesetz vier Milliarden Euro für KiTa-Qualität und Teilhabe bereitgestellt. Diese Mittel fließen unter anderem in die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, in mehr Zeit für pädagogische Leitungsarbeit oder in sprachliche Bildung.

Es ist unbedingt notwendig, Qualität in Kitas und Kindertagespflege überall im Land zu verbessern und dafür die nötigen Mittel bereitzustellen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Bund sich über 2024 hinaus finanziell engagiert! Mit der Jugend- und Familienministerkonferenz bin ich mir einig, dass wir den gemeinsamen Qualitätsprozess von Bund und Ländern fortsetzen. Eine wichtige Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Frühe Bildung.

Ich bin beeindruckt von der Arbeit, die das KiTa-Team hier in Kiel täglich leistet. Es zeigt sich, wie hochwertige frühkindliche Betreuung aussehen kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Für Ihr Engagement, mit dem Sie jeden Kita-Tag für die Kinder zum Erlebnis machen, danke ich Ihnen und dem ganzen Team sehr.“

Im Anschluss besucht Paus gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré ein baulich erweitertes Frauenhaus mit 42 Plätzen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' bundesweit Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein exzellentes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch einen Neubau Raum für 26 neue Plätze sowie Verbesserungen wie Barrierefreiheit für die Bewohnerinnen geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die engagierte Arbeit, die Frauenhäuser bundesweit zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Abschließend gratuliert Bundesministerin Paus beim Deutschen Landfrauentag zum Jubiläum unter dem Motto „75 Jahre LandFrauen – Auf Kurs in die Zukunft“: „Seit 75 Jahren packen Sie an: für sich, füreinander, für gerechte Chancen für die Frauen, für die Demokratie. Und zwar dort, wo es besonders auf Eigeninitiative und Engagement ankommt - bei Ihnen Zuhause im ländlichen Raum. Ich danke für die langjährige Zusammenarbeit und Ihren Einsatz für die gemeinsamen Ziele des Bundes und der Kreisverbände: Gleichstellung, eine verlässliche Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Pflege, Schutz vor Häuslicher Gewalt sowie Anerkennung und Stärkung ehrenamtlicher Arbeit. Wenn es den Verband der Landfrauen nicht gäbe, sähe es auf dem Land anders aus. Deshalb: Danke für Ihre Unterstützung!"

Bundesministerin Paus trifft zivilgesellschaftliche Organisationen zum Tag gegen antimuslimischen Rassismus

Zum heutigen Tag gegen antimuslimischen Rassismus traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Vertreterinnen und Vertreter des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie von muslimischen Modellprojekten, die vom BMFSFJ gefördert werden, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft – Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten.“

Musliminnen und Muslime sowie als muslimisch gelesene Menschen werden in Deutschland täglich beleidigt, bedroht und angegriffen. Durchschnittlich fünf antimuslimische Vorfälle pro Tag dokumentiert das zivilgesellschaftliche Lagebild der Organisationen CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit und ZEOK e.V. für das Jahr 2023. Das Lagebild wird innerhalb des vom BMFSFJ geförderten Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Kompetenznetzwerk unter: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke/kompetenznetzwerk-im-themenfeld-islam-und-muslimfeindlichkeit

Hintergrund: Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.

Häusliche Gewalt im Jahr 2023 um 6,5 Prozent gestiegen

256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 78.341 Menschen wurden 2023 Opfer innerfamiliärer Gewalt zwischen nahen Angehörigen. Dies sind 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigt das neue umfassende Lagebild, das heute von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesfrauenministerin Lisa Paus und der Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, Martina Link, in Berlin vorgestellt wurde.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die erneut deutlich gestiegenen Zahlen zur Häuslichen Gewalt zeigen das erschreckende Ausmaß einer traurigen Realität. Gewalt ist ein alltägliches Phänomen - das ist nicht hinnehmbar. Das erschüttert mich zutiefst. Das Ziel der Bundesregierung ist, alle Menschen, vor allem Frauen, wirksam vor Gewalt zu schützen. Die Herausforderung ist groß, insbesondere, weil so viel in den eigenen vier Wänden und unter Ausschluss der Öffentlichkeit passiert. Wir brauchen dringend ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bestehend aus sicheren Zufluchtsorten und kompetenter Beratung. Dafür arbeiten wir an einem Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gewalthilfegesetz wird die Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen, denn alle von Gewalt Betroffenen haben das Recht auf Schutz und Beratung."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir müssen als Gesellschaft sehr deutlich machen, dass wir hinschauen, eingreifen und Gewalt gegen Frauen und Gewalt in Familien keinesfalls akzeptieren. Wir wollen die Betroffenen stärken und sie ermutigen, Taten anzuzeigen. Dann können mehr Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Niemand sollte sich schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter. Wir werden jetzt an Standorten der Bundespolizei 24/7-Schalter für von Gewalt betroffene Frauen einrichten. Speziell geschulte Beamtinnen können dort Anzeigen aufnehmen und helfen.

Wir müssen die Gewaltspirale stoppen. Entscheidend ist, dass die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern. Dafür brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für die Täter. Die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz müssen strikter durchgesetzt und hierdurch ergänzt werden. Und auch über einen weiteren Schritt beraten wir: Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, kann die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und erneute Gewalt gegen Frauen besser verhindern."

BKA-Vizepräsidentin Martina Link: "Wir registrieren seit Jahren steigende Zahlen von Häuslicher Gewalt. Gleichzeitig werden viele dieser Taten gar nicht angezeigt, so dass die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang nur bedingt widerspiegelt. Um das Gesamtbild und die Hintergründe besser zu erfassen, führen wir aktuell im Rahmen der gemeinsam mit BMFSJ und BMI gestarteten Studie LeSuBiA umfangreiche Opferbefragungen für die Bereiche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking und digitale Gewalt durch. Die Aufhellung des Dunkelfelds wird dabei helfen, Straftaten im familiären und partnerschaftlichen Umfeld in Zukunft besser zu erkennen und Präventionsangebote zielgerichteter zu adressieren."

Petra Söchting, Leiterin Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": "Auch das Hilfetelefon verzeichnet in seinem Jahresbericht 2023 gestiegene Zahlen. Mit rund 59.000 Fällen ist das Beratungsaufkommen um rund 12 Prozent gestiegen und so hoch wie nie. Insbesondere die hohe Zahl an Anfragen, nämlich rund die Hälfte, die zwischen 18 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen einging, zeigt, wie groß der Bedarf nach einer jederzeit erreichbaren ersten Anlaufstelle ist. Für längerfristige Beratung und Unterstützung vermittelt das Hilfetelefon dann an Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort weiter. Dafür braucht es aber ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem. Die aktuellen Lücken müssen geschlossen werden, um Frauen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen."

Das Lagebild Häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung und Ergänzung der früheren Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt, die seit
2015 jährlich durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch
die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet.

Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt betroffen (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt be-
troffen (88.411 Personen, 34,5%).

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer. Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 77,6 Prozent Männer, im Gesamtbereich der häuslichen Gewalt 75,6 Prozent.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt lebte die Hälfte der Opfer mit der tatverdächtigen Person zusammen. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren unter 21-Jährige Opfer am häufigsten betroffen. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Von den 88.411 Opfern innerfamiliärer Gewalt waren 54% weiblich und 46% männlich. Insgesamt ist fast ein Viertel der Opfer unter 14 Jahre alt. Im Jahr 2023 wurden 92 weibliche und 63 männliche Personen Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an, in den letzten fünf Jahren um 19,5 Prozent. Doch nach wie vor ist davon auszugehen, dass viele Taten der Polizei nicht gemeldet werden, etwa aus Angst oder Scham.

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Frauen unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Spra-
chen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins "Gewaltfrei in die Zukunft e.V." bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild Häusliche Gewalt 2023 finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/HaeuslicheGewalt/haeuslicheGewalt_node.html 

Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in Notlage

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Kuratoriumsvorsitzende Ekin Deligöz hat das 40-jährige Jubiläum der Bundesstiftung Mutter und Kind gewürdigt. Schwangere in Notlage können die Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” schnell und unbürokratisch über Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort beantragen.

Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz: „In den letzten Jahren half die Bundesstiftung fast jeder fünften Schwangeren in Deutschland. Dies zeigt, wie essentiell die Arbeit der Bundesstiftung ist – früher wie heute! Daher wünsche ich der Bundesstiftung Mutter und Kind für die Zukunft weiterhin ein starkes Netzwerk für ihre wichtige Rolle als Türöffner in das System der Frühen Hilfen, um weiter als verlässlicher Partner an der Seite von Familien in Notlagen zu stehen.“ 

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 errichtet, um schwangere Frauen in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Ziel der Bundesstiftung ist es, die Bedingungen für Mutter und Kind zu verbessern und Frauen den Weg in das Netz früher Hilfen zu ebnen. Anlässlich des Jubiläums 2024 wurden Kurzfilme produziert, die Einblicke in die Stiftungsarbeit ermöglichen. 

Schwangere Frauen erhalten bei der Antragstellung für Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind persönliche Beratung in einer Notlage – diese liegt vor, wenn die Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen. Die Höhe der geleisteten Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. 

Für die Notlagen von Schwangeren stellt der Bund derzeit jährlich 96 Mio. Euro zur Verfügung, die den 16 zentralen Einrichtungen in den Bundesländern zur direkten Vergabe zugewiesen werden. Damit werden mehr als 100.000 Schwangerschaften im Jahr unterstützt.

Weitere Informationen zur Stiftung und die Videoclips finden Sie unter: www.bmfsfj.de sowie www.bumuk.de.

Bundesministerin Lisa Paus würdigt gesellschaftliches Engagement in Erfurt

Im Rahmen eines Gesellschaftstages macht sich Bundesministerin Lisa Paus bei einem Besuch in Erfurt heute ein Bild von unterschiedlichen Facetten gesellschaftlichen Engagements. Auf dem Deutschen Katholikentag diskutiert sie mit Jugendlichen der Deutschen Katholischen Jugend. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern einer Gemeinschaftsschule gibt die Ministerin den Startschuss für die "Juniorwahl 2024".

Darüber hinaus eröffnet die Ministerin bei einem Besuch eines Mehrgenerationenhauses die bundesweiten Aktionstage der Mehrgenerationenhäuser. Das Thema Ganztagsbetreuung steht beim Besuch eines Grundschulhortes auf dem Programm.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Demokratie lebt vom Mitmachen. Das Engagement jeder und jedes Einzelnen ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Es tut gut zu sehen, wie sich Menschen für andere Menschen einsetzen, sei es in Jugendorganisationen oder in Mehrgenerationenhäusern. Wenige Tage vor der Europawahl zu erleben, wie sich junge Menschen für Wahlen und die Demokratie begeistern, ist beeindruckend und motivierend zugleich.

So vielfältig der Einsatz der Menschen auch sein mag, so gibt es doch eine Gemeinsamkeit: gesellschaftliches Engagement bereichert diejenigen, die sich engagieren ebenso, wie unsere gesamte Gesellschaft. Daher gilt mein Dank all denjenigen, die mit ihrer Tatkraft unsere Gesellschaft voranbringen und zusammenhalten."

Die einzelnen Stationen des Gesellschaftstages:

Besuch des Deutschen Katholikentages

Während ihres Besuchs auf dem 103. Deutschen Katholikentag in Erfurt besucht Bundesjugendministerin Lisa Paus die Kirchenmeile auf dem Erfurter Domplatz. Auf Einladung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) nimmt sie an einem jugendpolitischen Bühnengespräch mit der Bundesvorsitzenden Lena Bloemacher teil und macht sich bei einem Rundgang ein Bild von der Vielfalt der katholischen Kinder- und Jugendarbeit.

Der BDKJ ist der Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden, in denen rund 660.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 28 Jahren organisiert sind.

Schirmherrin der "Juniorwahl 2024"

Bundesjugendministerin Lisa Paus eröffnet gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern in Erfurt die Juniorwahl 2024 und besucht ein Wahllokal in der Gemeinschaftsschule am Roten Berg. Bei der Juniorwahl wird bundesweit an über 5.500 Schulen die Europawahl realitätsnah simuliert. Vor der Wahl setzen sich Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse intensiv mit unserer Demokratie, Wahlen und der Europäischen Union auseinander. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen in Deutschland erstmals Wahlberechtigte ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Auch deshalb hat die Juniorwahl dieses Jahr besonders großen Zulauf. Organisiert wird die Juniorwahl von Kumulus e.V. Lisa Paus ist die Schirmherrin.

Startschuss für bundesweite Aktionstage der Mehrgenerationenhäuser

Die Ministerin besucht im Rahmen des "Gesellschaftstages" ein Mehrgenerationenhaus und eröffnet die diesjährigen Aktionstage unter dem Motto "Engagiert in die Zukunft". Vom 31. Mai bis 16. Juni laden die vom Bundesfamilienministerium im Rahmen des Bundesprogramms geförderten Häuser bundesweit ein, sich einen Eindruck von den Möglichkeiten zu verschaffen, die Mehrgenerationenprojekte bieten. Bei ihrem Besuch trifft die Ministerin Ehrenamtliche und spricht über ihr Engagement und darüber, wie mehr Menschen zum Mitmachen begeistert werden können. Etwa 30.000 Menschen sind insgesamt in den Mehrgenerationenhäusern freiwillig engagiert.

Besuch eines Ganztags-Hortes

Beim Besuch einer Grundschule, die eine Ganztagsschule ist, spricht die Ministerin mit Schülerinnen und Schülern über Ganztagsbetreuung und darüber, wie aus Sicht der Kinder eine kindgerechte und interessante Betreuung aussehen sollte. In dem offenen Hortkonzept, können die Kinder frei wählen, wie sie den Nachmittag verbringen wollen - mit welchen Aktivitäten, Erziehern und in welchen Räumen.

Internationaler Kindertag: Lisa Paus fordert Wahlrecht ab 16 auch für Bundestagswahlen

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni fordert Bundesfamilienministerin Lisa Paus, das Wahlalter auch bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre zu senken:

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Bei der Europawahl in einer Woche stimmen erstmals Jugendliche ab 16 Jahren mit ab – ein großartiges Signal dafür, dass wir junge Menschen ernst nehmen und ihnen Vertrauen schenken. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, dass 16- und 17-jährige bei Bundestagswahlen weiter außen vor bleiben sollen. Die junge Generation muss direkt an Entscheidungsprozessen beteiligt sein, insbesondere wenn es um zentrale Zukunftsthemen wie Klimaschutz oder Rente geht. Das gehört auch zur Demokratiebildung."

Am Internationalen Kindertag wird Paus das Kinderfest des Berliner Freilichtmuseums "Domäne Dahlem" besuchen. Dort eröffnet sie eine mobile Kinderrechte-Ausstellung des Bundesfamilienministeriums – künftig für Kommunen, Schulen, Kitas und Vereine bundesweit ausleihbar.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Kinder haben besondere Rechte. Oft kennen sie diese Rechte nicht. Die international geltenden Kinderrechte bekannter zu machen und im Grundgesetz zu verankern, ist deshalb das A und O. Im ‚Bündnis für die junge Generation‘ setze ich mich außerdem gemeinsam mit vielen bekannten Persönlichkeiten dafür ein, dass junge Menschen eine Stimme bekommen. Ihre Ideen und Anliegen sollen ernstgenommen werden."

Der Internationale Kindertag wurde 1948 eingeführt und traditionell am 1. Juni unter anderem in der DDR gefeiert. In der Bundesrepublik Deutschland stand dagegen der 20. September - von den Vereinten Nationen als "Weltkindertag" empfohlen - im Fokus. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland beide Kindertage gefeiert.

Bundesministerin Paus stellt erstes bundesweites Einsamkeitsbarometer vor

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute das Einsamkeitsbarometer vorgestellt. Es ist die erste umfassende Analyse des Einsamkeitserlebens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren. Die Langzeitanalyse ist Teil der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und wurde auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP - jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten) mit Daten von 1992 bis 2021 durch das vom BMFSFJ geförderte "Kompetenznetz Einsamkeit" am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aufbereitet.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Während der Pandemie hat dieses Gefühl stark zugenommen. Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen, außerdem Menschen, die intensive Care-Arbeit leisten. Wir müssen uns der großen Herausforderung stellen, Einsamkeit gemeinsam anzugehen. Einsame Menschen nehmen seltener an Wahlen teil und engagieren sich weniger. So bleibt Einsamkeit ein drängendes Problem und schadet uns als Gesellschaft. Als Bundesregierung holen wir das Thema aus der Tabu-Ecke und gehen es mit der Strategie gegen Einsamkeit an. Mit dem Einsamkeitsbarometer haben wir nun die nötigen Daten, um noch gezielter handeln zu können."

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit: "Das Einsamkeitsbarometer legt einen wichtigen Grundstein für eine regelmäßige Beobachtung der Einsamkeitsbelastung der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse zeigen einerseits einen erfreulichen Rückgang der Einsamkeitsbelastung nach der Pandemie für einen großen Teil der Bevölkerung. Gleichzeitig bleiben bestimmte Risikogruppen stark belastet und hier müssen wir besonders genau hinschauen und auch weiter unterstützen."

Zentrale Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers:

Einsamkeitsbelastungen durch die Corona-Pandemie gehen zurück. Die Einsamkeitsbelastungen bei der Gesamtbevölkerung stiegen von 7,6 Prozent in 2017 auf 28,2 Prozent in 2020 auf 11,3 Prozent in 2021.

  • Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen. Personen über 75 Jahren sind im Längsschnitt am stärksten von Einsamkeit betroffen. Im ersten Pandemie‐Jahr 2020 waren erstmals jüngere Personen (zwischen 18 und 29 Jahren) mit 31,8 Prozent stärker mit Einsamkeit belastet als Personen im Alter über 75 Jahren (22,8 Prozent). Während jüngere Altersgruppen in 2021 auf höherem Niveau verharren (14,1 Prozent; 2017: 8,6 Prozent), liegen die Einsamkeitsbelastungen bei älteren Personen in etwa auf dem Niveau vor der Pandemie (2017: 9,1 Prozent, 2021: 10,2 Prozent).
  • Frauen sind stärker belastet als Männer. Frauen weisen eine höhere Einsamkeitsbelastung auf (2017: 8,8 Prozent, 2020: 33,2 Prozent, 2021: 12,8 Prozent), als Männer (2017: 6,6 Prozent, 2020: 23,1 Prozent, 2021: 9,8 Prozent), wobei die Pandemie diesen Effekt noch weiter verstärkt hat. (sog. Gender Loneliness Gap)
  • Einsamkeit wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus. Die Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers zeigen, dass Einsamkeit sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit auswirkt.
  • Armut, Care-Arbeit und Migration hängen stark mit Einsamkeit zusammen. Der Anteil von erwerbslosen Menschen mit Einsamkeitsbelastungen ist stark erhöht. Im Rahmen der Pandemie haben sich 2020 die Unterschiede in den Einsamkeitsbelastungen zwischen erwerbstätigen und arbeitslosen Personen bis auf 5 Prozentpunkte stark angeglichen, während sie 2021 mit 16,1 Prozentpunkten wieder weit auseinanderlagen. Menschen, die intensive Sorgearbeit leisten sind von gehobenen Einsamkeitsbelastungen betroffen (insb. Alleinerziehende und informell Pflegende), ebenso Menschen mit Migrations‐ und/oder Fluchterfahrung.
  • Regionale und raumbezogene Aspekte von Einsamkeit. Es gibt regionale Unterschiede, aber nur geringe Unterschiede zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern und keinen signifikanten Unterschied in den Einsamkeitsbelastungen zwischen Menschen in ländlichen und städtischen Gebieten.
  • Einsamkeitsbelastungen und Einstellungen zur Demokratie: Das Einsamkeitsbarometer zeigt für das Jahr 2021 ein signifikant niedrigeres Vertrauen in politische Institutionen (Polizei, Parteien, Politiker und Politikerinnen, Rechtssystem, Bundestag) bei Personen mit erhöhter Einsamkeitsbelastung im Vergleich mit Personen ohne erhöhte Einsamkeitsbelastung.
  • Gesellschaftliche Teilhabe, soziale Bindungen und Bildung wirken als Resilienzquellen von Einsamkeit: Die deutsche Bevölkerung verfügt über ein solides Fundament an Resilienzfaktoren gegen Einsamkeit. Die Besuchsfrequenzen zu Primärbeziehungen (Familie, Freunden und Freundinnen sowie Nachbarn und Nachbarinnen) sind auf einem konstant hohen Niveau – auch während der Pandemie. Die Zufriedenheit mit der Qualität der Primärbeziehung ist konstant hoch. Aktiver Sport ist für viele Menschen eine zunehmend wichtige Form sozialer Teilhabe. Personen mit höherer Bildung sind weniger von Einsamkeit betroffen als Personen mit mittlerer Bildung, die wiederum weniger von Einsamkeit betroffen sind als Personen mit geringer Bildung.

Das Gefühl von „Einsamkeit“ beschreibt die als unangenehm empfundene Erfahrung von als unzureichend empfundenen eigenen sozialen Beziehungen (der Qualität oder der Menge nach). Betroffene haben das Gefühl, dass ihnen oft die Gesellschaft anderer fehlt.

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. Vom 17. bis 23. Juni 2024 findet die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
 
Das Einsamkeitsbarometer zum Download: www.bmfsfj.de/einsamkeitsbarometer
 
Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de und kompetenznetz-einsamkeit.de

Generationengerechte Digitalpolitik - Ministerin Paus besucht TINCON und re:publica

Bundesjugendministerin Lisa Paus ist heute zu Besuch auf der TINCON und der re:publica in Berlin, um sich mit unterschiedlichen Altersgruppen zur digitalen Gesellschaft auszutauschen. Die Konferenz für digitale Jugendkultur TINCON richtet sich an junge Menschen zwischen 13 und 25 Jahren. Der Bühnentalk mit Moderatorin Tessniem Kadiri widmet sich der Frage "Welchen Einfluss haben Social Media auf unsere Meinungsbildung?". Die TINCON findet in Kooperation mit der re:publica statt und wird vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) gefördert.

Bundesjugendministerin Lisa Paus zur TINCON: "Kinder und Jugendliche wachsen ganz selbstverständlich im digitalen Raum auf. Sie sind als Digital Natives die Gestalterinnen und Gestalter von morgen! Die TINCON als größte Jugendkonferenz für digitale Medienkultur leistet hier einen wichtigen Beitrag, die Erfahrungen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung von digitalen Formaten einzubeziehen. Es kommt jetzt auch darauf an, junge Menschen im Umgang mit Desinformation und Hass im Netz zu sensibilisieren und ihre Kompetenzen zu stärken. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich online sicher zu bewegen. Sie sind in besonderem Maße Risiken ausgesetzt wie Cybergrooming, Cybermobbing oder die Verleitung zu exzessiver Mediennutzung. Mit dem Digital Services Act und dem AI Act hat Europa wichtige Meilensteine auf Gesetzesebene erreicht. Jetzt müssen die Regelungen von den Online-Plattformen konsequent umgesetzt werden."

Die TINCON wurde 2015 von den re:publica-Mitgründern Tanja und Johnny Haeusler ins Leben gerufen. Sie setzt sich für die Belange und Lebensrealitäten von jungen Menschen im digitalen Alltag ein. Die Konferenz wird gemeinsam mit Jugendlichen geplant, kuratiert und umgesetzt.

re:publica hat alternde Gesellschaft im Fokus

Im Anschluss an die TINCON besucht Ministerin Paus die re:publica, die unter dem Motto "Who cares?" steht. Angesichts einer alternden und pflegebedürftigeren Gesellschaft und den Bedrohungen durch Kriege und Klimakrise rückt das Digitalfestival in diesem Jahr Perspektiven in den Vordergrund, die das Gemeinwohl stärken und Verantwortung vor Profit stellen. Das BMFSFJ ist erstmals Partner der re:publica.

Bundesministerin Lisa Paus spricht auf dem Panel "Digitale Teilhabe sichern – Perspektiven der Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit" mit Vertreterinnen der digitalen Zivilgesellschaft über generationen- und geschlechtergerechte Perspektiven auf die Digitalisierung. Paus nimmt "Impulse für eine geschlechtergerechte Digitalpolitik" entgegen und besucht anschließend Stände vom BMFSFJ-geförderten Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz und von "WE CARE – Wohlfahrt digital".

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Als Seniorenministerin ist mir eine generationengerechte Digitalpolitik wichtig, weil immer noch viele Millionen ältere Menschen offline sind und sich viele weitere nur mit geringen digitalen Kompetenzen im Netz bewegen. Digitale Kompetenzen und der Zugang zum Internet sind immer wichtiger für die gesellschaftliche Teilhabe – und das Tempo, in dem Teilhabe von der Fähigkeit abhängt, digitale Anwendungen kompetent zu nutzen, nimmt zu. Insbesondere ältere Menschen stehen hier vor echten Herausforderungen. Mein Haus unterstützt ganz konkret mit dem Digitalpakt Alter, denn mir ist wichtig, dass sich wirklich alle Menschen selbstbestimmt im digitalen Raum bewegen können."

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag: Bundesministerin Paus legt mit den Ländern Strategie zur Fachkräftegewinnung in Kita und Ganztag vor

Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle - schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Bundesministerin Lisa Paus die "Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag" initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten Empfehlungen erarbeitet.

Diese wurden heute auf der Abschlussveranstaltung in Berlin öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit rund 50 Empfehlungen wollen wir kurz-, mittel- und langfristig mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld weiter halten. Dies kann gelingen, wenn wir beispielsweise den Einstieg durch Umschulungs-förderung, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und durch flexiblere Aus- und Weiterbildung attraktiver machen. Wir ziehen mit allen Beteiligten an einem Strang, wenn es darum geht, wichtige Voraussetzungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität für Familien zu schaffen. Davon profitiert auch die Wirtschaft, wenn Berechnungen zufolge mehr als 800.000 Personen durch verbesserte Betreuungsangebote dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen könnten und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihrer Arbeitszeitwünsche in den Arbeitsmarkt einsteigen. Investitionen in die frühe Bildung sind zentral für den Bildungserfolg von Kindern. Und sie sind gut für mehr Chancengleichheit. Darum ist es wichtig, dass der Bund sich auch nach 2024 an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell beteiligt."

JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp: "Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir schnell eine zukunftsweisende nationale Strategie, die drei Punkte umfasst: niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte ("dualisierte") Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern für die Kindertagesbetreuung und den schulischen Ganztag auch bei der Ausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen."

Die fast 50 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, in dem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure im Schulterschluss eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen. Das Empfehlungspapier und viele Beispiele guter Praxis finden Sie hier: bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag

Hintergrund zur "Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag"

Obwohl alleine in der Kindertagesbetreuung mit über 840.000 Menschen mehr Beschäftigte als in der Automobilindustrie arbeiten, die Ausbildungszahlen steigen und der Teilarbeitsmarkt der frühen Bildung in den letzten Jahren dreimal so stark gewachsen ist wie der deutsche Gesamtarbeitsmarkt, gehören die Erziehungsberufe zu den Mangelberufen. Der Bedarf an guten Angeboten in Kitas und Ganztag ist enorm und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das BMFSFJ daher unter Einbindung weiterer Bundesressorts, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und anderer Akteure eine Gesamtstrategie entwickelt.

Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rd. 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024, die unter anderem für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung eingesetzt werden können.
 

Weitere Informationen zur "Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag" finden Sie unter: www.fruehe-chancen.de/themen/fachkraefte-und-qualifizierung/gesamtstrategie-fachkraefte-in-kitas-und-ganztag

Ältere Menschen besser an digitale Gesundheitsanwendungen heranführen

Online-Sprechstunde, Smartwatch, Herz-App: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung älterer Menschen verbessern. Sie hat das Potenzial, effektive Vorsorge zu bieten, hochwertige medizinische Gesundheitsversorgung bereitzustellen und nachhaltige Patientenversorgung zu unterstützen. Doch die aktuellen Entwicklungen stellen besonders ältere Menschen vor Herausforderungen, wenn ihnen die nötigen digitalen Kenntnisse fehlen und sie die vielfältigen Angebote nicht kennen. Viele Seniorinnen und Senioren befürchten, dass e-Health-Angebote technisch zu kompliziert für sie sind. Auf der Fachtagung „Gesundheit auf E-Rezept? Digitalisierung verstehen und Kompetenzen stärken“ des DigitalPakt Alter am 16. Mai 2024 in Berlin diskutieren ehrenamtlich Engagierte mit Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie e-Health für Menschen über 60 Jahre erfolgreich gestaltet werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesseniorenministerium (BMFSFJ): „Es ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung, dass auch ältere Menschen digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt nutzen können. Die Fachtagung des DigitalPakt Alter schafft Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Personen, die diese Technologien entwickeln, dazu beraten oder sie nutzen und fördert das öffentliche Bewusstsein für die Relevanz digitaler Gesundheitskompetenz im Alter.“

Dabei reiche es nicht, mit Älteren nur die technische Bedienbarkeit von e-Health-Anwendungen zu trainieren. Auch müssen die Beratenden mehr Verständnis für neue digitale Service- und Vorsorgeleistungen schaffen. Obwohl sieben von zehn Senior*innen regelmäßig das Internet nutzen, können nur zwei von zehn sich vorstellen, sich beispielsweise in einer digitalen Sprechstunde behandeln zu lassen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin: “Digitale Kompetenzen älterer Menschen sind nicht nur für den Einzelnen von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Wenn ältere Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben, können sie länger selbstständig bleiben und besser mit ihren Familien und der Gesellschaft in Verbindung bleiben. Dies verbessert ihre Lebensqualität, entlastet das Gesundheitssystem und unterstützt eine gute Pflege“

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten, also niedrigschwelligen Lern- und Übungsangeboten für ältere Menschen. Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Seit Dezember 2023 gehören auch alle Bundesländer dazu. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Um den Besonderheiten, die digitale Gesundheitsanwendungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen, Rechnung zu tragen, bieten die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter für Seniorinnen und Senioren Schulungs- und Vermittlungsangebote im persönlichen Kontakt vor Ort und der damit verbundenen Möglichkeit, digitale Anwendungen begleitet auszuprobieren.

Weitere Informationen unter https://www.digitalpakt-alter.de/
 

Familienreport zeigt Lebenslagen von Familien auf

Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft. Das sind drei zentrale Ergebnisse, die der Familienreport 2024 beinhaltet.

Auf der Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland. Die mittlerweile 8. Ausgabe des Familienreports bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, sie greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Report gibt uns als Bundesregierung Rückenwind für eine starke Familienpolitik. Wenn mehr als 90 Prozent der Befragten etwa die Kindergelderhöhung befürworten, dann ist das ein starkes Zeichen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres zur größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre gekommen ist. Damit konnten wir auch der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ich begrüße es, dass unsere aktuellen familienpolitischen Vorhaben insgesamt hohe Zustimmung erfahren.

Familien brauchen neben finanzieller Unterstützung auch gute Betreuungsangebote. Das Kita-Qualitätsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte dafür, die wir fortführen wollen. Der Fokus liegt bei einem besseren Personalschlüssel, bei der Sprachförderung sowie der dringend benötigten Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.“

Zentrale Ergebnisse des Familienreports 2024: 

  • Die Krisen der letzten Jahre treffen Familien besonders stark. Trotz dieser Belastungen schauen Eltern mit minderjährigen Kindern vergleichsweise zuversichtlich in die Zukunft. 46 % freuen sich auf die Zukunft, im Vergleich zu 42 % im Bevölkerungsdurchschnitt.
  • Familiäre Beziehungen geben Halt in Zeiten des Umbruchs. Im Bevölkerungsdurchschnitt geben 82 % an, dass sie in schwierigen Zeiten Hilfe in der Familie finden. Personen mit Kindern im Haushalt sind zudem insgesamt zufriedener als Personen ohne eigene Kinder.
  • Familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung erfahren besonders hohe Zustimmungswerte – in der Gesamtbevölkerung und unter Eltern. 92 % der Eltern finden die Erhöhung des Kindergelds gut. 70 % begrüßen die Einführung einer Kindergrundsicherung, 77 % die Einführung einer Familienstartzeit.
  • Familie steht für die meisten Menschen für etwas Positives und wird zugleich ganz unterschiedlich gelebt. Auch das Leben von Familien in Ost- und Westdeutschland unterscheidet sich nach wie vor. So leben in Ostdeutschland mehr Alleinerziehende (25 % vs. 19 %) und mehr nicht verheiratete Eltern (21 % vs. 10 %) als in Westdeutschland. 
  • Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuungen ist wieder gestiegen (36,4 % im Jahr 2023) – im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Betreuungsquote fast verdreifacht.
  • Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern als noch vor 10 Jahren (Väter +28 Min/Tag; Mütter: +33 Min/Tag). Trotz der zunehmenden Bereitschaft der Väter Verantwortung zu übernehmen, schultern Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung. 
  • Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Es gelingt ihnen aber häufig nicht, dies in die Realität umzusetzen. 75 % der Mütter in Paarfamilien übernehmen den Großteil der Kinderbetreuung, aber nur 48 % finden das ideal.
  • Elternpaare, die Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen, berichten deutlich häufiger über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und gegenseitige Unterstützung.
  • Väter sind heute seltener Alleinverdiener als früher. Der Anteil der Familien mit einem traditionellen Alleinverdienermodell ist von 33 % 2008 auf 26 % 2022 zurückgegangen. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter ist im selben Zeitraum von 63 % auf 69 % gestiegen.

Hintergrund zum Familienreport:

Der Familienreport wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben und erscheint seit 2009. Bis 2014 erschien er jährlich, seitdem alle zwei bis drei Jahre. Zuletzt erschien der Familienreport im Dezember 2020. 

Der Familienreport 2024 ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienreport2024 

Gemeinsam für mehr Gleichstellung in Europa Bundesministerin Lisa Paus beim EPSCO-Rat in Brüssel

Bundesministerin Lisa Paus nimmt heute am EU-Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel teil, um wichtige Fortschritte in der EU-Gleichstellungspolitik zu beschließen. Erstmals kommen bei dieser Sitzung in Brüssel die Gleichstellungsminister*innen der EU zu einer offiziellen Tagung zusammen, bei der ausschließlich Themen aus dem Bereich Geschlechter- und LSBTIQ*-Gleichstellung sowie Antidiskriminierung auf der Tagesordnung stehen.

Bundesministerin Lisa Paus: "Mit der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinien zu Standards für Gleichbehandlungsstellen und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bringen wir die Gleichstellung in Europa einen gewaltigen Schritt voran. Gleichzeitig geht von diesem Rat auch ein wichtiges Zukunftssignal aus: Wir brauchen gezielte Gleichstellungspolitik in der EU, denn nur gemeinsam lassen sich die notwendigen Fortschritte erzielen. Mit den Richtlinien zu Standards für Gleichbehandlungsstellen werden neue Maßstäbe für den Diskriminierungsschutz in Europa gesetzt.
Die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Bisher gab es kein Rechtsinstrument auf EU-Ebene gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Es ist wichtig, dass nun erstmalig EU-weite Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt wie Online-Gewalt, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung geschaffen werden. Außerdem schafft die Richtlinie einen besseren Zugang zu Justiz sowie EU-einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer sowie Prävention, insbesondere von Vergewaltigungen. Die Richtlinie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Frauen in der gesamten EU. Die Bundesregierung arbeitet bereits an wichtigen Vorhaben, welche die Ziele der Richtlinie umsetzen, insbesondere an der Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und dem Gewalthilfegesetz für eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts auf Schutz und Beratung bei Gewalt, wie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen."

Der EPSCO-Rat hat sich heute u.a. mit den folgenden, weiteren Themen befasst:

  • „Frauen im öffentlichen Leben“ mit dem Schwerpunkt der Verbesserung der Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen und der Förderung von Gleichstellung der Geschlechter bei der Verteilung von Führungspositionen.
  • Billigung von Schlussfolgerungen hinsichtlich der „Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und finanziellen Unabhängigkeit der Frau als Weg zu einer substanziellen Gleichstellung der Geschlechter“. Dabei werden Maßnahmen wie die Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt sowie eine bessere Verfügbarkeit von Daten über die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen gefordert.