Fortschritt im Kampf gegen Einsamkeit

Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Die Strategie umfasst mittlerweile 132 konkrete Maßnahmen – 21 mehr als bei ihrer Einführung vor einem Jahr. Das geht aus dem ersten Monitoring-Bericht zur Strategie gegen Einsamkeit hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute veröffentlichte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Millionen Menschen in Deutschland sind von Einsamkeit betroffen, und auch die jüngere Generation leidet zunehmend darunter. Mit der Strategie haben wir das Thema aus der Tabu-Ecke geholt und damit eine wichtige Etappe genommen. Der Monitoringbericht zeigt: Bei Hilfe- und Beratungsangeboten wie der TelefonSeelsorge oder der Nummer gegen Kummer wird das Thema Einsamkeit verstärkt angesprochen. Gerade an Feiertagen kann das Gefühl von Einsamkeit besonders schmerzvoll sein. Es ist mir daher wichtig, dass wir die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter machen, zum Beispiel mit der Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit. Gemeinsam mit den vielen Partnern im Netzwerk gegen Einsamkeit entwickeln wir die Strategie kontinuierlich weiter.“

Die ressortübergreifende Strategie basiert auf fünf strategischen Zielen und wurde in einem breiten Beteiligungsprozess federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit entwickelt, das bereits 2022 von Ministerin Paus initiiert wurde.

Status der Maßnahmen

Von den 132 Maßnahmen befinden sich 110 in der Umsetzung, acht wurden abgeschlossen, zwei sind in Planung und 12 befinden sich noch in Klärung. 
Zu den Maßnahmen zählen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate, Forschung wie das Einsamkeitsbarometer, Sensibilisierungsaktivitäten und konkrete Modellprojekte sowie Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die Mental Health Coaches, ein Projekt des Deutschen Olympischen Sportbundes oder das Malteser-Modellprojekt gegen Einsamkeit Hochaltriger.

Die Strategie verfolgt ein systematisches und vernetztes Vorgehen, um das Thema Einsamkeit langfristig in Maßnahmen zur sozialen Teilhabe einzubetten. Für ein erfolgreiches bereichsübergreifendes Agieren wurden dafür ein Bund-Länder-Austausch und eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu Einsamkeit eingerichtet.

Internationaler Austausch und Ausblick

Das Thema Einsamkeit hat auch international an Bedeutung gewonnen. Deutschland verfolgt den globalen Diskurs aktiv, wie z. B. die Arbeit der „Commission on Social Connection“ der World Health Organization (WHO) und die der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei Einsamkeit als globale Herausforderung anzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden. 
Das nächste Monitoring zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie erfolgt 2025.

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird das Thema Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Einsamkeit hat viele Gesichter und Gründe und ist keine Frage des Alters. Ziel der Strategie ist es, das gesellschaftliche Mit-einander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. 
Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet.

Das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt setzt sich zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (https://www.iss-ffm.de/) führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Weiterführende Links:

Bundesregierung stärkt queeres Leben in Deutschland

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ beschlossen. Der Bericht zeigt: Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. So wurde das Strafgesetzbuch geändert, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden. Außerdem hat die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet. Zudem trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und das Transsexuellengesetz wurde damit abgeschafft.

Bundesministerin Lisa Paus: "Der Aktionsplan "Queer leben" ist mehr als eine Agenda - er ist ein Versprechen, Queerfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten und die Lebensrealität queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Der Bericht zum Umsetzungsstand zeigt eindrucksvoll, wie viel wir in den letzten zwei Jahren gemeinsam erreicht haben. Zwei Drittel der Maßnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz und Schutz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft. Unser Ziel bleibt klar: ein Deutschland, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann, unabhängig von seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität."

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann: "Der Aktionsplan „Queer leben“ dokumentiert den queerpolitischen Aufbruch in dieser Legislatur nach Jahren des Stillstandes. Er ist der erste seiner Art auf Bundesebene. Seit heute gibt es eine erste Bilanz darüber, was für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* in den letzten zwei Jahren erreicht wurde und diese ist sehr erfreulich. Der Bericht hält zudem fest, dass in zwei Jahren erneut berichtet wird und schafft damit Transparenz über queerpolitische Vorhaben auf Bundesebene. Denn eins ist klar: Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!"

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan „Queer leben“ im November 2022 beschlossen und damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst insgesamt 134 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales. 

Im Aktionsplan „Queer leben“ ist festgehalten, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2024 über die Umsetzung des Aktionsplans informieren wird. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ zeigt, dass mit 83 Maßnahmen rund zwei Drittel der 134 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. 

Der heute beschlossene Bericht geht zudem auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.

Die Zusammenarbeit zwischen der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans „Queer leben“ soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann, hat die Erstellung des Aktionsplans und den Umsetzungsprozess koordiniert. 

Den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben

Frauen mit 120 Maßnahmen wirksam vor Gewalt schützen

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 (kurz: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention beschlossen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild 'Geschlechtsspezifische Gewalt' von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.“

Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Gemeinsam tragen Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei. Neben Maßnahmen des BMFSFJ wie dem Gewalthilfegesetz, dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) oder der Umsetzung des Aktionsplans „Queer Leben“ enthält die Strategie auch Maßnahmen anderer Ressorts, wie die Reform des Gewaltschutzgesetzes und ein Gesetz gegen Digitale Gewalt (BMJ) oder den Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von sexueller Gewalt (BMG). Alle Ziele sind mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und die Ziele zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.

Die Koordinierungsstelle wird die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt künftig koordinieren und damit die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein ambitionierter und langfristiger Prozess, an dem die gesamte Bundesregierung beteiligt ist. Mit der Koordinierungsstelle wird ermöglicht, dass sich Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sinnvoll und zweckgerichtet ineinanderfügen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Gemeinsam gegen das Verbrechen Menschenhandel

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Deshalb hat die Bundesregierung heute den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir müssen Menschenhandel wirksam bekämpfen. Dafür setzt die Bundesregierung sich mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel gemeinsam ein. An erster Stelle steht der Schutz von denen, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden: Frauen, Minderjährige und Geflüchtete. Der Aktionsplan wird mit 126 Maßnahmen die Prävention stärken, die Strafverfolgung verbessern und den Betroffenen umfassende Unterstützung bieten. Und, nur wenn wir als Gesellschaft geschlossen handeln, können wir diejenigen schützen, die am stärksten gefährdet sind!“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Menschenhandel macht Menschen zur Ware und setzt Leben brutal aufs Spiel. Diese besonders menschenverachtende Form der Kriminalität bedeutet für die Opfer unermessliches Leid. Deshalb stellen sich die deutschen Polizeibehörden Menschenhandel so konsequent entgegen. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen. Die Bundespolizei bekämpft erfolgreich Schleuserbanden, die mit der Not von Menschen ihre skrupellosen Geschäfte treiben. Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz bündeln wir jetzt im neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel.“

Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing: „Menschenhandel gehört zu den massivsten Verletzungen der Menschenrechte überhaupt. Opfer von Menschenhändlern tragen oft schwer an der erlittenen Missachtung ihrer Würde, Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Die Bekämpfung dieser Form der Ausbeutung ist eine dringliche staatliche Pflicht. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben die Regierungsparteien deshalb einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels verabredet. Ich begrüße es sehr, dass dieses wichtige Vorhaben noch zu einem Abschluss gelangt ist. Es setzt den Rahmen für das weitere staatliche Vorgehen gegen den Menschenhandel. Dabei wird es maßgeblich auch auf eine effektive Strafverfolgung ankommen - und auf eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans hier weitere Fortschritte sehen werden."

Der Nationale Aktionsplan sieht vor:

  • Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
  • Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
  • Verbesserte Datenlage: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systematisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen.
  • Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
  • Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
  • Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
  • Straftatbestände anpassen: Der NAP sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.

Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können.

Den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen finden Sie hier.

Sechs Projekte und Initiativen mit dem Deutschen Engagementpreis ausgezeichnet

Bürgerschaftliches Engagement ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Miteinander unerlässlich. Besonders herausragende Initiativen und Projekte bürgerschaftlichen Einsatzes bekommen heute den Deutschen Engagementpreis (DEP) überreicht. Der Preis wird in verschiedenen Kategorien vergeben, Bundesfamilienministerin Lisa Paus hält die Laudatio auf den Gewinner in der Kategorie „Chancen schaffen“, der sich für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit einsetzt. Weitere prominente Laudatorinnen und Laudatoren sind u.a. VdK-Präsidentin Verena Bentele, die Politikökonomin Maja Göpel und Schauspieler Ludwig Trepte.

Bundesministerin Lisa Paus: Für andere da sein, sich für andere einsetzen – wer sich freiwillig für seine Mitmenschen engagiert, verdient unseren Dank und unsere Anerkennung. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren und würdigen wir heute Menschen, die Außerordentliches für die Allgemeinheit leisten. Sie stehen stellvertretend für die fast 29 Millionen freiwillig Engagierten, deren Einsatz von unschätzbarem Wert für unser Land ist. Freiwilliges Engagement hilft nicht nur einzelnen Menschen, sondern stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist eine wichtige Stütze der Demokratie.“

Die Preisträgerinnen und Preisträger des DEP 2024 sind:

Kategorie „Demokratie stärken“: Dorfbewegung Brandenburg, Müncheberg OT Trebnitz, Brandenburg
Die Dorfbewegung Brandenburg unterstützt die Bürgerinnen und Bürger in ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement und fördert die Selbstwirksamkeit auf dem Land. Sie entwickelt innovative Dialogformate für die Kommunikation der Dörfer untereinander sowie mit Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit. Hierzu gehört unter anderem das bundesweit einmalige Parlament der Dörfer. Es ist konstruktives Mitglied in Beiräten und verfasst fachlich substanzielle Stellungnahmen zu Themen rund ums Dorf. Insgesamt sind 4 Arbeitsgruppen zur Kommunalpolitik, Energiewende, Digitalisierung und Mobilität entstanden. Zu den Erfolgen gehört beispielsweise die Einführung des Ortsteilbudgets in Brandenburg. 2024/2025 geht es um die Festigung der Netzwerkstrukturen. Hierzu wird eine Toolbox zum Auf- und Ausbau von Dörfernetzwerken erarbeitet. 2025/2026 werden die konzeptionellen Überlegungen und Planungen zur Ausrichtung des European Rural Parliament aufgenommen, das Brandenburg unterstützen will. Die Dorfbewegung Brandenburg hatte den ersten Platz beim Wettbewerb „Preisträger:in machen! 2023“ - Preis des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gewonnen.

Kategorie „Leben bewahren“: Leipzig blüht auf, Ökolöwe, Umweltbund Leipzig e.V., Sachsen
Artensterben stoppen und biologische Vielfalt erhalten durch das insektenfreundliche Bepflanzen von Baumscheiben – dies ist das Anliegen des Leipziger Ökolöwen. Kleinste öffentliche Grünflächen, die Baumscheibe (karge, unversiegelte Flächen zu Füßen der Leipziger Stadtbäume), werden durch ehrenamtlich engagierte Leipzigerinnen und Leipziger mit heimischen Wildblumen bepflanzt, die kostenfrei an Interessierte ausgegeben werden. Die Baumbeete bieten Insekten vom Frühjahr bis in den Herbst hinein wichtige Nahrung und Unterschlupf. Mehr als 500 Baumbeete (4.000 Quadratmeter) wurden in fünf Jahren „Leipzig blüht auf“ bereits insektenfreundlich bepflanzt. Die Baumbeete werden von den Ehrenamtlichen langfristig gepflegt und regelmäßig gegossen. Davon profitieren auch die Straßenbäume. Weitere Vorteile der vielen bunten Blühflächen: sie stärken das Miteinander der Nachbarschaft. Seit 2020 engagieren sich regelmäßig 301-500 Personen mit 500 Std. pro Woche. Jede und Jeder kann sofort aktiv werden und gemeinsam die urbane Artenvielfalt unterstützen. Die geeigneten Materialien, das gärtnerische Know-how und den langfristigen Support gibt’s dabei von den Ökolöwen.

Kategorie „Grenzen überwinden“: UNbekanntes UNbehagen“, Flüchtlingshilfe Bonn e.V., NRW 
UNbekanntes UNbehagen bringt Menschen mit und ohne Fluchtbiografie zusammen. Mit einem mobilen Live-Escape Room wird kostenlos zu einem spielerischen Perspektivwechsel eingeladen, die Integrationsarbeit wird durch innovative Spiele gestaltet. Hauptziel: Menschen über ein attraktives Medium zusammenzubringen und so den Dialog anzustoßen.

Kategorie „Zusammenhalt leben“: MUTMACHERINNEN, Leben mit Brustkrebs, Kiel, Schleswig-Holstein
MUTMACHERINNEN ist eine aktive Selbsthilfegruppe für jung an Brustkrebs erkrankte Frauen. Ein SprottenDraht dient als Telefonseelsorge für die aktuell mehr als 150 betreuten Frauen. Die MUTMACHERINNEN haben „das Buch, das wir bei eigener Diagnose vermisst haben“ veröffentlicht, das Erkrankte kostenlos erhalten können. Die Gruppe bietet eine Vielfalt an Selbsthilfe an, unter anderem mit: SprottenSport (2 x wöchentliche Aktivität wie Drachenbootfahren, SprottenLauf ins Leben, MuddyAngelRun, Yoga, Zumba), SprottenEvents wie Seelenpflege, Ernährungskurse, Fotoshootings, Ausflüge oder einfach nur Klönschnack. Die MUTMACHERINNEN wurden vor 7 Jahren von jungen Brustkrebspatientinnen für junge Brustkrebspatientinnen gegründet, das erste Treffen fand mit 5 Frauen statt, heute sind es über 150 Mitglieder. Sie bieten eine Sprechstunde in Kooperation mit dem Uniklinikum Schleswig-Holstein an, dank der Neuerkrankte direkt nach der Diagnose aufgefangen werden sollen.

Kategorie „Chancen schaffen“: InteGREATer e.V., Berlin
InteGREATer ist ein Verein, der 2010 gegründet wurde und in dem junge Menschen mit Migrationshintergrund als Vorbilder für Schülerinnen und Schüler fungieren nach dem Motto „Wenn wir es geschafft haben, schafft ihr es auch“. Ziel ist es, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu fördern, besonders für jene mit schwierigen Startbedingungen. Dazu dienen Schulbesuche, bei denen die InteGREATer zeigen, dass Vielfalt die Gesellschaft stärkt. Als junge Erwachsene mit Migrationshintergrund erzählen sie Schülerinnen und Schülern ihre persönlichen Geschichten. Sie betonen die Bedeutung von Bildung und ermutigen sie, ihre Potenziale auszuschöpfen, um eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen. Mit diesem Einsatz sollen nicht nur die Jugendlichen sondern auch die Gesellschaft insgesamt durch die Förderung von Integration und sozialem Zusammenhalt gestärkt werden. Derzeit verzeichnet der Verein 300 Ehrenamtliche an 17 Standorten bundesweit und über 400 Veranstaltungen pro Jahr, mit denen jährlich mehr als 6.000 Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland erreicht werden.

Publikumspreis: Elternnetzwerk gemischte Tüte e.V. 

Das Elternnetzwerk „Gemischte Tüte e.V.“ bietet mit seinem Projekt „Schweres leichter machen – Selten heißt nicht allein!“ eine essentielle Unterstützung für Familien, die mit den Herausforderungen seltener Kinderkrankheiten konfrontiert sind. Diese Initiative wurde aus den persönlichen Erfahrungen einiger Gründungsmitglieder ins Leben gerufen und hat sich zu einem bedeutenden Netzwerk entwickelt, das Eltern nicht nur miteinander verbindet, sondern sie auch stärkt. Durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen bringt „Gemischte Tüte“ Familien mit ähnlichen Herausforderungen zusammen. Besonders wertvoll ist das Angebot des Vereins, Familien nach der Diagnosestellung direkte persönliche Gespräche anzubieten, um sie in dieser schwierigen Anfangsphase zu unterstützen. Das Netzwerk hilft, die Isolation zu überwinden, die viele Familien in dieser Situation empfinden, und schafft eine Gemeinschaft, die sowohl praktische Hilfe als auch emotionale Unterstützung bietet. Dieses Engagement füllt eine wichtige Lücke in der Gesellschaft und zeigt, wie durch Empathie und Einsatz tragfähige Unterstützungsstrukturen entstehen können. Die gemischte Tüte bietet persönliche Telefonate nach jeder Kontaktaufnahme, ein Patenschaftsprogramm, Stammtische, Familiennachmittage, Freizeitangebote, eine Messengergruppe zum laufenden Austausch, Online-Themenabende sowie digitale Pinnwände zum Erfahrungsaustausch und Kennenlernen.

Für den Deutschen Engagementpreis 2024 wurden insgesamt 496 Personen und Initiativen nominiert, davon haben 353 ihre Bewerbung eingereicht. Bei der Abstimmung über den Publikumspreis haben 84.297 Menschen teilgenommen. 

Livestream zur Verleihung des Deutschen Engagementpreises

Die Preisverleihung kann ab 18 Uhr live verfolgt werden unter: www.deutscher-engagementpreis.de/livesteam2024

Über den Deutschen Engagementpreis 
Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Nominiert werden können alljährlich Preisträgerinnen und Preisträger anderer Engagementpreise in Deutschland. Seit 2024 ist der DEP bei der Deutschen Stiftung für Engagement (DSEE) und Ehrenamt angesiedelt, gefördert wird der Preis durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Deutsche Postcodelotterie und die DSEE.  Sowohl die Preise in den fünf Kategorien als auch der Publikumspreis sind mit 10.000 Euro dotiert. 

Weitere Informationen unter www.deutscher-engagementpreis.de

Bundesministerin Lisa Paus eröffnet 9. Deutschen EngagementTag und stellt Engagementstrategie des Bundes vor

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute den 9. Deutschen EngagementTag in Berlin eröffnet. Unter dem Motto „Für starkes zivilgesellschaftliches Engagement – Gemeinsam Transformation gestalten“ debattieren rund 600 Gäste aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien zwei Tage lang unter anderem über die neue Engagementstrategie des Bundes. Zudem werden die Ergebnisse aus dem 4. Engagementbericht „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“, der zusammen mit der Engagementstrategie am 4. Dezember im Kabinett verabschiedet wurde, öffentlich vorgestellt.

Bundesministerin Lisa Paus: „Demokratie braucht Menschen, die sich aktiv einbringen. Heute möchte ich deshalb danke sagen - stellvertretend für die fast 29 Millionen Menschen, die sich bundesweit freiwillig engagieren. Ihr Einsatz macht dieses Land zu einem besseren Ort für uns alle! Für diese engagierten Menschen hat das Bundeskabinett zwei wichtige Maßnahmen beschlossen, um ihre Arbeit zu stärken: die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes und den Vierten Engagementbericht. Wir haben hingehört und gefragt: Was brauchen die, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen? Und wir handeln – mit der Engagementstrategie setzen wir klare, konkrete Maßnahmen um und schaffen die Grundlagen für eine zukunftsfähige Engagementpolitik in Deutschland.“

Rainer Hub, Vorsitzender des BBE-Sprecher*innenrates: „Engagement und Zivilgesellschaft ermöglichen, tragen und prägen unsere Gesellschaft. Für eine sozial wie ökologisch gelingende Transformation sind sie unabdingbar. Demokratische Prozesse und Arbeitsweisen sind in erster Linie Basisarbeit, die vor Ort und gemeinsam geleistet wird. Die Engagementstrategie und deren Umsetzung stellen einen neuen Ansatzpunkt für eine zukunftsfähige, nachhaltige und verlässliche Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements dar. Für eine Verstetigung der Governance zwischen Politik und Zivilgesellschaft war der Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Strategie ein erster Schritt. Jetzt kommt es darauf an, Formate auf Augenhöhe und mit gelebter Partizipation umzusetzen und fraktionsübergreifend wie strukturell auf verbesserte Rahmenbedingungen einzuwirken. Die Ergebnisse des Vierten Engagementberichts können mit Blick auf eine weitere Öffnung und notwendige Diversifizierung wegweisend sein, um das Feld der Engagementförderung und Demokratiestärkung weiterzuentwickeln.“

Im Mittelpunkt des diesjährigen EngagementTags steht die Vorstellung der neuen Engagementstrategie des Bundes. Wesentliche Themen der Strategie werden in Workshops und Podien vertieft. Im Plenum sprechen u.a. Beteiligte am Prozess und das interessierte Fachpublikum über politische Weichenstellungen für eine starke Zivilgesellschaft und über neue Wege für resiliente Strukturen durch Kooperationen und Netzwerke. Darüber hinaus werden Erkenntnisse aus der neuesten Shell Jugendstudie vorgestellt und mit jungen Engagierten diskutiert. 

Eingeladen haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.

Livestream
Der 9. Deutsche EngagementTag wird am 9. Dezember 2024 von 11:00 bis 16:30 Uhr und am 10. Dezember von 09:00 bis ca. 15:00 Uhr live übertragen. Mehr unter: https://bmfsfj-veranstaltung.bafza.de/9-deutscher-engagementtag-2024/start

Über den Deutschen EngagementTag
Der Deutsche EngagementTag ist die zentrale Plattform für Diskussion, Wissenstransfer und Vernetzung der zahlreichen Akteure des bürgerschaftlichen Engagements. Der EngagementTag stärkt so die Sichtbarkeit des bürgerschaftlichen Engagements, das unverzichtbar für eine lebendige und demokratische Gesellschaft ist.

Mehr zum Vierten Engagementbericht: https://vierter-engagementbericht.de/

Mehr zur Engagementstrategie der Bundesregierung: www.bmfsfj.de/engagementstrategie

Online-Plattform hilft Familien bei Streit und Trennung

Erstmals konnten sich rund 800 Beratungsfachkräfte aus ganz Deutschland bei einem Fachtag über die innovativen Ansätze austauschen, um das Online-Angebot in der Beratung vor Ort zu stärken. „STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung“ wird vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums betrieben.

Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz: „Trennungen haben nicht nur emotionale und soziale Auswirkungen auf die beteiligten Erwachsenen, sondern sie stellen besonders Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Die wissenschaftlich fundierte STARK-Plattform hilft Eltern dabei, in Trennungssituationen respektvoll miteinander umzugehen, das fördert auch das Wohl der Kinder. Das Online-Angebot unterstützt damit Fachkräfte und Eltern ergänzend zur Beratung vor Ort.“

Expertinnen und Experten aus Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie haben das Online-Angebot entwickelt. Das Portal wurde in den vergangenen fünf Jahren mit rund 2,6 Millionen Euro vom Bundesfamilienministerium gefördert. Die Fachleute und Beratungskräfte trafen sich heute zu einem Online-Fachtag.

Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen:

  • Für Paare und Eltern bietet die Plattform Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychologischen Aspekten, gerade wenn Kinder betroffen sind, sowie praxisorientierte Trainings zur Konfliktbewältigung und Entscheidungsfindung.
  • Für Kinder und Jugendliche bietet die Plattform einen eigenen Bereich, der altersgerecht bei Trennung unterstützt.
  • Für Fachkräfte bietet die Plattform spezialisierte Tools und Wissensangebote für Fachkräfte aus der Paar-, Trennungs- und Erziehungsberatung.


In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden. Dazu kommt die Trennung von nicht verheirateten Paaren und Eltern. Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Die Auswirkungen sind weitreichend – emotional, sozial und finanziell.  

Mütter und Väter minderjähriger Kinder in Deutschland haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung oder Scheidung (§ 17), zu Fragen zu Personensorge und Umgangsrecht (§ 18) sowie auf Hilfe zu Erziehung (§ 27). Studien zeigen, dass die allermeisten Paare auf der Suche nach Beratung zunächst online recherchieren. Mit der STARK-Plattform wird auch auf diesen hohen Bedarf an Online-Angeboten reagiert.

Die Plattform ist kostenfrei zugänglich unter www.stark-familie.info.

Ausbau der Ganztagsangebote kommt bundesweit voran

Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Der Bericht zeigt: die Zahl der Kinder, in Ganztagsbetreuung wächst stetig. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Der Ganztagsausbau kommt voran. Bund, Länder und Kommunen arbeiten weiter daran, Erstklässlern ausreichend Plätze für eine ganztägige Bildung und Betreuung bereit zu stellen. 73 Prozent aller Grundschulen bieten bereits eine Ganztagsbetreuung an, die mehr ist als Unterricht. Im Ganztag wird Schule zu einem Lebensort für Kinder. Sie können hier spielen, wachsen und sich entfalten, jeden Tag neu. Ein Ganztagsangebot kann soziale Unterschiede ausgleichen und gerechte Bildungschancen schaffen. Auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien ausgerichtet, führt das auch zu mehr Erwerbstätigkeit von Müttern, was in Zeiten des Fachkräftebedarfs den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.“

Dazu erklärt Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir: „Eine gute Ganztagsbetreuung bedeutet bessere Bildung und mehr Chancengleichheit. Kinder brauchen das richtige Umfeld und Begleitung - von Anfang an. Dabei kommt es auf die Qualität der Ganztagsangebote an. Unser Ziel ist, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Schulsozialarbeiter gemeinsam hochwertige Ganztagskonzepte entwickeln. Gleichzeitig müssen wir verstärkt Fachkräfte ausbilden, die diese Konzepte für die Kinder mit Leben füllen. Gute Ganztagsangebote sind eine Investition in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.“

Hintergrund

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

Bei der Prognose der Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze.

Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.

Weiterführende Informationen:

GaFöG-Bericht 2024 (PDF zum Download)

https://www.bmfsfj.de/ganztag

https://www.recht-auf-ganztag.de

Starkes Ehrenamt braucht starke Rahmenbedingungen

Im Vorfeld des Internationalen Tags des Ehrenamts (5. Dezember) hat das Bundeskabinett heute zwei zentrale Vorhaben zur Förderung des freiwilligen Engagements beschlossen: die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes und den Vierten Engagementbericht zum Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“. Damit setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Engagementpolitik und stärkt das freiwillige Engagement.

Vierter Engagementbericht

Der Vierte Engagementbericht beleuchtet die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement in Deutschland. Er beleuchtet, wie soziale Unterschiede die Beteiligungsmöglichkeiten beeinflussen und zeigt, wie Staat und Zivilgesellschaft Barrieren abbauen können.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die deutsche Engagementlandschaft ist lebendig und vielfältig, und sie bewirkt unglaublich viel Gutes. Der Vierte Engagementbericht zeigt aber auch: Freiwilliges Engagement muss inklusiver werden! Wir brauchen einfache Zugangsmöglichkeiten zum Engagement und für gesellschaftliche Beteiligung. Politik und Zivilgesellschaft können dazu beitragen, dass wirklich alle, die sich engagieren wollen die Möglichkeit dafür bekommen.“

Der Vierte Engagementbericht untersucht unter anderem, warum bestimmte Gruppen, wie Menschen mit niedrigem Einkommen oder mit Migrationshintergrund, es schwerer haben, sich freiwillig zu engagieren. Er identifiziert Barrieren wie finanzielle Hürden, Zeitmangel und Diskriminierung. Ein Fokus liegt auf der Bedeutung von Partizipationserfahrungen in der Kindheit und Jugend für das spätere Engagement. Der Bericht empfiehlt unter anderem, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Zugang zum Engagement zu erleichtern. Außerdem soll Bürokratie abgebaut und neue, inklusive Organisationen gefördert werden.

Engagementstrategie

Mit der ebenfalls heute vom Kabinett beschlossenen Engagementstrategie stärkt die Bundesregierung freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Mit dieser Strategie setzen wir die Leitplanken für jede künftige Engagement-Politik des Bundes. Wir verbessern Beratung, Qualifizierung und Vernetzung und erleichtern den Zugang zu freiwilligem Engagement. Die Engagierten dieses Landes sind ein Garant für den demokratischen Zusammenhalt und sie verdienen einen verlässlichen Rahmen für ihre wertvolle Arbeit.“

Die Engagementstrategie der Bundesregierung stärkt freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte. Sie wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses entwickelt, bei dem über 10.000 Menschen ihre Ideen und Wünsche einbrachten. Die Strategie verfolgt fünf zentrale Ziele, darunter die Förderung von Vielfalt und die Stärkung des Engagements in Krisenzeiten. Ein besonderes Anliegen ist es zudem, den Zugang zum Engagement für alle Menschen zu erleichtern – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Auch die digitale Transformation des Engagements wird vorangetrieben. Alle zwei Jahre wird die Strategie überprüft und weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft widerspiegelt.

Mit der Engagementstrategie und dem Vierten Engagementbericht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken. Beide Vorhaben sind ein wichtiger Schritt, um freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in einer zunehmend digitalen und vielfältigen Gesellschaft zukunftssicher zu machen.

Hintergrund

In Deutschland sind rund 28,8 Millionen Menschen freiwillig und ehrenamtlich engagiert. Mit Beschluss vom 19. März 2009 (Drucksache 16/11774) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht einer jeweils neu einzusetzenden unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dieser soll die Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland darstellen und sich dabei auf einen inhaltlichen Schwerpunkt konzentrieren. Der Vierte Engagementbericht hat den inhaltlichen Schwerpunkt „Zugangschancen zum Freiwilligen Engagement“. Er wurde erarbeitet von einer neunköpfigen Kommission von Sachverständigen unter Vorsitz von Frau Professor Dr. Chantal Munsch: https://vierter-engagementbericht.de/

Wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen als Ziel

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft bei einer Konferenz zur Ökonomischen Gleichstellung am 28.11.2024 in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten - in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen."

Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkte den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können wie sie möchten.

In einem „Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030“ haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:

  • zu makroökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
  • zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
  • zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).


Neue Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit

Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der „Lebenskarte Eigenständigkeit“ hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt „Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens“ ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen: www.lebenskarte.info.

Die Konferenz „Ökonomische Gleichstellung 2030“ richtete das Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit dem Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürger*innen auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen. 

In der Anlage erhalten Sie die Presseinformation des Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO.

Großer Schritt gegen Gewalt an Frauen und Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

 
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Das Bundesfrauenministerium hat den Gesetzentwurf in sorgfältiger Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Kabinettbeschluss soll zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein wirksames Mittel im Kampf gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir damit einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen und darüber hinaus angehalten werden, Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Und drittens, weil der Bund die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen wird. Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen. Diese Trendumkehr ist bitter nötig. Ich bitte den Deutschen Bundestag: Helfen Sie mit, dass die sorgfältige Arbeit der letzten Jahre an diesem Gesetz nicht umsonst war. Bitte helfen Sie, dass Frauen in Deutschland zukünftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die von Gewalt betroffenen Frauen werden es Ihnen danken.“ 

Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.  
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
  • Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
  • Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich. 
     

Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern werden zukünftig schneller und einfacher die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung. Über 4.000 Akteure, darunter die Betroffenen Kinder und Jugendliche selbst, haben sich eingebracht und über Optionen zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Gesetzentwurf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als 10 Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratischer die bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute eine Familie wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt wird, führt das zu weiteren unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe.“

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt. 
  • Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort. 
  • Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.  
  • Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.  
     

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/
 

Lisa Paus: „Ich appelliere an alle demokratischen Abgeordneten: Lassen Sie uns gemeinsam den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern!“

Gemeinsam mit Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus heute den offenen Brief des Deutschen Frauenrates „Stoppt Gewalt gegen Frauen – jetzt!“ entgegengenommen. Mit dem Brief fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern und Entwurf des Gewalthilfegesetzes zu beschließen. Mehr als 70 Prominente, Verbände und Organisationen haben den Brief unterschrieben. Die gleichnamige Online-Petition haben mehr als 70.000 Menschen unterzeichnet.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Jeden Tag erfahren hunderte Frauen und Mädchen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Mit dem Gewalthilfegesetz haben wir jetzt die Chance, ihren Schutz entscheidend zu verbessern. Wir werden den Gesetzentwurf diese Woche dem Bundeskabinett zuleiten, anschließend geht der Entwurf in den Bundestag. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Ich appelliere daher an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen: Helfen Sie gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen in Deutschland. Helfen Sie, dass das Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen werden kann. Das sind wir den Frauen und Mädchen in Deutschland schuldig."

Sylvia Haller, Vorständin Deutscher Frauenrat: "Jeden zweiten Tag ein Femizid: Die erschreckenden Zahlen aus dem BKA-Lagebild müssen ein Weckruf an alle demokratischen Parteien sein, jetzt massiv in Gewaltschutz für alle und in Gewaltprävention zu investieren und gesetzlich abzusichern. Die große Unterstützung des Brandbriefes von Deutschem Frauenrat und UN Women zeigt, dass die Gesellschaft das hohe Maß an Gewalt gegen Frauen nicht länger hinnimmt. Der Bundestag ist jetzt gefragt, umgehend eine Lösung zu finden - ohne wahlkämpferisches Taktieren!"

Das Gewalthilfegesetz:

Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
 
Ziele:

  • Das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umsetzen
  • Vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen
  • Bei Gewalt zu intervenieren
  • Folgen von Gewalt zu mildern
  • präventiv tätig zu werden, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

 

Vorgesehene Maßnahmen:

  • ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppen.
  • Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein
  • für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.

 

Der Entwurf des Gewalthilfegesetzes wurde sorgfältig mit Ländern, Kommunen und Verbänden vorbereitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Straftaten gegen Frauen und Mädchen steigen in allen Bereichen – Fast jeden Tag ein Femizid in Deutschland

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfrauenministerin Lisa Paus haben heute gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts, Michael Kretschmer, in Berlin das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vorgestellt. Es stellt zum ersten Mal Zahlen aus unterschiedlichen Datenquellen zusammen und stellt umfassend dar, dass Frauen und Mädchen in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Das Lagebild umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können. Denn Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind. Das ist unerträglich – und verlangt konsequentes Handeln.“

BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer: „Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechtsspezifisch gegen Frauen begangenen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin ein großes Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich gibt und die tatsächlichen Zahlen, insbesondere in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesentlich höher sind. Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten, derartigen Straftaten sensibel und aufmerksam zu begegnen, sowie deren Tathintergründe zu erkennen und aufzuklären. Es gilt aber auch, aktiv Themen zu erkennen und konsequent gegen Täter vorzugehen. Für uns gilt: Null Toleranz für Gewalt und Hass gegenüber Frauen, egal ob im analogen oder digitalen Raum.“

Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.
 
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“:

• Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 Prozent aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.

• Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.

• Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, zum Beispiel von „Cyberstalking“ oder anderen Delikten, die beispielsweise mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 Prozent ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).

• Mit 70,5 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 Prozent auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 Prozent Frauen und Mädchen).

• Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 Prozent zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 Prozent beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.

• Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206).

• Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher.
 

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.
 
Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.
 
Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier: https://bka.de/StraftatengegenFrauen2023

Deutschland und Polen wollen bei Gleichstellung enger zusammenarbeiten

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus hat die polnische Ministerin für Gleichstellung Katarzyna Kotula zu einem ministeriellen Austausch in Berlin getroffen. Im Zentrum dieses "Deutsch-Polnischen Tages", an dem auch der polnische Botschafter in Berlin teilnahm, standen Gespräche über Gesellschafts- und Gleichstellungspolitik in beiden Ländern sowie der Austausch über die anstehende polnische Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Nach den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen im Juli 2024 in Warschau und dem dort beschlossenen bilateralen Aktionsplan unterzeichneten die Ministerinnen nun eine Absichtserklärung, in der sie eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit im Gleichstellungsbereich und für die Queercommunity ankündigten.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Unsere deutsch-polnischen Beziehungen sind sehr wichtig. Ob reproduktive Selbstbestimmung, Gewaltschutz oder die Gleichstellung der Geschlechter und von LSBTIQ* – meine Amtskollegin Kotula und ich sind uns in vielen Themen der Gleichstellungspolitik einig. Dass diese Themen von besonderer Relevanz sind, zeigen die Entwicklungen: Es treten vermehrt rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen in Erscheinung, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter und LSBTIQ* mobilisieren. Rechtspopulismus und Antifeminismus dürfen nicht salonfähig werden! Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Daher ist es ein großer Gewinn, dass wir den Austausch zwischen Polen und Deutschland weiter intensivieren und wir so Vorhaben im Bereich der Gleichstellung national und auf europäischer Ebene gemeinsam voranbringen."

Katarzyna Kotula, Ministerin Polens für Gleichstellung: "Solidarität, Zusammenarbeit und Unterstützung - diese Werte verbinden unsere Länder, insbesondere angesichts der Herausforderungen, vor denen wir heute stehen. Wir müssen die Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung stärken, um zu zeigen, dass Vielfalt die Stärke und nicht die Schwäche unserer Gesellschaften ist. Die polnisch-deutsche Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig, auch in unserer Arbeit zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen oder zur Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen. Ministerin Paus und ich wissen, wie wichtig es ist, daran zu erinnern, dass wir uns zwar um die Sicherheit unserer Länder und Europas kümmern, uns aber auch um den Schutz der Menschenrechte kümmern müssen. Ich danke Ministerin Paus für die Einladung, für die polnisch-deutsche Freundschaft und Unterstützung, die wir heute bei der Planung gemeinsamer Aktivitäten formalisieren."

In einer Absichtserklärung ("Memorandum of Understanding") haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das polnische Ministerium für Gleichheit folgende Bereiche der vertieften Zusammenarbeit festgelegt:

  • Wir werden uns gemeinsam verstärkt für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einsetzen, wie es in der in Istanbul unterzeichneten Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Jahr 2011 festgelegt wurde.
  • Gleiches gilt für den Schutz und die Stärkung von LSBTIQ*. Wir wollen einander helfen, um bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks und der Geschlechtsmerkmale im Einklang mit den Empfehlungen der LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Europäischen Kommission Fortschritte zu erzielen.
  • Überdies werden wir ein jährliches Treffen zwischen den beiden Ministerien durchführen, um uns zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter und LSBTIQ* Gleichstellung auszutauschen. Außerdem werden wir das Memorandum of Understanding alle zwei Jahre auf Aktualität überprüfen und in Zukunft gemeinsam fortschreiben.
     

Schwangerschaftskonfliktgesetz: Belästigung von Schwangeren zukünftig Ordnungswidrigkeit

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke."

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

 

  • Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Am 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen. 

Bundesministerin Lisa Paus: „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte.“

Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat § 4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und von Vornamen drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss.

Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.

Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich. 

Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz: FAQs beantworten wichtige Fragen

Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.

Die FAQ zum SBGG finden Sie auf www.bmfsfj.de/faq-sbgg

G20 Treffen: Ministerin Paus setzt sich in Brasilia entschlossen gegen weltweites Rollback von Frauenrechten ein

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus hat auf Einladung der diesjährigen brasilianischen G20-Präsidentschaft am G20 Gleichstellungsminister*innen Treffen in Brasília teilgenommen. Nach intensiven Verhandlungsrunden in der neuen ministeriellen G20 Arbeitsgruppe „Empowerment of Women Working Group“ haben die G20 Minister*innen erstmals in der Geschichte der G20 eine gemeinsame ministerielle Erklärung über Gleichstellungsfragen verhandelt. Das erarbeitete Chair Statement wurde von 19 der G20 Staaten angenommen. Lediglich Argentinien verweigerte seine Zustimmung zu dem ansonsten ausgehandelten Dokument.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Leider konnten wir im ersten Jahr der neuen G20 Gleichstellungsgruppe keine Erklärung verabschieden, die von allen G20 Mitgliedern mitgetragen wurde. Die brasilianische G20 Präsidentschaft hat dennoch als Gastgeber in diesem Jahr wichtige Impulse gesetzt und über das neue Format bei diesem Minister*innentreffen viel erreicht. Dafür danke ich meiner brasilianischen Kollegin Cida Goncalves sehr. Ich begrüße ausdrücklich, dass Brasilien das Thema Geschlechtergleichstellung, die Stärkung der ökonomischen Eigenständigkeit von Frauen und Mädchen, die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Frauenhass sowie Klimagerechtigkeit ins Zentrum der G20-Debatten gerückt hat. Die große Mehrheit hat sich ohne Abstriche dazu bekannt: Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt sind zentrale Anliegen der G20. Daran werden wir in der Folge in Südafrika 2025 anknüpfen.“

Als Vertreterin Deutschlands sprach sich Ministerin Paus im Kreis der G20 Staaten, G20 Gastländer und internationalen Organisationen für mehr gemeinsame Anstrengungen aus, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Paus betonte, dass sich die G20 klar und deutlich für die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt und auch von LSBTIQA Personen einsetzen müssen, um drohenden Rückschritt zu verhindern. Zudem machte sie auf der Konferenz deutlich, dass geschlechterspezifische Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, dass uns alle angeht. Der Kampf dagegen ist eines der Kernthemen ihres Ministeriums.

Geschlechtergleichstellung, ökonomische Eigenständigkeit, Care Economy

Die unterzeichnenden G20 Gleichstellungsminister*innen des Chair Statements machen sich für eine Aufwertung und Anerkennung von bezahlter und unbezahlter Care-Arbeit stark. Viel zu viele Frauen sind weltweit von ökonomischer Teilhabe ausgeschlossen, was durch die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Fürsorgearbeit zugleich begründet ist und verschärft wird. Um diese Ungleichheit zu beseitigen, setzen sich die unterzeichnenden G20 Gleichstellungsminister*innen dafür ein, weitere Maßnahmen wie gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, bessere Arbeitsbedingungen und eine geschlechtergerechte Bildung zu ergreifen.

Beendigung von Misogynie und geschlechtsspezifischer Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt Frauen und Mädchen in aller ihrer Vielfalt daran, gleichberechtigt am öffentlichen und privaten Leben teilzunehmen. Im Fokus der unterzeichnenden G20 Gleichstellungsminister*innen stand deshalb die Notwendigkeit strengerer Gesetze und Maßnahmen, um Gewalt wirksam zu verhindern, Täter effektiv zu bestrafen und Betroffene stärker und zielgerichtet zu unterstützen. Zudem wird nochmals hervorgehoben, dass Männer und Jungen als gleichberechtigte Partner im Kampf gegen Misogynie und Gewalt einbezogen werden müssen.

Geschlechtergerechter Klimaschutz

Die unterzeichnenden G20 Gleichstellungsminister*innen bekräftigen ihren Einsatz für geschlechtergerechteren Klimaschutz. Frauen und Mädchen sind von den Auswirkungen des Klimawandels überproportional betroffen und dennoch oft nicht in Entscheidungsprozesse eingebunden. Die G20 fordern eine stärkere Beteiligung von Frauen in klimapolitischen Entscheidungen sowie Maßnahmen zur Anpassung und Abschwächung der Klimakrise, die die geschlechtsspezifischen Auswirkungen berücksichtigen. Geschlechtergerechte Klimapolitik soll zu widerstandsfähigen Gemeinschaften und einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Auf ihrer Brasilienreise wird Ministerin Paus sich bei Anschlussterminen in Sao Paulo mit den Themen Gewalt gegen Frauen und Gewalthilfe sowie Care-Arbeit und der Pflegesituation für ältere Menschen befassen. Diese Termine sind presseöffentlich.

Belästigung von Schwangeren zukünftig Ordnungswidrigkeit

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat heute den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz nach der für den Herbst dieses Jahres geplanten Verkündung in Kraft treten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden. Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird.“

Mit dem Gesetzesentwurf zu Gehsteigbelästigungen verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Dadurch sollen die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept gestärkt werden.

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

  • Länder müssen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen ermöglichen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.

 

  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder z.B. am Betreten gehindert werden.

 

  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
    Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.

 

  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage – also die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen – ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.
     

Weitere Informationen finden Sie im Gesetzesentwurf: https://www.bmfsfj.de/SchKG


 

Bundesjugendministerin Paus traf junge Projektmacher:innen aus dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit

Bundesjugendministerin Lisa Paus traf am Sonntag (22. September) rund 120 junge Menschen aus ganz Deutschland bei „Jugend geht raus – Konferenz zum Zukunftspaket 2024“ in Berlin. Zwei Tage lang präsentierten Projektgruppen ihre selbstorganisierten Projekte aus dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit. Darunter Chorfestivals, Gaming-Events, Mitmach-Zirkusprogramme, jugendliche Demokratiebildung oder Mental-Health-Projekte. Im Fokus der Konferenz standen der Austausch und die Vernetzung unter den jungen Menschen. Bundesministerin Lisa Paus würdigte das außergewöhnliche Engagement der Kinder und Jugendlichen im Zukunftspaket und kam mit ihnen über ihre Erfahrungen sowie zu ihren konkreten Bedarfen und Zukunftsvisionen ins Gespräch:

Bundesjugendministerin Lisa Paus: “Die Gespräche und die gelungenen Projekte der jungen Menschen zeigen, wie wertvoll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Sie treten klar für demokratische Werte und ein friedlich-konstruktives Miteinander ein. Sie finden Lösungen für bestehende Probleme und gestalten verantwortungsvoll und zugleich unglaublich innovativ Zukunft für sich und andere. Wenn wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich zu beteiligen, profitieren sie selbst, aber auch unsere Gesellschaft.“

Die im Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit seit Anfang des Jahres entwickelten Projektideen werden landesweit umgesetzt. Knapp 400 Projekte sind es, die junge Menschen für junge Menschen 2024 mit bis zu 30.000 Euro Förderung Realität werden lassen.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Weitere Informationen: www.das-zukunftspaket.de

„Sagen, was ist. Tun, was hilft.“

Angesichts zunehmender psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen hat das Bundesjugendministerium im September 2023 unter dem Motto „Sagen, was ist. Tun, was hilft.“ das Programm Mental Health Coaches gestartet. Nach einem Jahr ziehen das Ministerium und die Träger des bundesweit an mehr als 100 Schulen laufenden Programmes im Rahmen einer Fachtagung eine Zwischenbilanz. Dabei werden auch erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation vorgestellt.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Vor einem Jahr haben wir gesehen: Vielen jungen Leuten geht es nicht gut, sie standen nach Corona und angesichts weiterer Krisen unter enormem Stress, litten unter Einsamkeit und Ängsten. Genau da haben wir mit den Mental Health Coaches angesetzt. Sorgen offen ansprechen, Probleme benennen und Lösungen finden – das ist der Anspruch des Programmes. Die Mental Health Coaches schaffen sichere Räume für sensible Themen, helfen jungen Leuten beim Erkennen ihrer Stärken und zeigen, wo es Hilfe gibt, wenn man allein nicht mehr weiterkommt. Wir sind sehr überzeugt von dem Programm und möchten es weiterführen. Deshalb haben wir dem Bundestag im Haushaltsentwurf vorgeschlagen, uns auch für 2025 Mittel für die Mental Health Coaches zur Verfügung zu stellen.“

Um die Wirkungen des Programmes unabhängig beurteilen zu können, wurde die Universität Leipzig mit einer wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. Ergebnisse sollen im Spätherbst 2024 vorliegen.

Prof. Dr. Julian Schmitz, Leiter des Forschungsteams: „Die vorläufigen Evaluationsergebnisse legen nahe, dass das Modellvorhaben im letzten Schuljahr erfolgreich an den beteiligten Schulen gestartet ist. In unseren wissenschaftlichen Befragungen berichten die Schulleitungen der Projektschulen und auch die Mental Health Coaches eine hohe Offenheit und Beteiligung ihrer Schülerinnen und Schüler an den Angeboten des Programmes. Die große Mehrheit der von uns befragten Gruppen – darunter auch Schülerinnen und Schüler – wünscht sich eine Fortsetzung und Ausweitung des Modellvorhabens. Bei der weiteren Projektplanung sollte die aktuell hohe Planungsunsicherheit für Schulen und andere Beteiligte, die aus der bisher kurzen Projektlaufzeit resultiert, berücksichtigt und verringert werden.“

Die Jugendmigrationsdienste (JMD) und Träger der Jugendsozialarbeit setzen das Programm Mental Health Coaches bundesweit an mehr als 80 ausgewählten Standorten um. Träger sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Internationale Bund (IB) / Freie Trägergruppen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS).

Uwe Grallath, JMD-Bundestutor bei der BAG EJSA: „Mentale Gesundheit ist für junge Menschen ein besonders wichtiges Thema. Unsere Fachkräfte erleben in ihrer Arbeit täglich, wie vielfältig und umfangreich die Bedürfnisse und Problemlagen der Jugendlichen sind. Gleiches gilt für den Bedarf an Schulen. Die präventiven Gruppenangebote der Mental Health Coaches vermitteln Wissen rund um die eigene seelische Gesundheit und fördern die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie nehmen an den Angeboten aktiv teil und lernen, sich selbst bewusst wahrzunehmen und zu stärken. Das hilft ihnen dauerhaft! Sie erleben, dass sie mit diesem Thema nicht allein sind. An den Modellstandorten wird deutlich, dass diese wichtige Arbeit in Schulen erfolgreich umgesetzt werden kann und es dazu eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf. Die Bedingungen sind in einem zeitlich begrenzten Projekt jedoch für alle Seiten ungünstig: Junge Menschen brauchen verlässliche Ansprechpartner, die Fachkräfte und ihre Anstellungsträger brauchen ebenfalls eine klare Perspektive.“

Weitere Informationen finden Sie auf www.mental-health-coaches.de  

Den Zwischenbericht der Evaluation des Modellprogramms "Mental Health Coaches an Schulen" finden Sie hier: 
Evaluation des Modellprogramms „Mental Health Coaches an Schulen“ KURZBERICHT