Das Mutterschutzgesetz wurde 2018 grundlegend geändert. Es schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Außerdem ermöglicht das Gesetz, dass Frauen ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Und es wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
In § 30 des Mutterschutzgesetzes wurde die Bildung des Ausschusses für Mutterschutz festgelegt. Seine Aufgabe ist es, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Es gehört auch zu den Aufgaben des Ausschusses, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Der Ausschuss für Mutterschutz arbeitet eng mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen.
Die Mitglieder wurden 2018 vom Bundesfamilienministerium im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesforschungsministerium berufen. Der Ausschuss hat drei Unterausschüsse gebildet ("Grundsätzliches", "Stoffliche Gefährdungen" und "Nicht-stoffliche Gefährdungen"), die wiederum Arbeitskreise gebildet haben.
Alle weiterführenden Informationen über den Ausschuss und Informationen zum Mutterschutz finden Sie hier.
Kontakt
Die Geschäftsstelle des Ausschusses ist im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt. Die Geschäftsstelle unterstützt den Ausschuss für Mutterschutz sowohl organisatorisch als auch fachlich.
Die Geschäftsstelle ist für Fragen oder die Kontaktaufnahme mit dem Beirat erreichbar:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Geschäftsstelle Ausschuss für Mutterschutz
Besucheranschrift:
Von-Gablenz-Str. 2-6
50679 Köln
Telefon: 0221 3673-2000
E-Mail: GST-Mutterschutz@bafza.bund.de
www.bafza.de