Dem Bundesjugendkuratorium gehören bis zu 15 Sachverständige an, die für die Dauer einer Legislaturperiode des Deutschen Bundestages durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Benehmen mit den anderen Bundesministerinnen und -ministern berufen werden. Das Kuratorium bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein.
Aufgaben und Zusammensetzung sind im § 83 Abs. 2 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz beziehungsweise in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Bundesjugendkuratorium geregelt.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung des unabhängigen Beratungsgremiums sowie die veröffentlichten Stellungnahmen und Zwischenrufe können auf der Website des Bundesjugendkuratoriums eingesehen werden.
Die Arbeit des Bundesjugendkuratoriums wird durch die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierte Arbeitsstelle "Kinder- und Jugendpolitik" unterstützt:
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Nockherstr. 2
81541 München
Tel. 089-62306-332
Fax. 089-62306-269
E-Mail: bundesjugendkuratorium@dji.de