Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem Jahr 2009 in Deutschland verbindlich.
Das Bundeskabinett hat im Jahr 2011 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention "Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft" beschlossen. Mit diesem Aktionsplan sollen zugleich auch Länder, Kommunen, Unternehmen der Privatwirtschaft und andere angeregt werden, in ihren eigenen Kompetenzbereichen eigene Aktionspläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu entwickeln.
Aktionsplan gestaltet Weg von der Integration zur Inklusion
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend greift diese Anregung mit einem Aktionsplan auf und gestaltet damit aktiv den Weg von der Integration zur Inklusion.
Bereits seit dem Jahr 2002 gibt es im Bundesfamilienministerium die Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen und damit zahlreiche Regelungen zur Gleichberechtigung Beschäftigter mit Behinderung. In Abkehr vom Gedanken der Integration gibt es jedoch viele Bereiche, in denen die UN-Konvention heute weiter geht und dem Gedanken der Inklusion wichtige Impulse gibt.
Ausgehend von dieser Basis wurden Handlungsfelder identifiziert, in denen konkrete Maßnahmen das Ziel der Inklusion in den Vordergrund stellen und damit dazu beitragen, dass allen, auch den Beschäftigten mit Behinderung in allen Bereichen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist.