Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauchs leisten eine sehr wichtige Arbeit. Ich habe mir vor Ort ein Bild über die Arbeit gemacht und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen beraten, wie wir die Verfahren verbessern und das Personal so unterstützen können, dass die Antragsbearbeitung schneller wird. Es ist wichtig, dass sich die Betroffenen darauf verlassen können, schnelle Unterstützung zu bekommen.“
Fonds Sexueller Missbrauch
Der Fonds Sexueller Missbrauch leistet als Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) seit 2013 ergänzende Hilfen für Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Umfeld sexuellen Missbrauch erfahren haben und bis heute unter Folgeschäden leiden. Betroffene können Sachleistungen zur Abmilderung dieser Folgeschäden im Wert von bis zu 10.000 Euro erhalten. Weitere Informationen über den FSM und über das Ergänzende Hilfesystem sowie über die Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite des FSM. Dort stehen auch Antragsformulare zum Download bereit.